• Fälligkeitsdatum

    Wenn Ihre gezahlten Abschläge niedriger waren als Ihre Energie- und Wasserkosten, geben wir auch das Datum an, zu dem unsere Forderung fällig ist. Dieser Termin liegt etwa zwei Wochen nach dem Rechnungsdatum. Waren Ihre Abschlagszahlungen höher als Ihre Energie- und Wasserkosten, überweisen wir Ihre Gutschrift einige Tage nach dem Erhalt der Rechnung.

    Kundennummer

    Die Kundennummer erlaubt es unseren Mitarbeitern, Ihre Daten schnell und zuverlässig zu finden. So schließen wir Verwechslungen aus. Bitte geben Sie daher bei Fragen stets Ihre Kundennummer an.

    Übersicht

    Hier finden Sie die Kosten, die im Rechnungszeitraum für Energie oder Trinkwasser angefallen sind und den Betrag, den Sie bereits über Ihre monatlichen Abschläge bezahlt haben. Sollten Sie mehr bezahlt haben als Sie verbraucht haben, erhalten Sie eine Gutschrift. Sollten Sie weniger bezahlt haben, als Sie verbraucht haben, finden Sie hier den noch offenen Betrag, unsere Forderung.

    Abschlag

    Auf der Basis Ihres bisherigen Verbrauchs berechnen wir, wie viel Energie oder Trinkwasser Sie voraussichtlich im kommenden Abrechnungszeitraum benötigen werden. Daraus ermitteln wir einen Gesamtbetrag. Diesen buchen wir als monatliche Teilzahlungen, so genannte Abschläge, an festgesetzten Terminen im Laufe der nächsten elf Monate ab. Ihren Abschlag können Sie jederzeit nach Ihren Wünschen anpassen. Entweder in unserem OnlineService oder telefonisch bei unserem Kundenservice.
  • Zusatzleistungen

    Leistungen/Optionen, die sich nicht unmittelbar auf den Energie- und Trinkwasserverbrauch beziehen, z. B. Heimvorteil oder Duo-Vorteil. Eine genaue Auflistung über die von Ihnen gewählten Zusatzleistungen finden Sie in der Detailansicht „Zusatzleistungen“ (siehe Seite 7 der Rechnungserklärung).

    Zeitraum

    Hier weisen wir den Zeitraum aus, in dem Sie im vergangenen Rechnungsjahr Energie oder Trinkwasser bezogen haben und für den wir diese Rechnung erstellt haben. In der Regel handelt es sich um ein Jahr. Nach einem Umzug kann der Abrechnungszeitraum bis zur nächsten Rechnung einmalig deutlich kürzer sein. Das Ablesedatum richtet sich nach dem Stadtteil oder Ort, in dem Sie leben und ist unabhängig davon, wann Sie sich bei uns angemeldet haben.

    Abschlag

    Auf der Basis Ihres bisherigen Verbrauchs berechnen wir, wie viel Energie oder Trinkwasser Sie voraussichtlich im kommenden Abrechnungszeitraum benötigen werden. Daraus ermitteln wir einen Gesamtbetrag. Diesen buchen wir als monatliche Teilzahlungen, so genannte Abschläge, an festgesetzten Terminen im Laufe der nächsten elf Monate ab. Ihren Abschlag können Sie jederzeit nach Ihren Wünschen anpassen. Entweder in unserem OnlineService oder telefonisch bei unserem Kundenservice.

    Verbrauchsentwicklung

    Damit Sie eine Kontrolle über die Entwicklung Ihres Verbrauchs haben, zeigen wir Ihnen Ihren aktuellen Verbrauch im Vergleich zu Ihrem letzten Verbrauch. Sollte Ihr Verbrauch im aktuellen Rechnungsjahr deutlich vom Vorjahr abweichen, prüfen Sie bitte zunächst, ob der Vorjahreszeitraum eventuell kürzer war als die aktuelle Abrechnungs-Spanne.

    Verbrauch

    Hier finden Sie den Energie- oder Trinkwasserverbrauch, den Sie innerhalb des Abrechnungszeitraums hatten. Die Verbrauchsmengen sind für Strom, Gas und Wärme in Kilowattstunden (kWh) angegeben. Ihr Gaszähler misst jedoch weiterhin Kubikmeter (m3) und Ihr Wärmemengenzähler verwendet Gigajoule (GJ). Den Umrechnungsfaktor für diese Einheiten in kWh finden Sie als Fußnote in der Detailansicht. Ihr Verbrauch an Trinkwasser wird in m³ angegeben (1m³ = 1.000 Liter).

