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Ab dem 01.03.2023 und rückwirkend zum 01.01.2023 profitieren Sie von der Strompreisbremse, die die Bundesregierung zur Abdämpfung der gestiegenen Energiekosten einführt. Für die Dauer der Strompreisbremse zahlen Sie für 80 % Ihres prognostizierten Verbrauchs nicht den vertraglichen Arbeitspreis (in Cent je Kilowattstunde), sondern 40 ct/kWh. Die Differenz zum vertraglichen Arbeitspreis übernimmt der Bund.
Die Strompreisbremse gilt zunächst bis zum 31.12.2023Die Entlastung berücksichtigen wir ab dem 01.03.2023 in Ihren Abschlägen. Für die Monate Januar und Februar erhalten Sie eine rückwirkende Entlastung. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite.
Durch den Wegfall der EEG-Umlage sinkt der Arbeitspreis für Strom um 4,43 Cent pro Kilowattstunde (brutto). Diese Ersparnis geben wir selbstverständlich an alle Kunden weiter, unabhängig davon, wann der Vertrag geschlossen wurde.
Sie suchen einen zuverlässigen Energiepartner für Ihr Bauvorhaben oder Ihre Großveranstaltung? Wir übernehmen die Bereitstellung aller Anschlüsse für Sie.
Für Treppenhaus, Keller oder Heizungsanlage: Gemeinschaftsstrom plus ist das richtige Angebot für die Stromversorgung von gemeinschaftlich genutzten Räumen.
Wer Nachtstrom oder Wärmepumpenstrom beziehen möchte - oder mit Strom Gewerberäume heizen möchte, findet bei uns die passenden Tarife dazu.
Für Ihren Fuhrpark oder Parkplatz: Lassen Sie Kunden und Mitarbeiter bequem an Ihrer Heim-TankE laden, am besten kombiniert mit Strom aus erneuerbaren Energien.