4.1 Bei der Prämie handelt es sich um eine Geldleistung. Der Anspruch auf die Prämie wird nur dann wirksam, wenn der Empfehlungsempfänger innerhalb einer Frist von 30 Tagen über den Empfehlungs-Link einen Neuvertrag über einen der angebotenen Tarife mit der BELKAW abschließt. Über jeden Link können mehrere Abschlüsse getätigt werden. Als Neuverträge gelten Verträge mit Empfehlungsempfängern, die in den letzten sechs Monaten nicht bereits Kunde bei der BELKAW waren. Der ggf. entstehende Anspruch auf die Prämie ist nicht übertragbar, verrechenbar oder belastbar. Verträge, die der Empfehlungsempfänger storniert oder widerruft oder die von der BELKAW abgelehnt werden, sind nicht prämienfähig. Die BELKAW zahlt die Prämie per Überweisung an den Empfehlenden, nachdem der Neuvertrag des Empfehlungsempfängers rechtskräftig abgeschlossen und die gesetzliche Widerrufsfrist abgelaufen ist (in der Regel 14 Tage nach dem bestätigten Belieferungsbeginn). Die Prämie wird innerhalb von vier bis sechs Wochen überwiesen. Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass der Energieteiler eine gültige Bankverbindung auf der Webseite des „Energie-teilen“-Programms angegeben hat. Im Einzelfall können bis zur Auszahlung der Prämie bis zu sechs Monate vergehen, etwa wenn der Empfehlungsempfänger noch vertraglich bei einem anderen Versorger gebunden ist. Liegt die Aufnahme der Belieferung mehr als vier Monate ab Vertragsabschluss in die Zukunft, so behält die BELKAW sich vor, den Vertragsschluss mit dem Empfehlungsempfänger abzulehnen.
4.2 Der Energieteiler kann auf der Webseite des „Energie teilen“-Programms wählen, ob er die Prämie mit dem Empfehlungsempfänger teilen möchte. In dem Fall erhält der Empfehlungsempfänger den für ihn vom Energieteiler gewählten Anteil in der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung des im Rahmen des Programms abgeschlossenen Energievertrages verrechnet. Auch für die Auszahlung der geteilten Prämie gelten die Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen.
4.3 Ein Prämienanspruch besteht nicht, wenn der Energieteiler im Rahmen der Tarifempfehlung gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen hat.