    Lieferstelle

    Die Lieferstelle ist der Ort, den wir mit Energie oder Trinkwasser beliefern und an dem der Verbrauch stattfindet. Übrigens: Lieferstelle und Rechnungsanschrift müssen nicht übereinstimmen.

    Verbleibender Restbetrag

    Der Restbetrag errechnet sich wie folgt: Die Bruttobeträge für die von Ihnen verbrauchten Energie- oder Trinkwassermengen werden addiert. Einen Großteil dieser Summe haben Sie schon mit ihren monatlichen Abschlägen bezahlt; also werden diese Abschläge abgezogen. Was bleibt ist ein Restbetrag, der eine Forderung von uns oder ein Guthaben für Sie sein kann.

    Bruttobetrag

    In der Zusammenfassung weisen wir nur die Bruttobeträge aus. Die Umsatzsteuer von 19 % für Energie bzw. 7 % für Trinkwasser ist hier bereits enthalten. Die Nettobeträge und die Umsatzsteuer finden Sie auf den folgenden Detailseiten.
  • Ab hier folgen Rechnungsdetails und Angaben, die wir aufgrund gesetzlicher Vorgaben in Ihrer Rechnung nennen müssen. Das Titelblatt trennt die wichtigen Informationen der ersten beiden Seiten von den Detailinformationen der folgenden Seiten.
  • Zeitraum/Tage

    Im Normalfall wird die Rechnung für ein Jahr erstellt. Dafür benötigen wir den Zählerstand zum Beginn und zum Ende des Abrechnungszeitraums und errechnen damit Ihren Verbrauch. Ändern sich jedoch innerhalb des Abrechnungsjahres die Preise (z.B. durch eine Steuererhöhung), so wird eine Aufteilung Ihres Verbrauches auf die Zeit vor der Änderung (zum alten Steuersatz) und auf die Zeit danach (zum neuen Steuersatz) nötig.

    Dafür brauchen wir zum Änderungstag aktuelle Zählerstände. Um diese zu erhalten, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Sie lesen Ihren Zähler zum Stichtag einer Preisänderung ab und teilen uns den aktuellen Stand mit. Oder wir nehmen eine rechnerische Abgrenzung vor: Dabei wird der auf einen Zeitraum entfallende Verbrauch auf Basis Ihrer Verbrauchswerte geschätzt. Wir verfahren genauso, wenn uns zum Termin der Abrechnung keine abgelesenen oder von Ihnen übermittelten Zählerstände vorliegen.

    Übrigens: Aus umsatzsteuerlichen Gründen nehmen wir auch zum Jahreswechsel eine Abgrenzung vor. Wir weisen daher den Abrechnungszeitraum zweizeilig aus, auch wenn es keine Preisänderungen gibt.

    Verbrauch

    Summe der gezählten Einheiten an Strom, die wir Ihnen geliefert haben und für die Sie eine Rechnung erhalten.

    Nettobetrag Arbeitspreis

    Zur Berechnung des Nettobetrags vom Arbeitspreis wird der Preis mit der Menge an entnommenen Kilowattstunden Strom multipliziert.
    Rechenformel: Verbrauch x Preis netto / 100 = Nettobetrag Arbeitspreis.

    Nettobetrag Grundpreis

    Der Grundpreis in Euro pro Jahr wird durch 365 Tage geteilt und mit der Anzahl der Tage des Abrechnungszeitraums multipliziert.

    Ablesegrund/-art

    Hier sehen Sie, wie und auf welcher Grundlage wir die Verbrauchswerte ermittelt haben – durch Ablesung, Ihre Mitteilung oder Schätzung. Bitte beachten Sie die Fußnote.

    Zählpunkt

    Am Zählpunkt werden die relevanten Messdaten erfasst. Ein Zählpunkt existiert nur einmal im europäischen Energienetz und kennzeichnet somit eindeutig und dauerhaft eine Lieferstelle. Über die Zählpunktbezeichnung kann der Netzbetreiber den Standort der Lieferstelle genau identifizieren und dem dort installierten Zähler zuordnen.

