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+++Wichtiger Hinweis+++

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

unsere KundenCenter haben ab dem 01.06.2023 geänderte Öffnungszeiten.

Abschlag & VerbrauchAbschlag & Verbrauch
Abschlag & Verbrauch

Was ist ein Abschlag?

Mit dem Abschlag zahlen Sie monatlich für die Energie, die Sie von uns erhalten. Dieser feste Betrag wird elf bis zwölf Mal im Jahr fällig. Ihren aktuellen Abschlag finden Sie in unserem OnlineService.

Wie wird die Höhe meines Abschlags berechnet?

Den monatlichen Abschlag berechnen wir aus Ihrem voraussichtlichen Jahresverbrauch für Strom oder Erdgas und den aktuellen Energiekosten. Als Grundlage verwenden wir Ihren letztjährigen Verbrauch. Einmal pro Jahr werden Ihre geleisteten Abschläge mit den Kosten Ihres tatsächlichen Energieverbrauchs verrechnet. Waren Ihre vorangegangenen Abschlagszahlungen zu hoch, erhalten Sie eine Gutschrift, die mit Ihrer nächsten Abschlagszahlung verrechnet wird. Waren die Abschlagszahlungen zu niedrig, wird leider eine Nachzahlung fällig.

Ich möchte meinen Abschlag ändern. Wie kann ich das tun?

Bis zu dreimal pro Jahr können Sie Ihren Abschlag einfach im OnlineService senken oder erhöhen. Dort erhalten Sie auch eine Empfehlung für die Höhe Ihres Abschlags.

Anbieter- wechselAnbieter- wechsel
Anbieter- wechsel

Wie lange dauert der Wechsel zur BELKAW?

Für den Wechsel des Stromversorgers gelten gesetzlich vorgegebene Fristen, an die sich alle Anbieter halten müssen. Wenn Ihr bisheriger Vertrag keine längeren Kündigungsfristen vorsieht, benötigen wir etwa vier Wochen von Ihrer Bestellung bis zu Ihrer Belieferung. Sie erhalten von uns zunächst kurz nach Ihrer Bestellung eine Vertragsbestätigung mit einem voraussichtlichen Lieferbeginn. Danach kündigen wir Ihren alten Stromliefervertrag und melden Ihre Lieferstelle beim zuständigen Netzbetreiber an. Sowohl der bisherige Lieferant als auch der Netzbetreiber müssen uns diese Schritte bestätigen. Haben wir von beiden grünes Licht, informieren wir Sie sofort über die guten Nachrichten mit einer Lieferbestätigung.

Ist der Liefertermin genau vorhersagbar?

Wir geben uns die größte Mühe, Ihren gewünschten Liefertermin einzuhalten. Für den Anbieterwechsel sind wir allerdings auch auf die Zusammenarbeit mit Ihrem bisherigen Anbieter und dem Netzbetreiber vor Ort angewiesen. Falls es hier ein Problem geben sollte, informieren wir Sie selbstverständlich umgehend und kümmern uns sofort um eine Lösung, um Sie schnellstmöglich versorgen zu können.

Kann es zu einer Stromunterbrechung beim Wechsel kommen?

Nein, durch gesetzliche Vorschriften ist es unmöglich, dass es beim Stromanbieterwechsel zu einer Versorgungsunterbrechung kommt. Über die Ersatzversorgung beliefern wir Sie zu jeder Zeit mit Strom.

Mein Stromvertrag läuft noch, kann ich trotzdem wechseln?

Ja, auch wenn Sie noch an Ihren alten Vertrag gebunden sind, können Sie uns gerne vorab eine Bestellung übermitteln. Die Restlaufzeit Ihres alten Vertrags kann bis zu 12 Monate betragen.

Ich kündige wegen einer Preiserhöhung bei meinem vorherigen Anbieter, muss ich das mitteilen?

Ja, wenn Sie ein Sonderkündigungsrecht nutzen, können Sie uns das Datum des Vertragsendes innerhalb Ihrer Bestellung mitteilen. Wir merken diesen Termin dann für Ihre Belieferung vor.

Muss ich den Zählerstand übermitteln?

Für den Zählerstand am Anfang und am Ende Ihrer Stromlieferung wird sich jeweils Ihr Netzbetreiber bei Ihnen melden, um einen Zählerstand zu erhalten. Wir empfehlen Ihnen, sich Ihren Zählerstand auch für Ihre Unterlagen zu notieren.

KontaktKontakt
Kontakt

Wie kann ich Kontakt zur BELKAW aufnehmen?

Sie haben eine allgemeine Frage oder ein spezielles Anliegen? Teilen Sie uns Ihr Anliegen gerne per Kontaktformular mit oder nehmen Sie zur entsprechenden Abteilung telefonisch Kontakt auf. Gerne können Sie uns auch persönlich in unseren KundenCentern vor Ort besuchen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Wichtige Telefonnummern

Kundenservice Telefon: 02202-2855-800

Montag bis Freitag: 8.00 bis 20.00 Uhr

Entstördienst

Telefon: 02202-16-7302

Rund um die Uhr

Energieberatung

Telefon: 02202-9612-999

Montag bis Freitag: 8.00 bis 20.00 Uhr

Öffentliche Beleuchtung Telefon: 02202-16-7135
Presseabteilung Telefon: 02202-16-7123
Telefax: 02202-16-7121

Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr

Wasserlabor Telefon: 0221-178-3377

Montag bis Freitag von 7.30 bis 17.00 Uhr

Unsere Kundencenter

KundenCenter Bergisch Gladbach
Hauptstraße 211

51465 Bergisch Gladbach

Montag bis Freitag von 10.00 bis 18.00 Uhr

Samstag von 9.00 bis 13.00 Uhr

KundenCenter Burscheid
Ewald-Sträßer-Weg 8
51399 Burscheid
Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr
KundenCenter Leichlingen
Im Brückerfeld 15
42799 Leichlingen

Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr

KundenCenter Lindlar
Eichenhofstraße 4
51789 Lindlar

Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr

Wo kann ich mich persönlich vor Ort beraten lassen?

Wir freuen uns, Sie in unseren Kundenzentren begrüßen zu dürfen! Gerne beraten wir Sie vor Ort in Bergisch Gladbach, Burscheid, Leichlingen und Lindlar. Kommen Sie gerne vorbei, wenn Sie eine persönliche Beratung zu Ab- und Anmeldungen, Ihrer Abrechung oder Ihrer Rechnung wünschen. Informieren Sie sich bitte vorab über die aktuell geltenden Coronaregeln und beachten Sie die Hygieneanweisungen vor Ort - für einen sicheren Besuch.

KundenCenter Bergisch Gladbach

Hauptstraße 211

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Samstag von 9.00 bis 13.00 Uhr

KundenCenter Burscheid
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51399 Burscheid

Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr


KundenCenter Leichlingen

Im Brückerfeld 15
42799 Leichlingen

Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr

KundenCenter Lindlar

Eichenhofstraße 4
51789 Lindlar

Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr

Übrigens: Viele Ihrer Anliegen können Sie auch im OnlineService erledigen - schnell und einfach von zu Hause aus.

Wie nehme ich Kontakt zum Kundenservice auf?

Für zahlreiche Anliegen ist unser Kundenservice die erste Anlaufstelle. Nehmen Sie gerne Kontakt auf!

Telefon: 02202-2855-800

Montag bis Freitag: 8.00 bis 20.00 Uhr

Ihr Ansprechpartner für:

  • Zählerstand übermitteln
  • Bankverbindung ändern
  • Abschlagshöhe ändern
  • An- und Abmelden
  • Tarif- und Vertragsberatung

Wie nehme ich Kontakt zum Entstördienst auf?

Sie erreichen den Entstördienst rund um die Uhr unter folgenden Rufnummer:

Telefon: 02202-16-7302

Ihr Ansprechpartner für:

  • Strom für Bergisch Gladbach, Burscheid, Kürten, Leichlingen, Lindlar, Odenthal
  • Erdgas für Bergisch Gladbach, Burscheid, Lindlar, Odenthal
  • Wasser für Bergisch Gladbach

An wen wende ich mich bei Anliegen zur öffentlichen Beleuchtung?

Bei Anliegen rund um die Straßenbeleuchtung in Bergisch Gladbach wenden Sie sich bitte an unser Team unter der Rufnummer:

Telefon: 02202-16-7135

Wie nehme ich Kontakt zur Energieberatung auf?

