Stromanbieter oder Gasanbieter wechseln – so geht’s

Wir erklären, wie der Versorgerwechsel abläuft.

Sie wollen zur Belkaw wechseln?

Dann geben Sie einfach Ihre Daten im Tarifrechner ein, wir machen Ihnen ein Angebot und kündigen auf Wunsch Ihrem bisherigen Anbieter.

Strom
Erdgas

Häufige Fragen zum Anbieterwechsel

Wie läuft der Wechsel meines Strom- und Gasanbieters ab?

Suchen Sie einfach in unserem Tarifrechner einfach nach einem passenden Angebot. Die Kündigung bei Ihrem alten Strom- oder Gasanbieters übernehmen wir gerne für Sie. Am Tag des Wechsels, also dem letzten Tag bei Ihrem bisherigen Anbieter, lesen Sie bitte Ihren Zählerstand ab. Wie das geht, erklären wir Ihnen auf unserer Hilfeseite zum Thema Strom- und Gaszähler ablesen. Es ist wichtig, dass Sie uns und Ihrem bisherigen Anbieter den tagesaktuellen Stand mitteilen, damit Ihr alter Versorger und wir exakt abrechnen können. Dazu müssen Sie den Zählerstand Ihrem ehemaligen Anbieter und uns mitteilen.

Übrigens: Sie müssen keine Sorge haben, dass Sie aufgrund des Strom- oder Gasanbieterwechsels kurzzeitig keinen Strom oder kein Gas mehr haben. Sie werden die ganze Zeit über versorgt. Darauf haben Sie auch einen gesetzlichen Anspruch.

War das hilfreich?

Wie oft kann ich den Stromanbieter wechseln?

Sie können Ihren Stromanbieter immer nur dann wechseln, wenn die Mindestvertragslaufzeit endet. Bei den meisten Verträgen ist das nach 12 oder 24 Monaten der Fall. Natürlich können Sie die Kündigung Ihres Vertrags aber auch schon früher einreichen. Wirksam ist Sie aber erst nach Ablauf der Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist. Sie können sich also jederzeit bei uns melden und den Wechsel zur RheinEnergie in die Wege leiten. Bei einem Umzug können Sie häufig früher kündigen und so Ihren Stromanbieter wechseln.

War das hilfreich?

Wie wechsle ich aus der Ersatz- oder Grundversorgung?

Wenn Sie bei einem anderen Anbieter per Ersatz- oder Grundversorgung Strom oder Erdgas beziehen, müssen sie diesem wie bei einem gewöhnlichen Strom- oder Erdgasvertrag kündigen. Dabei helfen wir Ihnen gerne. Wenn Sie sich in unserem Tarifrechner ein Angebot aussuchen, können Sie einfach Ihren Ersatz- oder Grundversorger als alten Anbieter angeben und uns eine Kündigungsvollmacht geben. Wir kündigen dann ihrem alten Versorger und leiten den Wechsel zur Belkaw ein.

Wenn Sie die Ersatz- oder Grundversorgung von der RheinEnergie beziehen, geht der Wechsel am einfachsten in unserem OnlineService. Haben Sie noch kein Kundenkonto, können Sie sich mit Ihrer Kunden- und Zählernummer mit wenigen Klicks registrieren. Diese haben wir Ihnen per Post mitgeteilt.

War das hilfreich?

Wie lange dauert der Wechsel zur BELKAW?

Für den Wechsel des Stromversorgers gelten gesetzlich vorgegebene Fristen, an die sich alle Anbieter halten müssen. Wenn Ihr bisheriger Vertrag keine längeren Kündigungsfristen vorsieht, benötigen wir etwa vier Wochen von Ihrer Bestellung bis zu Ihrer Belieferung. Sie erhalten von uns zunächst kurz nach Ihrer Bestellung eine Vertragsbestätigung mit einem voraussichtlichen Lieferbeginn. Danach kündigen wir Ihren alten Stromliefervertrag und melden Ihre Lieferstelle beim zuständigen Netzbetreiber an. Sowohl der bisherige Lieferant als auch der Netzbetreiber müssen uns diese Schritte bestätigen. Haben wir von beiden grünes Licht, informieren wir Sie sofort über die guten Nachrichten mit einer Lieferbestätigung.

War das hilfreich?

Muss ich den Zählerstand übermitteln?

Für den Zählerstand am Anfang und am Ende Ihrer Stromlieferung wird sich jeweils Ihr Netzbetreiber bei Ihnen melden, um einen Zählerstand zu erhalten. Wir empfehlen Ihnen, sich Ihren Zählerstand auch für Ihre Unterlagen zu notieren.

War das hilfreich?

Welche Kündigungsfrist habe ich beim Gas- oder Stromanbieterwechsel?