    Zählernummer

    Die Zählernummer ist eine eindeutige Identifikationsnummer, anhand derer Sie Ihren Zähler zweifelsfrei von dem Ihres Nachbarn unterscheiden können. Sie finden diese Nummer an Ihrem Stromzähler in unmittelbarer Nähe des Zählwerks. Wurde innerhalb des Rechnungsjahres ein Zählerwechsel vorgenommen, sind dort und in Ihrer Rechnung mehrere Zählernummern aufgeführt.

    ZW/Zählwerk

    Erdgas, Strom, Nachtstrom, Wärme, Trinkwasser werden auf unterschiedliche Weise gemessen. Es ist möglich, dass ein Gerät mehrere Zählwerke hat. Eine eher technische Information über das Zählwerk in Ihrem Zähler finden Sie als Fußnote.

    Zählerpreis

    Der Zählerpreis richtet sich danach, welchen Zähler Ihr Messstellenbetreiber bei Ihnen eingebaut hat.

    Arbeitspreis

    Der Arbeitspreis bezeichnet den Preis für eine entnommene Kilowattstunde Strom.

    Grundpreis

    Der Grundpreis umfasst u. a. die Bereitstellung des Zählers/der Zähler für ein Jahr und ist unabhängig von der entnommenen Strommenge.

    Verbrauch

    Summe der gezählten Einheiten an Strom, die wir Ihnen geliefert haben und für die Sie eine Rechnung erhalten.

    Zählwerkfaktor (ZWF)

    Der Zählwerksfaktor ist ein geräteabhängiger Faktor. Dieser Faktor wird für die Bestimmung des abzurechnenden Verbrauchs benötigt.

    Zeitraum/Tage

    Im Normalfall wird die Rechnung für ein Jahr erstellt. Dafür benötigen wir den Zählerstand zum Beginn und zum Ende des Abrechnungszeitraums und errechnen damit Ihren Verbrauch. Ändern sich jedoch innerhalb des Abrechnungsjahres die Preise (z.B. durch eine Steuererhöhung), so wird eine Aufteilung Ihres Verbrauches auf die Zeit vor der Änderung (zum alten Steuersatz) und auf die Zeit danach (zum neuen Steuersatz) nötig.

    Dafür brauchen wir zum Änderungstag aktuelle Zählerstände. Um diese zu erhalten, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Sie lesen Ihren Zähler zum Stichtag einer Preisänderung ab und teilen uns den aktuellen Stand mit. Oder wir nehmen eine rechnerische Abgrenzung vor: Dabei wird der auf einen Zeitraum entfallende Verbrauch auf Basis Ihrer Verbrauchswerte geschätzt. Wir verfahren genauso, wenn uns zum Termin der Abrechnung keine abgelesenen oder von Ihnen übermittelten Zählerstände vorliegen.

    Übrigens: Aus umsatzsteuerlichen Gründen nehmen wir auch zum Jahreswechsel eine Abgrenzung vor. Wir weisen daher den Abrechnungszeitraum zweizeilig aus, auch wenn es keine Preisänderungen gibt.

    Zählerstand alt/neu, Differenz

    Die Differenz zeigt die verbrauchten Einheiten seitdem der letzte Zählerstand erfasst wurde, noch ohne die Umrechnung des Messwertes in die Abrechnungseinheiten (z. B. Kilowattstunden).

    Zeitraum/Tage

    Im Normalfall wird die Rechnung für ein Jahr erstellt. Dafür benötigen wir den Zählerstand zum Beginn und zum Ende des Abrechnungszeitraums und errechnen damit Ihren Verbrauch. Ändern sich jedoch innerhalb des Abrechnungsjahres die Preise (z.B. durch eine Steuererhöhung), so wird eine Aufteilung Ihres Verbrauches auf die Zeit vor der Änderung (zum alten Steuersatz) und auf die Zeit danach (zum neuen Steuersatz) nötig.

    Dafür brauchen wir zum Änderungstag aktuelle Zählerstände. Um diese zu erhalten, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Sie lesen Ihren Zähler zum Stichtag einer Preisänderung ab und teilen uns den aktuellen Stand mit. Oder wir nehmen eine rechnerische Abgrenzung vor: Dabei wird der auf einen Zeitraum entfallende Verbrauch auf Basis Ihrer Verbrauchswerte geschätzt. Wir verfahren genauso, wenn uns zum Termin der Abrechnung keine abgelesenen oder von Ihnen übermittelten Zählerstände vorliegen.