Sie erreichen unsere Energieberatung unter folgenden Rufnummer:

Telefon: 02202-9612-999

Montag bis Freitag: 8.00 bis 20.00 Uhr

Ihr Anprechpartner für:

  • Effizienten Stromeinsatz
  • Heizungstechnik und Wärmedämmung
  • Informationen zum Thema Erneuerbare Energie
  • Förderprogramme
  • Broschüren-Service

An wen wende ich mich bei Fragen zur Trinkwasserqualität?

Fragen rund um das Thema Trinkwasser richten Sie gerne an unser Wasserlabor. Sie erreichen die Abteilung unter:

Telefon: 0221-178-3377

Montag bis Freitag von 7.30 bis 17.00 Uhr

Ihre Ansprechpartner zum Thema:

  • Trinkwasserqualität
  • Trinkwasseranalysen

Wie nehme ich Kontakt zur Presseabteilung auf?

Nehmen Sie bei Presseanfragen gerne Kontakt zu unserer Presseabteilung auf. Sie erreichen das Team unter: 

Telefon: 02202-16-7123
Telefax: 02202-16-7121

Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr

Wo und wie kann ich Lob oder Beschwerde einreichen?

Der Maßstab für unsere Leistungen sind unsere Kunden. Deshalb ist uns Ihre Meinung wichtig: Sind Sie mit unseren Leistungen zufrieden? Gibt es vielleicht etwas, was Ihnen besonders gut gefällt? Und wo müssen wir besser werden?

Teilen Sie uns Ihre Meinung gerne über unser Kontaktformular mit!

Service, Beschwerden und Streitbeilegung

Bei Fragen oder Beschwerden können Sie sich an unseren Kundenservice wenden: BELKAW GmbH, Hermann-Löns-Straße 131, 51469 Bergisch Gladbach, Telefon 02202-2855-800, E-Mail: kundenservice@belkaw.de

Zur Beilegung von Streitigkeiten im Bereich Strom und Erdgas können Verbraucher ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass sie sich vorher mit unserem Kundenservice (s.o.) in Verbindung gesetzt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.

Die Schlichtungsstelle Energie e. V. erreichen Sie unter folgender Adresse: Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon: 030-2757240-0, Fax: 030-2757240-69, Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de

Gemäß § 111 b Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz gelten die Vorschriften zur Schlichtung durch die Schlichtungsstelle Energie nur für Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Zur Beilegung von Streitigkeiten im Bereich Wärme, Wasser und sonstiger Dienstleistungen können Sie ein Schlichtungsverfahren bei der Universalschlichtungsstelle des Bundes beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich vorher mit unserem Kundenservice in Verbindung gesetzt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen hat sich zur Teilnahme an einem solchen Schlichtungsverfahren vor der Universalschlichtungsstelle des Bundes freiwillig bereit erklärt.

Die Universalschlichtungsstelle des Bundes erreichen Sie unter folgender Adresse: Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, Telefon: 07851-79579-40, Fax: 07851-79579-41, Internet: www.verbraucher-schlichter.de, E-Mail: mail@universalschlichtungsstelle.de

Gemäß § 4 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz gelten die Vorschriften zur Schlichtung durch die Universalschlichtungsstelle des Bundes nur für Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen; Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: 030-22480-500, Fax: 030-22480-323, Internet: www.bundesnetzagentur.de, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de

Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform der Europäischen Kommission kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Diese Plattform finden Sie unter: www.ec.europa.eu/consumers/odr/

Wo und wie kann ich eine Störung (Strom, Gas, Wasser, öffentliche Beleuchtung) melden?

Störungen der Versorgung (Strom, Gas, Wasser, Öffentliche Beleuchtung) melden Sie bitte unserem Entstördienst unter:

Telefon: 02202-16-7302

Der Entstördienst ist rund um die Uhr für Sie da!

Bitte melden Sie uns Störungen der Versorgung NUR per Telefon. Damit können wir sicherstellen, dass wir auf eine solche Meldung rasch reagieren können. Falls Sie Gasgeruch bemerken: Fenster öffnen, Gebäude verlassen, keinesfalls mehr elektrische Geräte im Haus benutzen (auch kein Telefon/Handy).

KündigungKündigung
Kündigung

Ich bin Kunde der BELKAW und ziehe um. Wie kann ich kündigen?

Vielleicht wussten Sie es noch nicht: Wenn Sie im Versorgungsgebiet der BELKAW bleiben, können Sie Ihren Strom- und Erdgasvertrag ganz bequem mitnehmen und müssen nicht kündigen. Wir brauchen hierfür lediglich ein paar Angaben von Ihnen. Melden Sie Ihren Vertrag schnell und einfach mit wenigen Klicks in unserem OnlineService um. Falls Sie uns dennoch verlassen wollen, können Sie Ihre Kündigung können ganz einfach hier online einreichen.

Muss ich kündigen, wenn ich ausziehe bzw. umziehe?

Nein, Sie müssen nicht zwingend kündigen, wenn Sie aus- und umziehen. Wenn Sie sich weiterhin im Versorgungsgebiet der BEKAW befinden, können Sie Ihren Vertrag einfach mitnehmen. Wir versorgen Sie auch an Ihrer neuen Adresse zuverlässig mit Energie. Als Bestandskunde können Sie uns den Umzug in unserem OnlineService in nur wenigen Minuten mitteilen. Sie wissen nicht, was wir an Ihrer neuen Adresse anbieten können? Erfahren Sie bei uns mehr zum Bezug von Strom, Erdgas sowie unserem Trinkwassernetz an Ihrer Adresse. Falls Sie uns dennoch verlassen wollen, können Sie Ihre Kündigung können ganz einfach hier online einreichen.

Sie können auch gerne einen Rückruf anfordern und wir sprechen mit Ihnen über eine Lösung oder einen Tarif der besser zu Ihnen passt.

Wie kann ich kündigen?

Sie möchten uns verlassen? Lassen Sie uns gemeinsam eine Lösung finden: Tel. 02202-285 9876

Sie können auch gerne einen Rückruf anfordern und wir sprechen mit Ihnen über eine Lösung oder einen Tarif der besser zu Ihnen passt.

Falls Sie uns dennoch verlassen möchten, können Sie uns Ihre Kündigung hier mitteilen.

Alternativ können Sie uns unter Angabe Ihrer Zählernummer und Kundennummer Ihre Kündigung per Post an folgende Adresse schicken:

BELKAW GmbH
Hermann-Löns-Straße 131
51469 Bergisch Gladbach
Gerne unterstützen wir Sie:
Tel. 02202-285 9876

Mo. - Sa.: 09:00 bis 18:00 Uhr

Fallen bei einer Kündigung Kosten an?

Wenn Sie kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln, berechnen wir Ihnen keine Gebühr. Ihre Kündigung können Sie ganz einfach hier online einreichen.

Sie können auch gerne einen Rückruf anfordern und wir sprechen mit Ihnen über eine Lösung oder einen Tarif der besser zu Ihnen passt.

Welche Angaben muss ich bei einer Kündigung machen?

Wenn Sie kündigen möchten, brauchen wir die Nummer Ihres Strom-, Gas-, Wasser-, oder Fernwärmezählers , Ihre Kundennummer und das gewünschte Kündigungsdatum. Im Falle eines Umzugs geben Sie bitte ebenfalls die Adresse Ihres neuen Zuhauses an. So können wir Ihnen die Abschlussrechnung zusenden. Ihre Kündigung können Sie ganz einfach hier online einreichen.

Sie können auch gerne einen Rückruf anfordern und wir sprechen mit Ihnen über eine Lösung oder einen Tarif der besser zu Ihnen passt.

Was gibt es bei der Kündigung zu beachten?

Für einen reibungslosen Wechsel zum neuen Stromanbieter, müssen Sie insbesondere Ihre Kündigungsfrist beachten. In Ihren Vertragsunterlagen können Sie nachlesen, wie lange diese ist. Ihre Kündigung können Sie ganz einfach hier online einreichen.

Sie können auch gerne einen Rückruf anfordern und wir sprechen mit Ihnen über eine Lösung oder einen Tarif der besser zu Ihnen passt.

Welche Kündigungsfrist habe ich?

Bei einem Vertrag mit Mindestlaufzeit können Sie diesen erst nach Ablauf der entsprechenden Frist kündigen. Die genaue Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist für Ihren individuellen Vertrag entnehmen Sie bitte Ihrer Vertragsbestätigung. Ihre Kündigung können Sie ganz einfach hier online einreichen.

Sie können auch gerne einen Rückruf anfordern und wir sprechen mit Ihnen über eine Lösung oder einen Tarif der besser zu Ihnen passt.

