Gesetzliche Änderungen

Neue Fristen bei An- und Abmeldungen von Strom

Neue gesetzliche Vorgaben für An- und Abmeldungen von Strom 

Ab dem 6. Juni 2025 treten neue gesetzliche Regelungen der Bundesnetzagentur zu den Fristen der An- und Abmeldungen von Strom in Kraft. Die neuen Vorgaben verbieten eine rückwirkende An- und Abmeldung des Stromvertrages, was bisher noch mit einer Frist von 14 Tagen möglich war. 

Für Sie bedeutet das: 

Der Versorgerwechsel geht zukünftig noch einfacher und schneller - innerhalb von 24 Stunden

Die Transparenz im Wettbewerb wird erhöht und kommt Ihnen zugute

An- und Abmeldungen sind nur noch in die Zukunft möglich

Wenn Sie zukünftig aus- oder umziehen, galt bisher eine Frist von 14 Tagen. Die Vertragslaufzeiten Ihres Stromvertrags bleiben bei einem Wechsel des Versorgers gleich. Für Sie ändert sich also in den meisten Fällen erst einmal nichts. 

Wir können Sie jedoch zukünftig nicht mehr rückwirkend an- oder abmelden, insofern Sie uns Ihren Umzug oder Ihren Einzug verzögert mitteilen. 

Sobald Sie also Kenntnis von einer Änderung Ihrer Wohnumstände erlangen, teilen Sie uns diese schnellstmöglich mit. Am einfachsten geht dies über unser Kundenportal. Alternativ können Sie sich auch telefonisch bei unserem KundenService unter 02202 2855-800 oder sich persönlich in einem unserer KundenCenter in Ihrer Nähe beraten lassen. 

Was muss ich bei einem Umzug oder Anbieterwechsel beachten?

Ich ziehe um - Was ändert sich für mich?

Wir können Sie nur noch in die Zukunft an- oder abmelden. Die An- oder Abmeldung zu gestern oder heute ist ausgeschlossen. 

Bei einem Umzug gilt auch aktuell schon eine Frist von 14 Tagen. Hierbei ändert sich für Sie also nichts. 

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Was muss ich bei einer An- oder Abmeldung beachten?

Sobald Sie Kenntnis von einer bevorstehenden An- oder Abmeldung haben, teilen Sie uns dies bestenfalls unverzüglich mit, um Zusatzkosten zu vermeiden. 

Dies können Sie am einfachsten über unser Kundenportal, telefonisch unter 02202 2855800 oder persönlich vor Ort in einem unserer KundenCenter vornehmen. 

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Was passiert, wenn ich mich zu spät anmelde?

Sollten Sie sich nicht rechtzeitig anmelden, kann es passieren, dass Sie in die Grundversorgung rutschen. Da diese meist teurer ist, lohnt sich die rechtzeitige Anmeldung, um von günstigeren Preisen zu profitieren. Hierzu können Sie direkt unseren Tarifrechner nutzen. 

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Was passiert, wenn ich mich zu spät abmelde?

Sie zahlen für Ihre Stromkosten bis zu dem Zeitpunkt der Abmeldung. Sie sind bis zur Beendigung des Liefervertrages für die Stromkosten verantwortlich, unabhägig davon, ob Sie in der Wohnung wohnen oder nicht. Am Besten melden Sie sich immer mindestens 14 Tage vor Ihrem gewünschten Abmeldedatum bei uns, damit wir dies auch rechtzeitig für Sie durchführen können. So vermeiden Sie zusätzliche Kosten. 

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Ich möchte lediglich meinen Tarif wechseln, was muss ich beachten?

Es besteht die Möglichkeit, vier Monate vor Ablauf Ihres aktuellen Vertrages, einen Tarifwechsel vorzunehmen. Prüfen Sie daher die Vertragslaufzeit Ihres aktuellen Vertrages. 

Weitere Informationen zu Ihrem Tarifwechsel finden Sie in unserem HilfeCenter unter Tarifwechsel.

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Ändern sich bei Erdgas auch die Fristen?

Ihre Gasverträge sind von den neuen Vorgaben nicht betroffen. 

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Ich möchte von einem anderen Anbieter zu den Tarifen der BELKAW wechseln, was muss ich beachten?

Nutzen Sie unseren Tarifrechner und suchen Sie sich Ihr passendes Angebot von uns raus. Die Kündigung bie Ihrem alten Strom- oder Gaslieferanten übernehmen wir. 

Weitere Informationen zum Anbieterwechsel finden Sie in unserem HilfeCenter unter Anbieterwechsel

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Was ändert sich rechtlich?

Ändert sich etwas bei meinen aktuellen Vertragsbedingungen?

Ihre Frist zur Bearbeitung Ihres Wechsels verkürzt sich auf 24 Stunden. An Ihren Vertragslaufzeiten oder Kündigungsfristen ändert sich nichts. 

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Wo kann ich die rechtlichen Grundlagen nachschauen?

Die Bundesnetzagentur gibt die neuen technischen Standards und Fristen in § 20a Abs. 2 EnWG vor. 

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Warum genau jetzt?

Die Entscheidung der Bundesnetzagentur lautet, dass bereits zum 6.6.2025 die erforderlichen Anpassungen im gesamten Markt einzuhalten und umzusetzen sind.  Wir als Lieferant müssen uns an die Beschlüsse der Bundesnetzagentur halten und spätestens zu diesem Datum alles umgesetzt haben.

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Was ist eine MaLo-ID?

Was ist eine MaLo-ID?

Orte an denen Strom verbraucht oder erzeugt wird, nennt man Marktlokationen. Hierzu gehören beispielsweise auch PV-Anlagen. Für diese Marktlokationen wird eine sogenannte Marktlokations-Identifikationsnummer kurz MaLo-ID vergeben. Dies dient zur Zuordnung der einzelnen Marktlokationen, besteht aus 11 Ziffern und bleibt unabhägig von einem eventuellen Zählerwechsel immer bestehen. 

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Wozu dient die MaLo-ID?

Die MaLo-ID wird in Zukunft eine wichtige Rolle spielen. Sie dient dazu, Ihre Lieferstelle eindeutig im Rahmen der Marktkommunikation zwischen den Lieferanten und den Netzbetreibern zu identifizieren. Bisher reichte die Zählernummer als Identifikationsmerkmal für An- und Abmeldungen aus. 

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Was passiert bei einem Zählerwechsel?

Die MaLo-ID wird einer bestimmten Lieferstelle zugeordnet, damit diese eindeutig identifiziert werden kann. Durch einen Zählerwechsel ändert sich lediglich die Zählernummer, die MaLo-ID bleibt jedoch identisch. 

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Wo finde ich meine MaLo-ID?

Ihre MaLo-ID finden Sie zukünftig auf Ihrer Vertragsbestätigung oder auf Ihrer Rechnung. 

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