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Gute Energie teilt man

MIT DEN LIEBSTEN TEILT MANEINE GUTE ZEIT. UND EINEN GÜNSTIGEN TARIF!

Jetzt 100€ sichern!

Unsere Tarife weiterempfehlen und 100€ Prämie erhalten  

Energie teilen und Freude verdoppeln!

Mit den Liebsten teilt man eine gute Zeit - und jetzt auch günstige Strom- und Gas-Tarife. 
Ob Familie, Freunde oder Nachbarn: Wer unsere Tarife an Neukunden* weiterempfiehlt, wird Energieteiler und erhält 100€ Prämie für jede erfolgreiche Weiterempfehlung**.

Das Beste daran: Sie entscheiden, ob sie die Prämie vollständig erhalten oder mit dem Energieempfänger Ihrer Wahl 50/50 teilen möchten, ganz egal, ob Sie bereits Kunde bei uns sind oder nicht.*** 


*als Neukunde zählt jeder, der seit mindestenes sechs Monaten nicht von der BELKAW in der gewünschten Sparte versorgt wurde
**für jede erfolgreiche Empfehlung siehe Teilnahmebedingungen
***Sie erhalten als Energieteiler Ihre 50 € nach Ablauf der Widerrufsfrist. Der Empfehlungsempfänger bekommt seine 50 € in seiner ersten Jahresrechnung verrechnet 

Daten eingeben

Füllen Sie untenstehendes Formular aus und entscheiden Sie sich, ob Sie die Prämie vollständig erhalten oder teilen möchten. 

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Kopieren Sie den Link in Ihre Zwischenablage und schicken Sie ihn ganz bequem und beliebig oft per E-Mail oder über WhatsApp an Ihre Liebsten. 

Prämie erhalten

Nach erfolgreicher Empfehlung erhalten Sie Ihre Prämie auf das von Ihnen angegebene Konto. 

 

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist meine Prämie?

Für jede erfolgreiche Empfehlung erhalten Sie eine Prämie von 100 €. Alternativ können Sie sich entscheiden, die Prämie mit Ihrem Empfehlungsempfänger zu teilen - in diesem Fall erhalten beide jeweils 50 €. 

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Kann ich mehrfach werben?

Ja, Sie können mit Ihrem persönlichen Empfehlungslink beliebig viele Personen werben. Für jeden erfolgreich abgeschlossenen Vertrag erhalten Sie die entsprechende Prämie. Auch nach Ablauf des Links kann mit einem neu generierten Empfehlungslink weiter geworben werden. 

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Muss ich selbst Kunde bei der BELKAW sein?

Nein, Sie müssen nicht zwingend Kunde sein und auch nicht in unserem Versorgungsgebiet leben, um uns weiterzuempfehlen. Auch Nicht-Kunden können Freunde, Familie oder Bekannte empfehlen und die Prämie erhalten. 

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Kann ich grundsätzlich jeden werben?

Ja, grundsätzlich können Sie jede Person empfehlen. Wir prüfen Ihre Empfehlung automatisch - Sie müssen also nichts weiter beachten. Ihren persönlichen Empfehlungslink können Sie mehrfach verwenden und jederzeit erneut versenden. Bedingung für den Abschluss eines Versorgungsvertrages ist, dass die zu versorgende Lieferstelle im BELKAW-Versorgungsgebiet liegt. 

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Wie unterscheide ich, ob ich Strom oder Gas empfehlen möchte?

Eine Unterscheidung in eine Strom- oder Gasempfehlung ist für Sie nicht notwendig. Der Empfehlungsempfänger kann bei Abschluss des neuen Vertrages festlegen, ob er einen Strom- oder Gas-Tarif benötigt. 

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Was ist, wenn ich jemanden für Strom und Gas werben möchte?

Kein Problem - Ihr Empfehlungslink kann mehrfach genutzt werden. Wenn der Empfehlungsempfänger zunächst einen Stromvertrag und anschließend über den selben Link einen Gasvertrag abschließt, erhalten Sie für beide Verträge jeweils eine Prämie

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Warum wurde meine Empfehlung nicht berücksichtigt?

Eine Empfehlung kann nur gewertet werden, wenn:

  • der Vertragsabschluss innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Empfehlungslinks erfolgt,
  • der Empfehlungsempfänger nicht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht,
  • der Empfehlungsempfänger zum Zeitpunkt des Wechsels bis vier Monate in die Zukunft nicht vertraglich gebunden ist und
  • Sich die zu versorgende Lieferstelle im BELKAW-Versorgungsgebiet befindet

Um den Wechsel selbst kümmern wir uns selbstverständlich für die neue Kundin oder den neuen Kunden. 

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Kann ich jemanden werben, der bereits BELKAW-Kunde ist?

Ja, das ist möglich. Sie können beispielsweise jemanden werben, der bereits BELKAW-Stromkunde ist und nun zusätzlich einen Gasvertrag abschließen möchte - oder umgekehrt. Auch BELKAW-Wasserkunden kann über die Aktion ein Strom- und/oder Gasvertrag empfohlen werden. 