Kann ich meinen Vertrag widerrufen?

Ja. Innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages können Sie diesen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Danach gilt die vereinbarte Kündigungsfrist. Ihre Kündigung können Sie ganz einfach hier online einreichen.

Sie können auch gerne einen Rückruf anfordern und wir sprechen mit Ihnen über eine Lösung oder einen Tarif der besser zu Ihnen passt.

Habe ich ein Sonderkündigungsrecht?

Sie haben bei einseitigen Vertrags- und Kostenanpassungen durch uns ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigungsfrist beträgt dann lediglich zwei Wochen. Sie haben ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht, wenn wir Sie aus triftigen Gründen (wie zum Beispiel baulichen Gründen, einen fehlenden Gasanschluss o. Ä.) nicht an Ihrer Adresse mit Strom, Wärme oder Wasser versorgen können. Ebenfalls können Sie außerordentlich kündigen, wenn Sie an einen Ort ziehen, der außerhalb unseres Versorgungsgebietes liegt. Ihre Kündigung können Sie ganz einfach hier online einreichen.

Wie kann ich meinen Zählerstand übermitteln?

Wenn Sie sich an- oder abmelden wollen oder umziehen und Ihren Vertrag mitnehmen melden Sie uns Ihren Zählerstand einfach und schnell in unserem OnlineService. Ihre Kündigung können Sie ganz einfach hier online einreichen.

Sie können auch gerne einen Rückruf anfordern und wir sprechen mit Ihnen über eine Lösung oder einen Tarif der besser zu Ihnen passt.

OnlineServiceOnlineService
OnlineService

Welche Vorteile bietet der BELKAW OnlineService?

Im BELKAW OnlineService haben Sie Ihre Verträge mit uns genau im Blick. Sie finden dort Dokumente zum Vertrag, Rechnungen, Ihren Tarif, aktuelle Zählerstände, Ihre aktuelle Abschlagsrate, eine übersichtliche Verbrauchsdarstellung, Ihre Bankdaten und vieles mehr. So behalten Sie den kompletten Überblick!

Darüber hinaus können Sie Ihrem Kundenkonto zahlreiche Services selbst abwickeln: Verwalten Sie Ihre Bankdaten und Zählerstände oder passen Sie Ihre Absschlagsrate an. Teilen Sie uns Ihren Umzug mit, kündigen Sie Ihren Vertrag oder wechseln Sie in einen neuen Tarif - bequem von jedem Endgerät und Standort aus, ganz unabhängig von Tageszeiten und Wochentagen.

Wie kann ich mich in mein Kundenkonto einloggen?

Zum Kundenkonto Ihres BELKAW OnlineService gelangen Sie über den Login-Bereich. 

Für die erstmalige Nutzung müssen Sie sich unter Eingabe Ihrer Kunden- und Zählernummer registrieren. Falls Sie einen Registrierungscode erhalten haben, geben Sie diesen statt der Zählernummer ein. Nach der Registrierung erhalten Sie einen Aktivierungslink per E-Mail, um Ihr Benutzerkonto freizuschalten. Anschließend haben Sie sofort Zugriff auf Ihre Daten.

RechnungRechnung
Rechnung

Ich habe Fragen zu meiner Rechnung von BELKAW. Wo finde ich nähere Informationen?

Sie haben Fragen zur Rechnung? Mit unserer detaillierten Rechnungserklärung* können Sie sich ganz bequem einen Überblick verschaffen. Um zusätzliche Informationen zu erhalten, bewegen Sie einfach den Mauszeiger über die hervorgehobenen Bereiche.

* Zu diesem Beispiel: Unser Musterkunde bezieht Strom, Erdgas und Trinkwasser und hat uns eine Einzugsermächtigung erteilt.

Wie lauten die Hinweise und gesetzlichen Informationspflichten zur Rechnung?

Haftung bei Versorgungsunterbrechungen

Ansprüche wegen einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitäts- oder Gasversorgung können gegen den Netzbetreiber geltend gemacht werden, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt. Ihren zuständigen Netzbetreiber finden Sie auf Ihrer Rechnung.

Vertragsregelungen

Die Haftung, die Preisanpassung, die Zahlweise und die Weitergabe von neu eingeführten Steuern, Abgaben und hoheitlichen Belastungen richten sich nach Ihrem abgeschlossenen Vertrag. Sollten Ihnen die Regelungen Ihres Vertrages nicht mehr vorliegen, so senden wir Ihnen diese gerne kostenlos erneut zu. Bitte wenden Sie sich an unseren Kundenservice: BELKAW GmbH, Hermann-Löns-Str. 131, 51469 Bergisch Gladbach, Telefon: 02202 2855-300, E-Mail: kundenservice@belkaw.de

Erdgaspreise und Steuern

Die Belastung auf der Grundlage des Energiesteuergesetzes beträgt für unsere Erdgaslieferung ab dem 01.01.2003 0,55 ct/kWh.

Hinweispflicht bei Abgabe von Energieerzeugnissen nach § 107 Abs. 2 der "Verordnung zur Durchführung des Energiesteuergesetzes": "Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt."

Energieeffizienz

Wir weisen zum Thema Energieeffizienz nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienz-Maßnahmen (EDL-G) auf die Liste der Anbieter von Energiedienstleistungen und Energieeffizienz-Maßnahmen bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (www.bfee-online.de) hin. Weitere Energieeffizienz-Informationen gemäß § 4 Abs. 2 EDL-G erhalten Sie auch bei der Deutschen Energieagentur (dena) www.dena.de und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen www.vzbv.de.

Service, Beschwerden und Streitbeilegung

Bei Fragen oder Beschwerden können Sie sich an unseren Kundenservice wenden: BELKAW GmbH, Hermann-Löns-Straße 131, 51469 Bergisch Gladbach, Telefon 02202-2855-800, E-Mail: kundenservice@belkaw.de

Zur Beilegung von Streitigkeiten im Bereich Strom und Erdgas können Verbraucher ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass sie sich vorher mit unserem Kundenservice (s.o.) in Verbindung gesetzt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.

Die Schlichtungsstelle Energie e. V. erreichen Sie unter folgender Adresse: Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon: 030-2757240-0, Fax: 030-2757240-69, Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de

Gemäß § 111 b Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz gelten die Vorschriften zur Schlichtung durch die Schlichtungsstelle Energie nur für Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Zur Beilegung von Streitigkeiten im Bereich Wärme, Wasser und sonstiger Dienstleistungen können Sie ein Schlichtungsverfahren bei der Universalschlichtungsstelle des Bundes beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich vorher mit unserem Kundenservice in Verbindung gesetzt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen hat sich zur Teilnahme an einem solchen Schlichtungsverfahren vor der Universalschlichtungsstelle des Bundes freiwillig bereit erklärt.

Die Universalschlichtungsstelle des Bundes erreichen Sie unter folgender Adresse: Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, Telefon: 07851-79579-40, Fax: 07851-79579-41, Internet: www.verbraucher-schlichter.de, E-Mail: mail@universalschlichtungsstelle.de

Gemäß § 4 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz gelten die Vorschriften zur Schlichtung durch die Universalschlichtungsstelle des Bundes nur für Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen; Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: 030-22480-500, Fax: 030-22480-323, Internet: www.bundesnetzagentur.de, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de

Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform der Europäischen Kommission kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Diese Plattform finden Sie unter: www.ec.europa.eu/consumers/odr/

Ich habe die Rech­nung/Ver­trags­be­stä­ti­gung erhalten und möchte meinen Abschlag ändern. Was kann ich tun?

Bis zu dreimal pro Jahr können Sie Ihren Abschlag einfach im OnlineService senken oder erhöhen. Dort erhalten Sie auch eine Empfehlung für die Höhe Ihres Abschlags.

Störungen & BaustellenStörungen & Baustellen
Störungen & Baustellen

Wo führt die BELKAW aktuell Baumaßnahmen zur Instandhaltung oder Optimierung von Anlagen durch?

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen über aktuelle Baustellen der BELKAW für die Bereiche Bergisch Gladbach, Odenthal, Kürten, Lindlar.

Neuigkeiten zu Baustellen in Bergisch Gladbach/Braunsberg

Neuigkeiten zu Baustellen in Bergisch Gladbach/Schildgen

An wen kann ich mich im Falle einer Störung wenden?

Störungen der Versorgung (Strom, Gas, Wasser, Öffentliche Beleuchtung) melden Sie bitte unserem Entstördienst unter:

Telefon: 02202-16-7302

Der Entstördienst ist rund um die Uhr für Sie da!