Wenn Sie den Stromanbieter wechseln, müssen Sie zuerst Ihren alten Vertrag kündigen. Die Kündigung können Sie jederzeit einreichen, sie ist bei einem Vertrag mit Mindestlaufzeit allerdings erst nach Ablauf der Mindestlaufzeit oder der Kündigungsfrist (in der Regel zwischen zwei und zwölf Wochen) wirksam. Ihre genaue Vertragslaufzeit und die dazugehörige Kündigungsfrist finden Sie in Ihrer Vertragsbestätigung. Sind Sie bereits Kunde der RheinEnergie können Sie diese Daten im OnlineService nachschauen.

War das hilfreich?

Ich möchte zu einem anderen Gas- oder Stromanbieter wechseln. Wie kann ich kündigen?

Wenn Sie aktuell bei einem anderen Strom- oder Gasversorger angemeldet sind und zur RheinEnergie wechseln wollen, helfen wir Ihnen gerne bei der Kündigung. Suchen Sie sich dafür einfach ein passendes Angebot in unserem Tarifrechner aus und geben Sie dort die Daten Ihres derzeitigen Anbieters an.

Wenn Sie bereits Kunde der RheinEnergie sind und gerne zu einem anderen Versorger wechseln wollen, finden Sie alle Infos auf unserer Kündigungs-Seite.

War das hilfreich?

Habe ich bei einem Wechsel ein Sonderkündigungsrecht?

Das Sonderkündigungsrecht (in der Regel 14 Tage) greift nur in speziellen Fällen. Diese sind zum Beispiel:

  • Ihr Anbieter erhöht die Preise
  • Sie ziehen um und Ihr Anbieter kann Sie am neuen Ort nicht versorgen
  • Sie ziehen mit jemandem zusammen und Ihr Partner oder Mitbewohner hat bereits einen Vertrag für die Wohnung abgeschlossen

War das hilfreich?

Mein Stromvertrag läuft noch, kann ich trotzdem wechseln?

Ja, auch wenn Sie noch an Ihren alten Vertrag gebunden sind, können Sie uns gerne vorab eine Bestellung übermitteln. Die Restlaufzeit Ihres alten Vertrags kann bis zu 12 Monate betragen.

War das hilfreich?

Kann es zu einer Stromunterbrechung beim Wechsel kommen?

Nein, durch gesetzliche Vorschriften ist es unmöglich, dass es beim Stromanbieterwechsel zu einer Versorgungsunterbrechung kommt. Über die Ersatzversorgung beliefern wir Sie zu jeder Zeit mit Strom.

War das hilfreich?

Ist der Liefertermin genau vorhersagbar?

Wir geben uns die größte Mühe, Ihren gewünschten Liefertermin einzuhalten. Für den Anbieterwechsel sind wir allerdings auch auf die Zusammenarbeit mit Ihrem bisherigen Anbieter und dem Netzbetreiber vor Ort angewiesen. Falls es hier ein Problem geben sollte, informieren wir Sie selbstverständlich umgehend und kümmern uns sofort um eine Lösung, um Sie schnellstmöglich versorgen zu können.

War das hilfreich?

Ich kündige wegen einer Preiserhöhung bei meinem vorherigen Anbieter, muss ich das mitteilen?

Ja, wenn Sie ein Sonderkündigungsrecht nutzen, können Sie uns das Datum des Vertragsendes innerhalb Ihrer Bestellung mitteilen. Wir merken diesen Termin dann für Ihre Belieferung vor.

War das hilfreich?

Welche Angaben brauche ich für den Anbieterwechsel?

Nachdem Sie sich in unseren Tarifrechner für ein Angebot entschieden haben, teilen Sie uns bitte das genaue Datum für den neuen Lieferbeginn mit. Außerdem brauchen wir die Nummer Ihres Stromzählers und den aktuellen Zählerstand von Ihnen. Um Ihren alten Vertrag für Sie zu kündigen, müssen Sie Ihren bisherigen Versorger angeben und uns eine Kündigungsvollmacht erteilen.

War das hilfreich?

Muss ich den Stromanbieter wechseln, wenn ich umziehe?

Das müssen Sie nicht. Nehmen Sie die RheinEnergie doch einfach mit in Ihr neues Zuhause. Geben Sie dazu einfach Ihre neue Adresse in unserem Umzugsservice ein und wir unterbreiten Ihnen ein passendes Angebot. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Thema Umzug.

War das hilfreich?

Das könnte Sie auch interessieren

Abschlag und Verbrauch

Sie wissen nicht, warum sich Ihre monatliche Zahlung erhöht hat und wie der Betrag zustande kommt? Wir erklären es Ihnen!

Zählerstand ablesen

Einmal im Jahr brauchen wir Ihren Zählerstand. Wir erklären Ihnen, wo Sie Ihren Zähler finden und wie Sie ihn ablesen.

Sie haben noch Fragen zu Zähler und Zählerstand?

Wir beantworten Sie Ihnen gerne. Bitte kontaktieren Sie uns auf dem von Ihnen bevorzugten Kontaktweg.

Kontakt