    Übrigens: Aus umsatzsteuerlichen Gründen nehmen wir auch zum Jahreswechsel eine Abgrenzung vor. Wir weisen daher den Abrechnungszeitraum zweizeilig aus, auch wenn es keine Preisänderungen gibt.

    Rechnungsbetrag (je Versorgungsart)

    Zusammenfassend wird je Versorgungsart die Summe der Nettobeträge (Arbeits- und Grundpreis), die ausgewiesene Umsatzsteuer und schließlich der Bruttobetrag der Versorgungsart ausgewiesen.

    Abschläge

    Wir zeigen Ihnen, welche Abschläge Sie für Strom (Sparte je Detailseite bitte anpassen: Erdgas, Wasser) im zurückliegenden Abrechnungszeitraum gezahlt haben und wie hoch der neue Abschlag für Strom (Erdgas, Wasser) sein wird. Wenn Sie von uns mit mehreren Energiearten oder Wasser versorgt werden, finden Sie Ihren Gesamtabschlag in der Zusammenfassung.

    Weitere Informationen

    Hier finden Sie das „Kleingedruckte“: Zusätzliche Informationen zu den gültigen Preisen, Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen, Steuern, Abgaben und hoheitlichen Belastungen. Außerdem die Netzentgelte und Angaben zum Netz- und Messstellenbetreiber.
  • Zeitraum/Tage

    Im Normalfall wird die Rechnung für ein Jahr erstellt. Dafür benötigen wir den Zählerstand zum Beginn und zum Ende des Abrechnungszeitraums und errechnen damit Ihren Verbrauch. Ändern sich jedoch innerhalb des Abrechnungsjahres die Preise (z.B. durch eine Steuererhöhung), so wird eine Aufteilung Ihres Verbrauches auf die Zeit vor der Änderung (zum alten Steuersatz) und auf die Zeit danach (zum neuen Steuersatz) nötig.

    Dafür brauchen wir zum Änderungstag aktuelle Zählerstände. Um diese zu erhalten, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Sie lesen Ihren Zähler zum Stichtag einer Preisänderung ab und teilen uns den aktuellen Stand mit. Oder wir nehmen eine rechnerische Abgrenzung vor: Dabei wird der auf einen Zeitraum entfallende Verbrauch auf Basis Ihrer Verbrauchswerte geschätzt. Wir verfahren genauso, wenn uns zum Termin der Abrechnung keine abgelesenen oder von Ihnen übermittelten Zählerstände vorliegen.

    Übrigens: Aus umsatzsteuerlichen Gründen nehmen wir auch zum Jahreswechsel eine Abgrenzung vor. Wir weisen daher den Abrechnungszeitraum zweizeilig aus, auch wenn es keine Preisänderungen gibt.

    Verbrauch

    Summe der gezählten Einheiten an Erdgas, die wir Ihnen geliefert haben und für die Sie eine Rechnung erhalten.

    Rechenformel: Differenz x Zustandszahl x Brennwert = Verbrauch.

    Nettobetrag Arbeitspreis

    Zur Berechnung des Nettobetrags vom Arbeitspreis wird der Preis mit der Menge an entnommenen Kilowattstunden Erdgas multipliziert.

    Rechenformel: Verbrauch x Preis netto / 100 = Nettobetrag Arbeitspreis.

    Nettobetrag Grundpreis

    Der Grundpreis in Euro pro Jahr wird durch 365 Tage geteilt und mit der Anzahl der Tage des Abrechnungszeitraums multipliziert.

    Ablesegrund/-art

    Hier sehen Sie, wie und auf welcher Grundlage wir die Verbrauchswerte ermittelt haben – durch Ablesung, Ihre Mitteilung oder Schätzung. Bitte beachten Sie die Fußnote.

    Zählpunkt

    Am Zählpunkt werden die relevanten Messdaten erfasst. Ein Zählpunkt existiert nur einmal im europäischen Energienetz und kennzeichnet somit eindeutig und dauerhaft eine Lieferstelle. Über die Zählpunktbezeichnung kann der Netzbetreiber den Standort der Lieferstelle genau identifizieren und dem dort installierten Zähler zuordnen.

    Zählernummer

    Die Zählernummer ist eine eindeutige Identifikationsnummer, anhand derer Sie Ihren Zähler zweifelsfrei von dem Ihres Nachbarn unterscheiden können. Sie finden diese Nummer an Ihrem Erdgaszähler in unmittelbarer Nähe des Zählwerks. Wurde innerhalb des Jahres ein Zählerwechsel vorgenommen, sind dort und in Ihrer Abrechnung mehrere Zählernummern aufgeführt.