Bitte melden Sie uns Störungen der Versorgung NUR per Telefon. Damit können wir sicherstellen, dass wir auf eine solche Meldung rasch reagieren können. Falls Sie Gasgeruch bemerken: Fenster öffnen, Gebäude verlassen, keinesfalls mehr elektrische Geräte im Haus benutzen (auch kein Telefon/Handy).

TarifTarif
Tarif

Wo finde ich den für mich passenden Tarif?

Den schnellsten Weg zu Ihrem neuen BELKAW-Tarif gehen Sie über unsere Seite „Strom für Zuhause“. Wählen Sie dort einfach den passenden Strom- oder Gastarif aus und folgen Sie dann den weiteren Schritten zur Anmeldung.

Sie sind bereits Kunde bei uns? Dann geht’s noch schneller! Wechseln Sie Ihren Tarif einfach in unserem OnlineService.

Was bedeutet „Preisgarantie“ bei einem Vertrag?

Eine Preisgarantie für einen Energievertrag garantiert Ihnen, dass sich bestimmte Preisbestandteile für die Dauer der Vertragslaufzeit nicht ändern. Je nachdem, ob sich das Garantieversprechen auf alle oder nur einzelne Preisbestandteile bezieht, unterscheidet man volle und eingeschränkte Preisgarantien.

Wie kann ich meinen Strom- oder Gastarif wechseln?

Den für Sie passenden Tarif finden Sie am einfachsten, wenn Sie sich in unserem OnlineService anmelden. Dort finden Sie eine Auswahl der für Sie passenden Tarife.

Wo erfahre ich Näheres zur Grundversorgung?

Was ist ein Grundversorger?
Der Grundversorger ist der Energieversorger in einem örtlichen Netzgebiet, der die meisten Haushaltskunden versorgt. Der örtliche Netzbetreiber ermittelt alle drei Jahre den zuständigen Grundversorger und veröffentlicht diesen auf seiner Internetseite. Es kann auch Gebiete geben, bei denen es für Strom und Erdgas unterschiedliche Grundversorger innerhalb eines Netzgebietes gibt.

Was ist die Grundversorgung?
Die Grundversorgung für Strom oder Erdgas ist der Standardtarif, den der jeweilige Grundversorger anbietet. Es handelt sich um eine Belieferung nach gesetzlich vorgegebenen Regelungen.

Warum bin ich in der Grundversorgung?
Der Energieliefervertrag mit dem Grundversorger kommt automatisch durch den Verbrauch von Energie zustande. Wenn Sie umziehen und in Ihrem neuen Zuhause das Licht anmachen, sind Sie automatisch Kunde in der Grundversorgung. Dieser Fall tritt aber nur ein, wenn Sie vorher keinen anderen Energieliefervertrag abgeschlossen haben.

Wichtig ist, dass Sie sich im Falle eines Umzugs frühzeitig anmelden, damit Sie eine Sorge weniger beim Umzug haben. Das geht bei uns ganz einfach mit unserem Online-Umzug.

Was heißt Ersatzversorgung?

Gern sorgen wir dafür, dass Sie auch dann sicher mit Energie beliefert werden, wenn Sie aktuell keinen Strom- oder Erdgasvertrag abgeschlossen haben.

Das bedeutet für Sie: Sobald uns Ihr Netzbetreiber mitteilt, dass Ihr Zähler aktuell von keinem Energieversorger mit Strom – oder Erdgas – beliefert wird, springen wir ein. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass wir in Ihrem Ort der örtliche Grundversorger sind. Dieses Vorgehen ist im Energiewirtschaftsgesetz genau geregelt.

Selbstverständlich informieren wir Sie in einem Begrüßungsschreiben über den Beginn der Ersatzversorgung und teilen Ihnen darin alle wichtigen Details wie zum Beispiel Vertragskontonummer, Abschlagsplan und Vertragsbeginn mit.

Von Beginn der Ersatzversorgung an haben Sie insgesamt drei Monate Zeit, einen Energieliefervertrag für Ihren Zähler abzuschließen. Sollten Sie sich in diesem Zeitraum noch nicht für einen Vertrag entschieden haben, melden wir Sie automatisch zu den Bedingungen unseres Grundversorgungsvertrags an.

Wir freuen uns sehr, wenn Sie sich auch nach der Ersatzversorgung für uns als Ihren Energielieferanten entscheiden – ob mit unserem Grundversorgungsvertrag oder einem unserer anderen Verträge. Wir sind sicher, dass wir das richtige Angebot für Sie haben. Schauen Sie sich gern auf unserer Webseite Strom & Erdgas um und schließen den Vertrag Ihrer Wahl gleich ganz bequem online ab.

UmzugUmzug
Umzug

Was passiert mit meinem Strom- / Erdgasvertrag beim Umzug?

Wenn Sie innerhalb unseres Versorgungsgebiets umziehen, zieht Ihr Strom- oder Erdgasvertrag einfach mit an Ihre neue Adresse! Sie behalten den Vertrag, den Sie ausgewählt haben, mit den gewohnten Preisen und fairen Konditionen. Für Sie bleibt alles gleich. Wenn Sie der rheinischen Region treu bleiben, freuen wir uns, Sie auch weiterhin mit Energie zu beliefern. 

Wenn Sie unser Versorgungsgebiet verlassen, machen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot einer unsere Partner. Wollen Sie zu einem ganz anderen Stromanbieter wechseln, können Sie mit Ihrem Auszug den Vertrag ggfs. kündigen. Je nach Vertrag geht das allerdings erst nach der Mindestlaufzeit. Sprechen Sie uns an – wir möchten gerne mit Ihnen umziehen.

Aufgrund eines Umzugs möchte ich meinen Vertrag kündigen und meinen Strom abmelden. Wie gehe ich vor?

Das bedauern wir sehr. Rufen Sie uns bitte unter der 02202-2855-800 an. Wir möchten, dass Sie bleiben und erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot für Ihr neues Zuhause.

Ist trotzdem nichts Passendes dabei, haben Sie bei einem Umzug eine Sonderkündigungsfrist von zwei Wochen, wenn die Mindestlaufzeit bereits abgelaufen ist. Sie müssen uns also spätestens zwei Wochen vor Auszug informieren. Bei der Schlüsselübergabe notieren Sie dann Zählernummer und -stand und teilen uns beides mit. So können wir Ihre Schlussrechnung erstellen und Ihnen zukommen lassen.

Sie ziehen um und wollen weiterhin zuverlässig versorgt werden?

Teilen Sie uns einfach online Ihren neuen Wohnort und die Zählernummern ihres alten und neuen Zuhauses mit – ganz egal, ob Sie schon Kunde der BELKAW sind oder im Rahmen Ihres Umzugs zu uns wechseln wollen mit wenigen Klicks werden Sie an Ihrem neuen Wohnort zuverlässig durch uns versorgt.

Auch im Falle eines Umzugs greift die Strom-/Gaspreisbremse - auf bestehende Verträge (auch Festpreis-Tarife), aber auch auf neue Verträge, die im Rahmen des Umzugs von Ihnen als Kunde neu geschlossen wurden. Sofern Sie mit uns umziehen, können Sie sich entspannt zurücklehnen, wir kümmern uns um alles!

Es gibt aber Ausnahmen: Haben Sie vorher mit Strom geheizt oder ziehen Sie jetzt in ein Zuhause mit zum Beispiel einem Nachtspeicherofen, müssen wir den Tarif anpassen. Schauen Sie dafür gerne in unseren Tarifrechner nach einem passenden Angebot.

Angebote unserer Partner

Übrigens: Wenn Sie innerhalb der bergischen Region umziehen und Ihren Tarif mitnehmen, bieten Ihnen unsere Partner zusätzlich Rabatte und Gutscheine für Ihren Umzug an:

AZ-Umzüge

Können Sie den Umzug alleine nicht stemmen? AZ-Umzüge steht Ihnen zur Seite! Übernehmen Sie Ihren BELKAW-Vertrag und engagieren Sie den Umzugsservice, bieten sich Ihnen mehrere Vorteile:

  • 200 Euro Rabatt (dies gilt ab dem Auftragswert von 2000 Euro)
  • Umzugskartons gratis (wenn Ihr Auftragswert 500 Euro übersteigt erhalten Sie 50 Kartons, ab 1000 Euro stehen Ihnen 100 Kartons zur Verfügung)

Packen Sie lieber selbst an, bietet AZ-Umzüge einen Selbstumzieher-Service. Hierbei erhalten Sie Umzugskartons beispielsweise zum Vorzugspreis von 1,45 Euro. 