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Wie erhalte ich meine Prämie? Kann ich sie auch bar ausgezahlt bekommen?

Nach Ablauf der Widerrufsfrist wird die Prämie auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen, sobald der Vertrag erfolgreich zustande gekommen ist. Eine Barauszahlung oder Verrechnung mit bestehenden Verträgen ist nicht möglich. 

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Wie erfahre ich, ob meine Empfehlung erfolgreich war?

Nach Versand Ihres Empfehlungslinks hat die empfohlene Person 30 Tage Zeit den Vertrag abzuschließen. Die erfolgreiche Empfehlung erkennen Sie an der Auszahlung Ihrer Prämie. Diese erfolgt in der Regel innerhalb von bis zu vier Wochen nach Vertragsabschluss. 

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Was passiert, wenn der Vertrag ohne den Empfehlungslink abgeschlossen wird oder der Link abgelaufen ist?

In diesem Fall kann leider keine Prämie ausgezahlt werden. Eine Zuordnung ist nur möglich, wenn der Vertragsabschluss über die offizielle "Energie teilen" Website und Ihren persönlichen Empfehlungslink erfolgt. 

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Kann ich jemanden werben, der in der BELKAW-Grundversorgung ist?

Nein, unsere "Energie teilen"-Aktion ist ausschließlich für Empfänger, die zum aktuellen Zeitpunkt oder in den letzten sechs Monaten keine Kunden bei der BELKAW bei der entsprechenden Energieart waren bzw. sind. 

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Können auch Personen geworben werden, die mit dem Einzug einen Versorgungsvertrag abschließen wollen?

Ja, wenn Sie jemanden werben möchten, der auf Grund eines Einzuges oder Umzuges aktuell keinen anderen Versorger hat, sondern eine neue Lieferstelle anmelden möchte, ist dies auch möglich. 

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Noch nicht überzeugt? 

Egal, ob Familienmitglieder, Freunde, Nachbarn oder Bekannte. Gute Energie teilt man!

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günstige Strom- und Gastarife

100% Öko-Strom garantiert unter 27 ct/kWh

persönlich für Sie vor Ort in unseren KundenCentern

engagiert in der Region mit Unterstützung diverser Sport- und Kultureinrichtungen

Datenschutzerklärung

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist die:
BELKAW GmbH
Hermann-Löns-Str. 131
51469 Bergisch Gladbach
datenschutz@belkaw.de


Verwendungszweck
Die im Rahmen des „Energie teilen“-Programms eingegebenen Daten werden nur für die Zwecke der Empfehlungslink-Erstellung und Prämienauszahlung verarbeitet. Ohne die Übermittlung der Daten können wir Ihnen dieses Programm nicht anbieten.

Rechtsgrundlage / berechtigte Interessen
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Personenbezogene Daten, die der Nutzer der BELKAW übermittelt und die sich nicht auf das Vertragsverhältnis beziehen, verarbeitet die BELKAW aus berechtigtem Interesse gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Empfänger der Daten / Weiterleitung an Dritte
Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

Dauer der Speicherung
Ihrer Daten werden gespeichert, solange Sie dieses Programm nutzen.

Teilnahmebedingungen

Hinweis: Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir in diesem Dokument die männliche Form. Gemeint sind jedoch immer alle Geschlechter. 

1. Teilnahme am Programm „Energie teilen“

Vertragspartner ist die BELKAW GmbH (im Folgenden „BELKAW“ genannt) und der Teilnehmer (im Folgenden „Energieteiler“ genannt). Nur über die im Programm „Energie teilen“ angebotenen Tarife kann eine prämienwirksame Empfehlung erfolgen. Die BELKAW ist berechtigt, diese Tarife jederzeit zu ändern, bestehende Tarife herauszunehmen, neue Tarife zu ergänzen sowie die Vertragsbedingungen von Tarifen zu ändern. Zur Teilnahme am Programm muss der Energieteiler seine Empfehlung an den von ihm gewünschten Empfänger (im Folgenden „Empfehlungsempfänger“ genannt) versenden.

2. Voraussetzungen und Verpflichtungen für die Teilnahme am „Energie teilen“-Programm

Der Energieteiler kann eine natürliche oder juristische Person sein. Er muss das 18. Lebensjahr vollendet haben, voll geschäftsfähig sein und seinen Wohnsitz in Deutschland haben. Vertriebspartner der BELKAW, Mitarbeiter der BELKAW sowie deren Angehörige dürfen nicht teilnehmen. Eine Selbstwerbung ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für Personen im gleichen Haushalt. Die BELKAW behält sich vor, in begründeten Einzelfällen die Auszahlung einer Prämie abzulehnen oder Energieteiler von dieser Aktion auszuschließen, insbesondere, wenn ein Missbrauch des Programms, eine gewerbliche Nutzung oder eine Beeinträchtigung anderer Kunden vorliegt.