    ZW/Zählwerk

    Erdgas, Strom, Nachtstrom, Wärme, Trinkwasser werden auf unterschiedliche Weise gemessen. Es ist möglich, dass ein Gerät mehrere Zählwerke hat. Eine eher technische Information über das Zählwerk in Ihrem Zähler finden Sie als Fußnote.

    Arbeitspreis

    Der Arbeitspreis bezeichnet den Preis für eine entnommene Kilowattstunde Erdgas.

    Grundpreis

    Der Grundpreis umfasst u. a. die Bereitstellung des Zählers/der Zähler für ein Jahr und ist unabhängig von der entnommenen Erdgasmenge.

    Verbrauch

    Summe der gezählten Einheiten an Erdgas, die wir Ihnen geliefert haben und für die Sie eine Rechnung erhalten.

    Rechenformel: Differenz x Zustandszahl x Brennwert = Verbrauch.

    Zustandszahl z & Brennwert

    Beim Erdgas wird zwischen dem Normzustand und dem Betriebszustand unterschieden. Der Betriebszustand ist der Zustand des Erdgases im Zähler, der je nach Druck, Temperatur und geodätischer Höhe der Lieferstelle variiert. Die Abrechnung erfolgt jedoch auf der Grundlage des Normzustandes. Daher muss der Betriebszustand auf diesen Normzustand umgerechnet werden. Diese Umrechnung erfolgt über die Zustandszahl z, die Ihr Netzbetreiber kundenspezifisch ermittelt und an uns weitergeleitet hat.

    Der Brennwert beschreibt den Energiegehalt, der in einem Normkubikmeter Erdgas enthalten ist, und wird regelmäßig mit geeichten Messgeräten vom Netzbetreiber bestimmt. Der Abrechnungsbrennwert H ist der mengengewichtete mittlere Brennwert.

    Die Differenz zeigt die verbrauchten Einheiten seitdem der letzte Zählerstand erfasst wurde, noch ohne die Umrechnung des Messwertes in die Abrechnungseinheiten (z. B. Kilowattstunden).

    Zeitraum/Tage

    Im Normalfall wird die Rechnung für ein Jahr erstellt. Dafür benötigen wir den Zählerstand zum Beginn und zum Ende des Abrechnungszeitraums und errechnen damit Ihren Verbrauch. Ändern sich jedoch innerhalb des Abrechnungsjahres die Preise (z.B. durch eine Steuererhöhung), so wird eine Aufteilung Ihres Verbrauches auf die Zeit vor der Änderung (zum alten Steuersatz) und auf die Zeit danach (zum neuen Steuersatz) nötig.

    Dafür brauchen wir zum Änderungstag aktuelle Zählerstände. Um diese zu erhalten, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Sie lesen Ihren Zähler zum Stichtag einer Preisänderung ab und teilen uns den aktuellen Stand mit. Oder wir nehmen eine rechnerische Abgrenzung vor: Dabei wird der auf einen Zeitraum entfallende Verbrauch auf Basis Ihrer Verbrauchswerte geschätzt. Wir verfahren genauso, wenn uns zum Termin der Abrechnung keine abgelesenen oder von Ihnen übermittelten Zählerstände vorliegen.

    Übrigens: Aus umsatzsteuerlichen Gründen nehmen wir auch zum Jahreswechsel eine Abgrenzung vor. Wir weisen daher den Abrechnungszeitraum zweizeilig aus, auch wenn es keine Preisänderungen gibt.

    Zählerstand alt/neu, Differenz

    Die Differenz zeigt die verbrauchten Einheiten seitdem der letzte Zählerstand erfasst wurde, noch ohne die Umrechnung des Messwertes in die Abrechnungseinheiten (z. B. Kilowattstunden).

    Zeitraum/Tage

    Im Normalfall wird die Rechnung für ein Jahr erstellt. Dafür benötigen wir den Zählerstand zum Beginn und zum Ende des Abrechnungszeitraums und errechnen damit Ihren Verbrauch. Ändern sich jedoch innerhalb des Abrechnungsjahres die Preise (z.B. durch eine Steuererhöhung), so wird eine Aufteilung Ihres Verbrauches auf die Zeit vor der Änderung (zum alten Steuersatz) und auf die Zeit danach (zum neuen Steuersatz) nötig.