Möchten Sie mehr zu unserem Partner erfahren? Dann besuchen Sie die Website von AZ-Umzüge.

Deutsche Post

Wie schnell vergisst man im Umzugsstress, die neue Adresse an alle Freunde, Behörden und Vertragsunternehmen weiterzugeben! Der Nachsende-Service der Deutschen Post nimmt Ihnen die Arbeit ab, sodass Sie keine Briefe mehr verpassen. Werden Briefe an Ihre alte Adresse gesendet, nimmt die Deutsche Post eine automatische Weiterleitung vor. Der Absender wird ebenfalls über die neue Adresse informiert.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Angebot der Deutschen Post.

Kann ich einen Vertrag abschließen, wenn ich Strom und Erdgas bereits abgemeldet habe?

Das ist kein Problem. Auch wenn Sie von einem anderen Versorger zu uns wechseln möchten oder wieder Kunde bei der BELKAW sein wollen: Sie können schnell und unkompliziert Strom und Erdgas online bei uns anmelden. Dazu haben wir für Sie ein entsprechendes Umzugsangebot parat!

Ich ziehe in einen Haushalt mit bereits bestehender Energieversorgung um. Kann ich meinen Vertrag kündigen?

Ziehen Sie mit einer Person zusammen, die bereits von uns versorgt wird, dann ist beim Zusammenzug ein Vertrag ausreichend, um Sie mit Energie versorgen zu können. Einen der beiden Verträge beenden wir dann nach dem Umzug für Sie.

Kann ich beim Umzug meinen Stromtarif auf eine andere Person ummelden?

Das geht leider nicht. Wollen Sie mit dem Umzug den Stromvertrag zum Beispiel auf Ihren Partner umschreiben, müssen Sie Ihren Vertrag bei uns kündigen und die andere Person muss einen neuen Vertrag abschließen.

Ich habe für mein neues Zuhause bereits einen Strom- oder Erdgasvertrag abgeschlossen. Was kann ich tun?

Sie wussten gar nicht, dass Ihr bestehender Strom- oder Erdgasvertrag mit Ihnen umzieht und haben sich daher schon um einen anderen Versorger bemüht? Solange Sie bei dem anderen Anbieter noch innerhalb der Widerrufsfrist sind, ist die Weiterversorgung durch uns in Ihrem neuen Zuhause kein Problem. Lesen Sie dazu Ihre persönlichen Vertragsdetails, in denen mehr zum Widerrufsrecht steht.

Muss ich bei einer Überschneidung der Mietzeiträume doppelt zahlen?

Sie zahlen nur das, was Sie verbraucht haben. Wenn sich Ihre Mietverträge aber überschneiden und Sie zum Beispiel in beiden Wohnungen heizen, müssen Sie natürlich auch die Heizkosten für beide Wohnungen tragen, solange der Mietvertrag auf Sie läuft.

Ich war schon einmal Kunde bei der BELKAW und möchte es im neuen Zuhause wieder sein. Wie gehe ich vor?

Schön, dass Sie wieder zu uns kommen wollen! Schauen Sie sich gerne in unserem Tarifrechner nach einem passenden Angebot um.

Ich habe bereits einen Vertrag bei der BELKAW. Wie kann ich einen neuen Vertrag für mein neues Zuhause anmelden?

Wenn Sie umziehen, nutzen Sie bitte unseren OnlineService.
Wir machen Ihnen ein passendes Angebot für Ihr neues Zuhause, auch wenn Sie einen zusätzlichen Tarif abschließen möchten.

Wie kann ich meinen Umzug melden? Ist dies auch online möglich?

Über den Umzugsservice können Sie uns Ihren Umzug jederzeit in wenigen Schritten mitteilen. Geben Sie die Daten vom alten und neuen Zuhause ein und bestätigen Sie den Umzug. Im Anschluss können Sie aus einem Gutschein unserer Partner AZ-Umzüge oder Deutsche Post wählen, um Ihren Umzug noch angenehmer zu gestalten.

Angebote unserer Partner

Wenn Sie innerhalb der bergischen Region umziehen und Ihren Tarif mitnehmen, bieten Ihnen unsere Partner zusätzlich Rabatte und Gutscheine für Ihren Umzug an:

AZ-Umzüge

Können Sie den Umzug alleine nicht stemmen? AZ-Umzüge steht Ihnen zur Seite! Übernehmen Sie Ihren BELKAW-Vertrag und engagieren Sie den Umzugsservice, bieten sich Ihnen mehrere Vorteile:

  • 200 Euro Rabatt (dies gilt ab dem Auftragswert von 2000 Euro)
  • Umzugskartons gratis (wenn Ihr Auftragswert 500 Euro übersteigt erhalten Sie 50 Kartons, ab 1000 Euro stehen Ihnen 100 Kartons zur Verfügung)

Packen Sie lieber selbst an, bietet AZ-Umzüge einen Selbstumzieher-Service. Hierbei erhalten Sie Umzugskartons beispielsweise zum Vorzugspreis von 1,45 Euro.
Möchten Sie mehr zu unserem Partner erfahren? Dann besuchen Sie die Website von AZ-Umzüge.

Deutsche Post

Wie schnell vergisst man im Umzugsstress, die neue Adresse an alle Freunde, Behörden und Vertragsunternehmen weiterzugeben! Der Nachsende-Service der Deutschen Post nimmt Ihnen die Arbeit ab, sodass Sie keine Briefe mehr verpassen. Werden Briefe an Ihre alte Adresse gesendet, nimmt die Deutsche Post eine automatische Weiterleitung vor. Der Absender wird ebenfalls über die neue Adresse informiert.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Angebot der Deutschen Post.

Checkliste: Umzug melden

  • Wollen Sie Ihren Vertrag mit ins neue Zuhause nehmen, benötigen wir von Ihnen folgende Daten für Ihren Umzug:
  • Aus- und Einzugsdatum
  • Zählernummer des neuen und alten Zuhauses
  • Zählerstand zur Schlüsselübergabe Ihres neuen und alten Zuhauses
  • Neue Adresse

Kann ich meinen Umzug auch nachträglich melden?

Sollten Sie in dem ganzen Umzugsstress vergessen haben, uns Ihren Wohnungswechsel mitzuteilen, ist das kein Problem. Sie können uns diesen auch noch nachträglich mitteilen, so dass wir Sie auch in Ihrem neuen Zuhause sicher mit Energie versorgen können.

Wann muss ich meinen Strom- oder Erdgasvertrag ummelden?

Am besten melden Sie sich direkt, wenn Sie Ihre neue Adresse und die
Nummer Ihres Zählers kennen. Dieses Daten brauchen Sie für die Ummeldung
im Umzugsservice. Sind Sie schon eingezogen, müssen Sie sich spätestens
sechs Wochen nach Einzug bei uns melden. Melden Sie sich nicht innerhalb der
6-Wochen-Frist, können dadurch höhere Kosten auf Sie zukommen.

Was brauche ich, um einen Umzug zu melden?

Für Ihren Umzug benötigen wir für die Versorgung in Ihrem neuen Zuhause folgende Daten von Ihnen:

  • die Nummer Ihres alten und neuen Zählers
  • die Adresse Ihres alten und neuen Zuhauses

Mit diesen Daten können Sie uns dann einfach im Umzugsservice Ihren Umzug melden.

Was passiert, wenn ich meinen Zählerstand nicht rechtzeitig ablese?

Haben Sie vergessen, bei Ein- und Auszug einen Blick auf den Zählerstand zu werfen, wenden Sie sich an Ihren neuen und alten Vermieter. Häufig notieren Vermieter bei Ein- und Auszug im Wohnungsübergabeprotokoll die aktuellen Zählerstände. Haben Sie das nicht gemacht, können Sie den Vermieter noch bitten, die neuen oder alten Mieter zu fragen, mit welchem Zählerstand Sie den Zähler an- oder abgemeldet haben. Melden Sie sich nicht rechtzeitig bei uns, ermitteln wir Ihren Zählerstand durch den Netzbetreiber. Ist das nicht möglich, schätzen wir Ihren Zählerstand bei Auszug.

Kann ich meinen Abschlag beim Umzug anpassen?

Ist die neue Wohnung zum Beispiel größer oder leben künftig mehr Menschen zusammen, kann der Verbrauch schnell steigen. Wenn Sie sich verkleinern oder nicht mehr mit Strom heizen, sinkt der Verbrauch schnell. Sie können Ihren Abschlag darum einfach in unserem Umzugsservice anpassen.

