Neue gesetzliche Vorgaben für An- und Abmeldungen von Strom
Seit dem 6. Juni 2025 gelten neue Regelungen, die den technischen Ablauf bei An- und Abmeldungen der Stromversorgung grundlegend verändern. Der Wechsel vom alten zum neuen Stromanbieter muss seitdem innerhalb eines Werktages abgeschlossen sein. Dieser technische Prozess wird als 24-Stunden-Lieferantenwechsel bezeichnet.
Was bedeutet das für Sie?
Rückwirkende Änderungen sind ab diesem Datum nicht mehr möglich. Das heißt:
Melden Sie uns Ihren Auszug mindestens 21 Tage im Voraus.
Schließen Sie rechtzeitig einen neuen Stromvertrag für Ihre neue Wohnung ab
– ebenfalls mindestens 21 Tage vor dem Einzug.
Ab sofort ist für An- und Abmeldungen die sogenannte Marktlokations-ID (MaLo-ID) erforderlich.
Der sogenannte „24-Stunden-Lieferantenwechsel“ betrifft ausschließlich den technischen Ablauf beim Wechsel des Stromanbieters. Die rechtlichen Vorgaben – insbesondere vertragliche Kündigungsfristen –
bleiben unverändert.
Das bedeutet:
Eine ordentliche Kündigung des bisherigen Stromliefervertrags ist bei einem Umzug oder Anbieterwechsel weiterhin nur im Rahmen der vertraglich vereinbarten Fristen möglich.
Sowohl der ausziehende als auch der einziehende Mieter – bei Leerstand auch der Vermieter – müssen sicherstellen, dass der Stromvertrag spätestens 21 Tage vor dem tatsächlichen Aus- bzw. Einzugsdatum ab- oder angemeldet wird.
Rückwirkende An- und Abmeldungen sind nicht mehr möglich. Maßgeblich ist der gemeldete Tag
– er gilt verbindlich als Vertragsbeginn bzw. Vertragsende.
Sobald Sie also Kenntnis von einer Änderung Ihrer Wohnumstände erlangen, teilen Sie uns diese schnellstmöglich mit. Am einfachsten geht dies über unser Kundenportal. Alternativ können Sie sich auch telefonisch bei unserem KundenService unter 02202 2855800 oder sich persönlich in einem unserer KundenCenter in Ihrer Nähe beraten lassen.
Hier finden Sie unseren Flyer zum Thema 24-Stunden-Liefernatnewechsel mit praktischer Checkliste