3. Voraussetzungen für die Versendung der Empfehlung

3.1 Der Energieteiler darf den Empfehlungslink nur dann verteilen, wenn der Empfehlungsempfänger ihm gegenüber in den Erhalt des Links rechtswirksam eingewilligt hat und mit der Verwendung seiner Daten und einer Kontaktaufnahme im Rahmen des Programms „Energie teilen“ einverstanden ist. Fehlt ein rechtswirksames Einverständnis und erhebt der Empfehlungsempfänger bzw. ein Dritter aus diesem Grund Ansprüche gegen die BELKAW, stellt der Energieteiler die BELKAW von derartigen Ansprüchen frei.

3.2 Der Empfehlungsempfänger kann ebenfalls eine natürliche oder juristische Person sein, das 18. Lebensjahr vollendet haben, voll geschäftsfähig sein und in Deutschland wohnen. Die Lieferstelle des Empfehlungsempfängers muss im Versorgungsgebiet der BELKAW liegen.

3.3 Der Energieteiler ist nicht befugt, gegenüber Dritten rechtsverbindliche Erklärungen für die BELKAW abzugeben oder den Anschein zu erwecken, hierzu befugt zu sein.

4. Prämienvoraussetzungen

4.1 Bei der Prämie handelt es sich um eine Geldleistung. Der Anspruch auf die Prämie wird nur dann wirksam, wenn der Empfehlungsempfänger innerhalb einer Frist von 30 Tagen über den Empfehlungs-Link einen Neuvertrag über einen der angebotenen Tarife mit der BELKAW abschließt. Über jeden Link können mehrere Abschlüsse getätigt werden. Als Neuverträge gelten Verträge mit Empfehlungsempfängern, die in den letzten sechs Monaten nicht bereits Kunde bei der BELKAW waren. Der ggf. entstehende Anspruch auf die Prämie ist nicht übertragbar, verrechenbar oder belastbar. Verträge, die der Empfehlungsempfänger storniert oder widerruft oder die von der BELKAW abgelehnt werden, sind nicht prämienfähig. Die BELKAW zahlt die Prämie per Überweisung an den Empfehlenden, nachdem der Neuvertrag des Empfehlungsempfängers rechtskräftig abgeschlossen und die gesetzliche Widerrufsfrist abgelaufen ist (in der Regel 14 Tage nach dem bestätigten Belieferungsbeginn). Die Prämie wird innerhalb von vier bis sechs Wochen überwiesen. Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass der Energieteiler eine gültige Bankverbindung auf der Webseite des „Energie-teilen“-Programms angegeben hat. Im Einzelfall können bis zur Auszahlung der Prämie bis zu sechs Monate vergehen, etwa wenn der Empfehlungsempfänger noch vertraglich bei einem anderen Versorger gebunden ist. Liegt die Aufnahme der Belieferung mehr als vier Monate ab Vertragsabschluss in die Zukunft, so behält die BELKAW sich vor, den Vertragsschluss mit dem Empfehlungsempfänger abzulehnen.

4.2 Der Energieteiler kann auf der Webseite des „Energie teilen“-Programms wählen, ob er die Prämie mit dem Empfehlungsempfänger teilen möchte. In dem Fall erhält der Empfehlungsempfänger den für ihn vom Energieteiler gewählten Anteil in der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung des im Rahmen des Programms abgeschlossenen Energievertrages verrechnet. Auch für die Auszahlung der geteilten Prämie gelten die Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen.

4.3 Ein Prämienanspruch besteht nicht, wenn der Energieteiler im Rahmen der Tarifempfehlung gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen hat.

5. Unzulässige Werbemaßnahmen

5.1 Das Programm „Energie teilen“ basiert ausschließlich auf der Verteilung von Empfehlungs-Links, mit vorheriger Einwilligung des Empfängers. Andere Werbeformen sind ausdrücklich untersagt.

5.2 Es ist dem Energieteiler untersagt, prämienpflichtige Geschäfte unter Angabe falscher Tatsachen oder durch sonstige Täuschung zu generieren.

6. Sperrung und Prämienentzug

Für jeden Fall des schuldhaften Verstoßes des Empfehlenden gegen diese Teilnahmebedingungen, ist die BELKAW berechtigt, den Energieteiler unverzüglich für das „Energie teilen“ Programm zu sperren und ihm die in der Statusliste ausgewiesenen Prämien zu entziehen. Der Energieteiler hat bereits ausgezahlte Prämien, soweit bei der entsprechenden Empfehlung gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen wurde, zurückzuerstatten. Weitere Ansprüche der BELKAW bleiben unberührt.

7. Leistungsfristen, Termine und Verzug

7.1 Leistungsfristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie im Vertrag ausdrücklich als solche vereinbart wurden.

7.2 Gerät die BELKAW mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so haftet sie auf Schadensersatz nur nach Maßgabe der unter Ziffer 8 getroffenen Regelung.

8. Freistellungsanspruch

Der Energieteiler verpflichtet sich, die BELKAW von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die geltend gemacht werden, weil der Energieteiler die Pflichten nach Ziffer 3.1 und 5.2 der Teilnahmebedingungen verletzt hat.