Ich möchte meine Adresse ändern. Wie geht das?

Wenn Sie umziehen, können Sie uns Ihre neue Adresse einfach im Umzugsservice über den entsprechenden Reiter mitteilen.

Ich möchte meine Umzug nutzen, um meinen Stromanbieter zu wechseln und Kunde von der BELKAW zu werden. Wie gehe ich vor?

Sehr gerne! In unserem Tarifrechner finden Sie alle Angebote im Überblick. Melden Sie sich am besten bei uns, sobald der Umzug beschlossen ist, spätestens sechs Wochen nach Einzug.

Welche Gebiete werden durch die BELKAW versorgt?

Versorgungsgebiet Strom: Leichlingen, Burscheid, Odenthal, Kürten, Lindlar, Bergisch Gladbach
Versorgungsgebiet Erdgas: Burscheid, Odenthal, Lindlar, Bergisch Gladbach
Versorgungsgebiet Wasser: Bergisch Gladbach

Ich bin Vermieter und möchte einen Mieterwechsel melden. Was muss ich beachten?

Der Stromvertrag ist Mietersache. Sie sollten bei der Schlüsselübergabe allerdings gemeinsam mit dem ehemaligen Mieter auch den aktuellen Stromzählerstand notieren und dem neuen Mieter bei Einzug mitteilen. So helfen Sie bei einem nahtlosen Mieterübergang.

Wie bereite ich meinen Umzug optimalerweise vor? Was muss ich beachten?

1 Monat vor Umzug

Teilen Sie uns jetzt schon Ihre neue Adresse im OnlineService mit.

Der Umzugstag

Notieren Sie sich Zählernummer und -stand in Ihrem alten und neuen Zuhause.

Nach dem Umzug

Übermitteln Sie uns im OnlineService Ihre Zählerstände für Ihr altes Zuhause und wir erstellen Ihre Abrechnung.

Was muss ich am Umzugstag beachten?

Zwei Punkte dürfen auf Ihrer Aufgabenliste an diesem Tag nicht fehlen: Lesen Sie bitte den aktuellen Zählerstand in Ihrem bisherigen Zuhause ab. Denken Sie bitte auch an den Zählerstand Ihres neuen Heims und notieren Sie beide Stände.

Über unseren OnlineService können Sie uns Ihre Zählerstände auch noch später nachreichen. Anschließend erhalten Sie die Schlussrechnung für Ihr altes Zuhause – zugestellt an Ihre neue Adresse.

Weitere Tipps rund um Ihren Umzug finden Sie in unserem Umzugsservice.

Sie sind bereits unser Kunde und möchten sich ummelden?

Im Falle eines Umzugs bleiben Sie Kunde der BELKAW. Melden Sie sich einfach mit wenigen Klicks in unserem OnlineService um.

Teilen Sie uns Ihren Umzug mit, sobald Sie die neue Adresse und die neue Zählernummer kennen, spätestens jedoch sechs Wochen nach Einzug.

Sie benötigen:

  • Aus- und Einzugsdatum
  • Zählernummer des neuen und alten Zuhauses
  • Ihre neue Adresse

Ihnen fehlt noch etwas oder Sie haben Fragen zur Vertrags- oder Adressummeldung? Bitte kontaktieren Sie uns.

Sie sind Neukunde und möchten im Rahmen Ihres Umzugs zu uns wechseln?

In nur wenigen Schritten können Sie zur BELKAW wechseln. In unserem Tarifrechner finden Sie alle unsere Angebote im Überblick.

Melden Sie sich, sobald der Umzug beschlossen ist, spätestens aber sechs Wochen nach Einzug.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie in unserer Kategorie zum Anbieterwechsel.

Greift die Preisbremse auch bei Umzug?

Sofern Sie Kunde der BELKAW bleiben möchten, können Sie sich entspannt zurücklehnen, wir
kümmern uns um alles! Die Preisbremse greift auf bestehende (auch Festpreis-Tarife), aber auch auf neue Verträge, die im Rahmen des Umzugs von Ihnen als Kunde geschlossen wurden.
Wenn Sie beim Umzug zur BELKAW wechseln, reichen Sie die Jahresverbrauchsabrechnung
bzw. die Schlussrechnung bei uns ein, damit wir für Sie den Entlastungsanspruch geltend machen können. Wir regeln das für Sie.

Versorgungs- unterbrechungVersorgungs- unterbrechung
Versorgungs- unterbrechung

Warum ist zeitweise die Versorgung unterbrochen?

Um Sie sicher und zuverlässig versorgen zu können, legen wir viel Wert auf die Wartung und Instandhaltung unserer Leitungen. Für die Arbeiten am Netz müssen wir zeitweise die Versorgung unterbrechen. Wir führen die Arbeiten so schnell wie möglich aus, um Sie rasch wieder zu versorgen.

Wird Zugang zu meinem Haus benötigt?

Abhängig von der Versorgungsunterbrechung wird Zugang zu Ihrem Haus benötigt. Sollte dies notwendig sein, informieren wir Sie darüber auf einem Aushang an Ihrem Eingang.

Wie werde ich über eine Versorgungsunterbrechung informiert?

Über Versorgungsunterbrechungen, von denen Sie unmittelbar betroffen sind, informieren wir Sie per Aushang bei Ihnen vor Ort.

Bei Rückfragen zu konkreten Bauvorhaben erreichen Sie uns Montag bis Freitag von 7.00 bis 16.30 Uhr unter der Telefonnummer, die auf dem Aushang aufgeführt ist.

Ab 16.30 Uhr und am Wochenende stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 02202-16-302 (Erdgas/Wasser) und 02202-16-202 (Strom) zur Verfügung.

Wie lange dauert eine Versorgungsunterbrechung?

Für die Arbeiten am Netz müssen wir zeitweise die Versorgung unterbrechen. Dies kann wenige Minuten bis hin zu wenigen Stunden dauern. Wir führen die Arbeiten so schnell wie möglich aus, um Sie rasch wieder zu versorgen.

An wen kann ich mich bei einer Versorgungsunterbrechung wenden?

Bei Rückfragen zu konkreten Bauvorhaben bzw. geplanten Versorgungsunterbrechungen erreichen Sie uns Montag bis Freitag von 7.00 bis 16.30 Uhr unter der Telefonnummer, die auf dem Aushang aufgeführt ist.

Ab 16.30 Uhr und am Wochenende stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 02202-16-302 (Erdgas/Wasser) und 02202-16-202 (Strom) zur Verfügung.

Wie bereite ich mich auf eine Wasser-Versorgungsunterbrechung vor?

So bereiten Sie sich auf eine Versorgungsunterbrechung von Wasser gut vor

  • Legen Sie sich einen Wasservorrat an (zum Trinken, Kochen oder für die Toilettenspülung).
  • Schließen Sie alle Wasserhähne.
  • Schalten Sie Waschmaschine und den Geschirrspüler rechtzeitig aus.

Wie bereite ich mich auf eine Erdgas-Versorgungsunterbrechung vor?

So bereiten Sie sich auf eine Versorgungsunterbrechung von Erdgas gut vor

  • Schließen Sie den Gerätehahn an Gasgeräten, die manuell gezündet werden.

  • Schalten Sie den Gasherd ab.

Wie bereite ich mich auf eine Strom-Versorgungsunterbrechung vor?

So bereiten Sie sich auf eine Versorgungsunterbrechung von Strom gut vor

  • Halten Sie Kühl- und Gefriergeräte geschlossen. Vermeiden Sie unnötiges Öffnen von Kühl- und Gefriergeräten, damit Ihre Lebensmittel nicht verderben. (Ihr Kühlgerät hält die Kühlung ohne Energieversorgung eine Zeit lang aufrecht. Die genaue Dauer können Sie der Bedienungsanleitung des Gerätes entnehmen.)
  • Schalten Sie alle Elektrogeräte aus, vor allem die, die beim Wiedereinschalten eine Gefahr sein könnten, z. B. Herdplatten, Bügeleisen.
  • Schalten Sie eine Lampe ein, damit Sie sofort erkennen können, wann der Strom wieder da ist.
  • Stellen Sie nach der Unterbrechung Ihre Uhren neu.

Was muss ich nach einer Versorgungsunterbrechung beachten?