    Dafür brauchen wir zum Änderungstag aktuelle Zählerstände. Um diese zu erhalten, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Sie lesen Ihren Zähler zum Stichtag einer Preisänderung ab und teilen uns den aktuellen Stand mit. Oder wir nehmen eine rechnerische Abgrenzung vor: Dabei wird der auf einen Zeitraum entfallende Verbrauch auf Basis Ihrer Verbrauchswerte geschätzt. Wir verfahren genauso, wenn uns zum Termin der Abrechnung keine abgelesenen oder von Ihnen übermittelten Zählerstände vorliegen.

    Übrigens: Aus umsatzsteuerlichen Gründen nehmen wir auch zum Jahreswechsel eine Abgrenzung vor. Wir weisen daher den Abrechnungszeitraum zweizeilig aus, auch wenn es keine Preisänderungen gibt.

    Rechnungsbetrag (je Versorgungsart)

    Zusammenfassend wird je Versorgungsart die Summe der Nettobeträge (Arbeits- und Grundpreis), die ausgewiesene Umsatzsteuer und schließlich der Bruttobetrag der Versorgungsart ausgewiesen.

    Abschläge

    Wir zeigen Ihnen, welche Abschläge Sie für Strom (Sparte je Detailseite bitte anpassen: Erdgas, Wasser) im zurückliegenden Abrechnungszeitraum gezahlt haben und wie hoch der neue Abschlag für Strom (Erdgas, Wasser) sein wird. Wenn Sie von uns mit mehreren Energiearten oder Wasser versorgt werden, finden Sie Ihren Gesamtabschlag in der Zusammenfassung.

    Weitere Informationen

    Hier finden Sie das „Kleingedruckte“: Zusätzliche Informationen zu den gültigen Preisen, Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen, Steuern, Abgaben und hoheitlichen Belastungen. Außerdem die Netzentgelte und Angaben zum Netz- und Messstellenbetreiber.
  • Rechnungsbetrag (je Versorgungsart)

    Zusammenfassend wird je Versorgungsart die Summe der Nettobeträge (Arbeits- und Grundpreis), die ausgewiesene Umsatzsteuer und schließlich der Bruttobetrag der Versorgungsart ausgewiesen.

    Zeitraum/Tage

    Im Normalfall wird die Rechnung für ein Jahr erstellt. Dafür benötigen wir den Zählerstand zum Beginn und zum Ende des Abrechnungszeitraums und errechnen damit Ihren Verbrauch. Ändern sich jedoch innerhalb des Abrechnungsjahres die Preise (z.B. durch eine Steuererhöhung), so wird eine Aufteilung Ihres Verbrauches auf die Zeit vor der Änderung (zum alten Steuersatz) und auf die Zeit danach (zum neuen Steuersatz) nötig.

    Dafür brauchen wir zum Änderungstag aktuelle Zählerstände. Um diese zu erhalten, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Sie lesen Ihren Zähler zum Stichtag einer Preisänderung ab und teilen uns den aktuellen Stand mit. Oder wir nehmen eine rechnerische Abgrenzung vor: Dabei wird der auf einen Zeitraum entfallende Verbrauch auf Basis Ihrer Verbrauchswerte geschätzt. Wir verfahren genauso, wenn uns zum Termin der Abrechnung keine abgelesenen oder von Ihnen übermittelten Zählerstände vorliegen.

    Übrigens: Aus umsatzsteuerlichen Gründen nehmen wir auch zum Jahreswechsel eine Abgrenzung vor. Wir weisen daher den Abrechnungszeitraum zweizeilig aus, auch wenn es keine Preisänderungen gibt.

    Verbrauch

    Summe der gezählten Einheiten an Trinkwasser, die wir Ihnen geliefert haben und für die Sie eine Rechnung erhalten.
    Rechenformel: Differenz x ZWF = Verbrauch.

    Nettobetrag Mengenpreis

    Zur Berechnung des Nettobetrags vom Mengenpreis wird der Preis mit der Menge an entnommenen Kubikmetern Trinkwasser multipliziert.
    Rechenformel: Verbrauch x Preis netto = Nettobetrag Mengenpreis.

    Nettobetrag Grundpreis

    Der Grundpreis in Euro pro Jahr wird durch 365 Tage geteilt und mit der Anzahl der Tage des Abrechnungszeitraums multipliziert.