Nach der Versorgungsunterbrechung von Wasser beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Nach der Versorgungsunterbrechung kann das Wasser kurzzeitig trüb sein. Lassen Sie das Wasser in diesem Fall kurz ablaufen.
  • Betätigen Sie auf keinen Fall zuerst den Druckspüler an der Toilette. Nehmen Sie den Druckspüler zum Schluss wieder in Betrieb.
  • Entlüften Sie vor dem Einschalten eines Durchlauferhitzers die Leitungen (Betriebsanleitung des Gerätes beachten).

Nach der Versorgungsunterbrechung von Erdgas beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Sollte Ihr Gasgerät eine Störung anzeigen, bitten wir Sie, es entsprechend der Bedienungsanleitung wieder in Betrieb zu nehmen. Sollten Sie dabei Schwierigkeiten haben, rufen Sie uns bitte an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Zähler & ZählerstandZähler & Zählerstand
Zähler & Zählerstand

Was ist der Zählerstand?

Der Zählerstand gibt den gesamten Energieverbrauch seit Zählerinstallation an.

Was ist die Zählernummer?

Wir können sowohl Zähler als auch Verbrauch mit der Zählernummer dem richtigen Haushalt zuordnen.

Wo finde ich meinen Zähler?

Für die jährliche Ablesung Ihres Strom- oder Gaszählers ist es wichtig für Sie zu wissen, wo Sie diesen finden.

Wo finde ich meinen Stromzähler?
Stromzähler befinden sich meist direkt in der Wohnung, im Treppenhaus oder im Keller. Wo Sie Ihren Zähler finden, hängt von Ihrer Wohnsituation ab. Es kommt vor allem darauf an, ob Sie in einem Ein- oder Mehrfamilienhaus leben.

In Ein- oder Zweifamilienhäusern finden Sie Ihren Stromzähler meist in der Nähe der Hauptsicherungen. Den Zählerstand abzulesen, ist für Sie somit kein Problem. Der Wert, den Sie Ihrem Stromanbieter mitteilen, gibt den aktuellen Zählerstand in Kilowattstunden (kWh) an.

In Mehrfamilienhäusern finden Sie Ihren Stromzähler vermutlich im Keller. Oft sind über den Zählern zudem weitere Hinweise zu finden, die es Ihnen ermöglichen, herauszufinden, welches Ihr Zähler ist – zum Beispiel „2. OG rechts“. Wenn nicht, können Sie anhand der Zählernummer herausfinden, welcher Stromzähler zu Ihrer Wohnung gehört. Wenn Sie Ihren Stromzähler nicht finden, hilft Ihnen Ihr Vermieter oder Hausverwalter sicher gern weiter. In manchen Mietshäusern hat zudem nur der Hausmeister Zugang zu den Zählern.

Wo finde ich meinen Gaszähler?
Der Erdgaszähler befindet sich meistens im Keller – vor allem in Mehrfamilienhäusern. In Einfamilienhäusern finden Sie den Gaszähler oft auch in der Nähe der Hauptsicherungen.

Als Mieterin bzw. Mieter haben Sie meistens nur einen eigenen Stromzähler, den Sie ablesen müssen. Heizung und Wasser werden in der Regel über die Hausverwaltung bzw. den Vermieter/die Vermieterin mit uns abgerechnet.

Wo finde ich meine Zählernummer und den aktuellen Zählerstand?

Zählernummer

Sie finden Ihre Zählernummer auf Ihrer letzten Strom- oder Gasrechnung von der BELKAW, Neukunden außerdem auf ihrem Wohnungsübergabeprotokoll.

Die Zählernummer finden Sie auf Ihrem Strom- bzw. Gaszähler. Auf dem Gerät sind dabei üblicherweise zwei Nummern angebracht. Eine ist die Seriennummer, die vom Hersteller vergeben wird. Die Zählernummer wiederum wird vom Netzbetreiber bzw. dem Messstellenbetreiber vergeben und befindet sich in der Regel in unmittelbarer Nähe eines auf dem Gerät vorhandenen Strichcodes.

Zählerstand

Den Zählerstand bekommen Sie entweder digital oder analog angezeigt. Bei analogen Geräten finden Sie den Zählerstand hinter einem Sichtfenster mit weißen Zahlen auf schwarzem Grund. Die rot umrandete Nachkommastelle ist für die Abrechnung nicht erforderlich. Bei digitalen Stromzählern können Sie die Anzeigen auf dem Display manuell über einen Knopf durchschalten oder die Werte werden automatisch abwechselnd angezeigt. Für die Abrechnung benötigen Sie den Wert „Bezug Gesamt“ (auch: 1.8.0), ohne die Stelle hinter dem Punkt oder dem Komma.

Warum habe ich eine eigene Zählernummer?

Die Zählernummer ist erforderlich, um das Gerät der richtigen Adresse zuzuordnen.

Diese Funktion ist in zwei Fällen für Sie wichtig:

Die erste ist ein Anbieterwechsel. Wenn Sie Ihren Stromanbieter wechseln, möchten sowohl Ihr alter als auch Ihr neuer Vertragspartner den Zählerstand zum Zeitpunkt des Wechsels erfahren. Zu diesem Zählerstand geben Sie stets auch die Zählernummer an.
Der zweite Fall ist die Jahresrechnung. Auch dafür muss Ihr Zähler abgelesen werden und wir benötigen zusätzlich immer die Zählernummer.

Wie kann ich meine Zählernummer ändern?

Sollten Sie umgezogen sein, können Sie alles Erforderliche im OnlineService unter Ummelden regeln. Wenn bei Ihnen ein Zählerwechsel erfolgt ist, erfahren wir dies durch den örtlichen Netzbetreiber. Sie müssen nichts tun. Wichtig: Die Information über den Zählerwechsel kann in Ausnahmefällen bis zu vier Wochen dauern.

Meine Zählernummer ist falsch. Was kann ich tun?

Zunächst vergewissern Sie sich bitte, ob Sie den korrekten Zähler vor sich haben. Die Stromzähler in einem Mehrparteienhaus sind oftmals durch zusätzliche Angaben wie „1.OG rechts“ gekennzeichnet. Sind sie sich dennoch unsicher oder gibt es keine Hinweise, können Sie gegebenenfalls auch die Hauptsicherung zur Wohnung ausschalten und nachschauen, ob der Strom in Ihrer Wohnung ausgeschaltet ist. Prüfen Sie bitte auch, ob Sie die richtige Nummer vom entsprechenden Zähler angegeben haben. Neben der Zählernummer besitzen viele Zähler noch Prüf- oder Seriennummern, die aber üblicherweise auch so beschriftet sind. Sind Sie sich sicher, dass die Zählernummer auf der Vertragsbestätigung oder der Rechnung falsch ist, schicken Sie uns bitte eine Nachricht. Wir kümmern uns dann um die Angelegenheit.

Wie lese ich meinen Strom-, Wasser- und Erdgaszähler ab?

Zuerst notieren Sie sich die Zählernummer und begeben sich zum entsprechenden Zähler.  Je nach Modell wird der aktuelle Zählerstand entweder analog oder digital angezeigt. Notieren Sie sich dann alle Zahlen vor der Nachkommastelle bzw. ohne die rot umrandeten Ziffern - schon haben Sie den atuellen Zählerstand abgelesen.

Was muss ich beim Ablesen des Zählerstands beachten?

Einmal im Jahr bitten wir Sie, uns Ihren aktuellen Zählerstand mitzuteilen. Wir empfehlen Ihnen, den Zähler selbst abzulesen – dann bezahlen Sie auch nur für die Energie, die Sie tatsächlich verbraucht haben. Andernfalls kommt es zu einer Schätzung. Denken Sie auch bitte daran, bei einem Umzug den Zählerstand in der alten und neuen Wohnung abzulesen.

Zunächst ist wichtig, dass Sie den richtigen Zähler finden. Gleichen Sie dazu die vorhanden Zählernummer auf Ihrer Rechnung mit der auf dem Zähler ab. Ein analoges Rollen-Zählwerk oder ein digitales Display zeigen den Zählerstand an. Beim Ablesen ist die rot umrandete Ziffer/Nachkommastelle nicht wichtig.

Ich habe den falschen Zählerstand eingegeben. Muss ich ihn ändern lassen?

Das ist kein Problem. Geben Sie uns einfach Ihren aktuellen Zählerstand durch – im OnlineService.