    Ablesegrund/-art

    Hier sehen Sie, wie und auf welcher Grundlage wir die Verbrauchswerte ermittelt haben – durch Ablesung, Ihre Mitteilung oder Schätzung. Bitte beachten Sie die Fußnote.

    Zählpunkt

    Am Zählpunkt werden die relevanten Messdaten erfasst. Ein Zählpunkt kennzeichnet eine Lieferstelle eindeutig und dauerhaft.

    Zählernummer

    Die Zählernummer ist eine eindeutige Identifikationsnummer, anhand derer Sie Ihren Zähler zweifelsfrei von dem Ihres Nachbarn unterscheiden können. Sie finden diese Nummer an IhremTrinkwasserzähler in unmittelbarer Nähe des Zählwerks. Wurde innerhalb des Rechnungsjahres ein Zählerwechsel vorgenommen, sind dort und in Ihrer Abrechnung mehrere Zählernummern aufgeführt.

    ZW/Zählwerk

    Erdgas, Strom, Nachtstrom, Wärme, Trinkwasser werden auf unterschiedliche Weise gemessen. Es ist möglich, dass ein Gerät mehrere Zählwerke hat. Eine eher technische Information über das Zählwerk in Ihrem Zähler finden Sie als Fußnote.

    Mengenpreis

    Der Mengenpreis bezeichnet den Preis für einen entnommenen Kubikmeter Trinkwasser.

    Grundpreis

    Der Grundpreis umfasst u. a. die Bereitstellung des Zählers/der Zähler für ein Jahr und ist unabhängig von der entnommenen Trinkwassermenge.

    Verbrauch

    Summe der gezählten Einheiten an Trinkwasser, die wir Ihnen geliefert haben und für die Sie eine Rechnung erhalten.
    Rechenformel: Differenz x ZWF = Verbrauch.

    Zählwerkfaktor (ZWF)

    Der Zählwerksfaktor ist ein geräteabhängiger Faktor. Dieser Faktor wird für die Bestimmung des abzurechnenden Verbrauchs benötigt.

    Zeitraum/Tage

    Im Normalfall wird die Rechnung für ein Jahr erstellt. Dafür benötigen wir den Zählerstand zum Beginn und zum Ende des Abrechnungszeitraums und errechnen damit Ihren Verbrauch. Ändern sich jedoch innerhalb des Abrechnungsjahres die Preise (z.B. durch eine Steuererhöhung), so wird eine Aufteilung Ihres Verbrauches auf die Zeit vor der Änderung (zum alten Steuersatz) und auf die Zeit danach (zum neuen Steuersatz) nötig.

    Dafür brauchen wir zum Änderungstag aktuelle Zählerstände. Um diese zu erhalten, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Sie lesen Ihren Zähler zum Stichtag einer Preisänderung ab und teilen uns den aktuellen Stand mit. Oder wir nehmen eine rechnerische Abgrenzung vor: Dabei wird der auf einen Zeitraum entfallende Verbrauch auf Basis Ihrer Verbrauchswerte geschätzt. Wir verfahren genauso, wenn uns zum Termin der Abrechnung keine abgelesenen oder von Ihnen übermittelten Zählerstände vorliegen.

    Übrigens: Aus umsatzsteuerlichen Gründen nehmen wir auch zum Jahreswechsel eine Abgrenzung vor. Wir weisen daher den Abrechnungszeitraum zweizeilig aus, auch wenn es keine Preisänderungen gibt.

    Zählerstand alt/neu, Differenz

    Die Differenz zeigt die verbrauchten Einheiten seitdem der letzte Zählerstand erfasst wurde, noch ohne die Umrechnung des Messwertes in die Abrechnungseinheiten (z. B. Kilowattstunden).

    Zeitraum/Tage

    Im Normalfall wird die Rechnung für ein Jahr erstellt. Dafür benötigen wir den Zählerstand zum Beginn und zum Ende des Abrechnungszeitraums und errechnen damit Ihren Verbrauch. Ändern sich jedoch innerhalb des Abrechnungsjahres die Preise (z.B. durch eine Steuererhöhung), so wird eine Aufteilung Ihres Verbrauches auf die Zeit vor der Änderung (zum alten Steuersatz) und auf die Zeit danach (zum neuen Steuersatz) nötig.

    Dafür brauchen wir zum Änderungstag aktuelle Zählerstände. Um diese zu erhalten, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Sie lesen Ihren Zähler zum Stichtag einer Preisänderung ab und teilen uns den aktuellen Stand mit. Oder wir nehmen eine rechnerische Abgrenzung vor: Dabei wird der auf einen Zeitraum entfallende Verbrauch auf Basis Ihrer Verbrauchswerte geschätzt. Wir verfahren genauso, wenn uns zum Termin der Abrechnung keine abgelesenen oder von Ihnen übermittelten Zählerstände vorliegen.

    Übrigens: Aus umsatzsteuerlichen Gründen nehmen wir auch zum Jahreswechsel eine Abgrenzung vor. Wir weisen daher den Abrechnungszeitraum zweizeilig aus, auch wenn es keine Preisänderungen gibt.

    Abschläge

    Wir zeigen Ihnen, welche Abschläge Sie für Strom (Sparte je Detailseite bitte anpassen: Erdgas, Wasser) im zurückliegenden Abrechnungszeitraum gezahlt haben und wie hoch der neue Abschlag für Strom (Erdgas, Wasser) sein wird. Wenn Sie von uns mit mehreren Energiearten oder Wasser versorgt werden, finden Sie Ihren Gesamtabschlag in der Zusammenfassung.

    Weitere Informationen

    Hier finden Sie das „Kleingedruckte“: Zusätzliche Informationen zu den gültigen Preisen, Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen, Steuern, Abgaben und hoheitlichen Belastungen. Außerdem die Netzentgelte und Angaben zum Netz- und Messstellenbetreiber.
  • Nettobetrag Zusatzleistungen

    Der Nettobetrag für die Aufschläge und Vorteile in Euro pro Jahr wird durch 365 Tage geteilt und mit der Anzahl der Tage des Abrechnungszeitraums multipliziert.

    Hinweise und gesetzliche Informationspflichten

    Hier finden Sie einige Hinweise zu Ihrer Rechnung und Informationen, über die wir Sie gesetzlich informieren müssen. Weitere Detailinformationen finden Sie hier.

    Nettobetrag Grundpreis

    Der Grundpreis in Euro pro Jahr wird durch 365 Tage geteilt und mit der Anzahl der Tage des Abrechnungszeitraums multipliziert.

    Zusatzleistungen

    Von Ihnen gewählte Leistungen, die sich nicht unmittelbar auf den Energie- und Trinkwasserverbrauch beziehen.

    Zeitraum/Tage

    Im Normalfall wird die Rechnung für ein Jahr erstellt. Dafür benötigen wir den Zählerstand zum Beginn und zum Ende des Abrechnungszeitraums und errechnen damit Ihren Verbrauch. Ändern sich jedoch innerhalb des Abrechnungsjahres die Preise (z. B. durch eine Steuererhöhung), so wird eine Aufteilung Ihres Verbrauches auf die Zeit vor der Änderung (zum alten Steuersatz) und auf die Zeit danach (zum neuen Steuersatz) nötig.

    Dafür brauchen wir zum Änderungstag aktuelle Zählerstände. Um diese zu erhalten, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Sie lesen Ihren Zähler zum Stichtag einer Preisänderung ab und teilen uns den aktuellen Stand mit. Oder wir nehmen eine rechnerische Abgrenzung vor: Dabei wird der auf einen Zeitraum entfallende Verbrauch auf Basis Ihrer Verbrauchswerte geschätzt. Wir verfahren genauso, wenn uns zum Termin der Abrechnung keine abgelesenen oder von Ihnen übermittelten Zählerstände vorliegen.

    Den aktuellen Zählerstand können Sie uns ganz einfach über unseren OnlineService mitteilen.
  • Verbrauchsvergleich

    Um Ihnen eine Orientierung zu geben, wie Sie Ihren Verbrauch einordnen können, vergleichen wir ihn hier mit einem Durchschnittshaushalt, der einen geringen Verbrauch hat und einem Durchschnittshaushalt, der einen hohen Verbrauch hat. Wenn Ihr Verbrauch sehr hoch sein sollte, beraten wir Sie gerne über Möglichkeiten zum Energiesparen.

    Energiemix

    Die Stromkennzeichnung zeigt die Zusammensetzung unserer Stromlieferungen. Die Erfassung der Zahlen erfolgt immer zeitversetzt, so dass sich die Kennzeichnung auf zurückliegende Jahre bezieht.