Sie können Ihre Zählerstände bis zu vier Wochen rückwirkend korrigieren. Bei Anmeldungen ist eine Korrektur bis zu sechs Wochen rückwirkend möglich. Die Voraussetzung für eine mögliche Korrektur ist jeweils, dass wir zwischenzeitlich noch keine Rechnung erstellt haben. Gut zu wissen: Wenn Sie den Zählerstand übermitteln, prüft das System automatisch, ob ein großer Fehler vorliegt oder der eingegebene Wert in einem erwartbaren Bereich liegt.

Zählerstände, die bei Einbau oder Ausbau eines Zählers erfasst wurden, können Sie nicht korrigieren. Sollten Sie einen Zählerstand überarbeiten wollen, der nicht zur Korrektur angeboten wird, schicken Sie uns bitte eine Nachricht über unser Kontaktformular.

Ich möchte meinen Zählerstand mitteilen. Was kann ich tun?

Am schnellsten und einfachsten geht das im OnlineService. Sie geben dort Ihren Zählerstand ein und wir können ihn direkt weiterverarbeiten. Sie können uns auch eine E-Mail mit Zählerstand, Zähler- und Kundenummer schreiben oder anrufen.

Wie kann ich meine Zählerstände direkt über den OnlineService übermitteln?

Notieren Sie sich zunächst Zählernummer und Zählerstand. Melden Sie sich im OnlineService an oder nutzen Sie dieses Formular. Tragen Sie Ihre Kundenummer, Zählernummer sowie das Ablesedatum ein und übermittteln Sie den aktuellen Zählerstand. Im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigung.

Wann muss ich meinen Zählerstand ablesen?

Ihren Stromzähler oder andere Zählerarten müssen Sie immer dann ablesen, wenn ein Abrechnungszeitraum beginnt oder endet. Dadurch wissen wir, wie viel Strom, Wasser, Gas oder Wärme Sie verbraucht haben und können exakt abrechnen. Üblicherweise reicht eine Ablesung pro Jahr aus, aber auch mehrmalige Ablesungen können unter besonderen Umständen notwendig sein. Die Ermittlung der Zählerstände wird immer benötigt bei:

  • Umzug
  • Neuanmeldung
  • Jahresabrechnung
  • Tarifwechsel
  • Kündigung

Was passiert, wenn ich meinen Zählerstand nicht rechtzeitig ablese?

Dann schätzen wir ihn auf Basis der aktuellsten Daten, die uns vorliegen: In diesem Fall orientieren wir uns an Meldungen des Netzbetreibers und Ihrem letzten Jahresverbrauch. Teilen Sie uns bitte trotzdem Ihren aktuellen Zählerstand in unserem OnlineService mit.

Warum muss ich Stromzähler, Gaszähler und Co ablesen?

Sie müssen Ihre Zähler ablesen, da Standardgeräte meistens nicht mit dem Internet verbunden sind und eine Zählerstandübermittlung nicht automatisiert erfolgen kann. Zudem besteht auch die Möglichkeit, dass die ablesenden Personen des Netzbetreibers keinen Zugang zum Zähler erhalten bzw. nicht zum gewünschten Zeitpunkt ablesen. Durch den Zählerstand sehen wir genau, wie viel Strom, Gas, Wasser oder Wärme Sie verbraucht haben. Deswegen ist es wichtig, dass Sie uns diesen übermitteln, da wir ansonsten den Verbrauch schätzen müssen. Dadurch können ungenaue Abrechnungen entstehen.

Wer kümmert sich um den Zähler?

Der Messstellenbetreiber übernimmt die Installation, die Wartung und den Wechsel des Strom- und Gaszählers. Wenn Sie keinen Vertrag mit einem separaten, wettbewerblichen Messstellenbetreiber (wMSB) haben – zum Beispiel bezüglich eines fernauslesbaren Zählers – kümmert sich der sogenannte grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) um Ihren Zähler. In Ihrem Fall also die Rheinische NETZGesellschaft. Ist bei Ihnen ein Zählerwechsel notwendig, bekommen Sie in der Regel trotzdem Post von uns, da wir diese Aufgaben im Auftrag des Messstellenbetreibers übernehmen. Anders ist das beim Wasserzähler. Dafür sind wir als Wasseranbieter ausschließlich allein für den Zähler zuständig.

Welche Besonderheiten gibt es bei einem Doppeltarifzähler?

Sollten Sie beispielsweise über eine Wärmepumpe oder eine ältere Nachtstromspeicherheizung verfügen, haben Sie üblicherweise einen Doppeltarifzähler. Dieser misst zwei unterschiedliche Tarifstufen in einem. Das ist wichtig, da sich der Preis für Heizstrom von dem für konventionellen Haushaltsstrom unterscheidet. Verfügen Sie über einen Nachtstromtarif, gilt für den am Tag verbrauchten Strom ein anderer Preis als den in der Nach verbrauchten Strom.

Was ist der Unterschied zwischen einem analogen und einem digitalen Zähler?

Analoger Zähler

Analoge Zähler verfügen über Walzen mit den Ziffern von 0-9, die sich bei Verbrauch von Strom, Gas und Co immer weiterdrehen. Sie messen den Verbrauch in Kilowattstunden (kWh) fortlaufend und zeigen ihn entsprechend an, beginnend ab der Installation des Zählers. Für die Ermittlung des Zählerstandes lesen Sie die Zahl ohne rot umrandete Nachkommastelle ab. Die Stromzählernummer befindet sich in der Regel weiter unterhalb.

Digitaler Zähler

Bei einem digitalen Stromzähler wechseln sich die Werte auf dem Display entweder automatisch ab oder Sie können diese mit einem Knopf durchschalten. Für eine Ablesung des Zählerstands für die jährliche Abrechnung ist der Zählerstand „Bezug Gesamt“ bzw. „1.8.0“ entscheidend (bei Doppeltarifzählern die Werte „Bezug HT" (1.8.1) und „Bezug NT“ (1.8.2)). Die Nachkommastelle, also die Ziffer hinter dem Punkt müssen Sie nicht aufschreiben, diese ist für die Abrechnung unwichtig. Über oder unter dem Strich- oder QR-Code finden Sie die Stromzählernummer.

Was muss ich beachten, wenn ein Umzug ansteht?

Sie können sich ganz einfach online ummelden, wenn Sie umziehen. Wir benötigen dafür Folgendes: Kundennummer, Nummer Ihres alten Zählers, Nummer Ihres neuen Zählers. Notieren Sie sich bitte am Tag der Schlüsselübergaben sowohl den Zählerstand in der alten als auch in der neuen Wohnung. Diese Werte benötigen wir für die Ummeldung und die genaue Abrechnung Ihres Verbrauchs.

ZahlungZahlung
Zahlung

Was ist eine Abschlagszahlung?

Mit dem Abschlag zahlen Sie monatlich für die Energie, die Sie von uns erhalten. Dieser feste Betrag wird elf bis zwölf Mal im Jahr fällig. Ihren aktuellen Abschlag finden Sie in unserem OnlineService.

Wie wird die Höhe meiner Abschlagszahlung berechnet?

Die monatlichen Abschlagszahlungen berechnen wir aus Ihrem voraussichtlichen Jahresverbrauch für Strom oder Erdgas und den aktuellen Energiekosten. Als Grundlage verwenden wir Ihren letztjährigen Verbrauch. Einmal pro Jahr werden Ihre geleisteten Abschläge mit den Kosten Ihres tatsächlichen Energieverbrauchs verrechnet. Waren Ihre vorangegangenen Abschlagszahlungen zu hoch, erhalten Sie eine Gutschrift, die mit Ihrer nächsten Abschlagszahlung verrechnet wird. Waren die Abschlagszahlungen zu niedrig, wird leider eine Nachzahlung fällig.

Ich möchte bequem per Lastschrift zahlen. Was muss ich tun?

Profitieren Sie von den Vorteilen eines SEPA-Mandats und sparen Sie sich die Einrichtung oder Anpassung eines Dauerauftrags. Sie können das SEPA-Mandat direkt online erteilen. Hier geht’s zum richtigen Service.

Sie können auch unser Formular nutzen. Füllen Sie das Dokument vollständig aus und senden Sie es per Mail an kundenservice@belkaw.de.

Wie kann ich meine Rechnungsadresse, meinen Namen oder die Bankverbindung ändern?

Ihre personenbezogenen Daten können Sie bequem rund um die Uhr im OnlineService ändern. Registrieren Sie sich dafür einmalig und regeln Sie Ihre Angelegenheiten einfach online.

Wo finde ich eine Übersicht meiner Zahlungen?

Ihre Zahlungen können Sie jederzeit in unserem OnlineService verfolgen. Loggen Sie sich einfach ein.

Ich habe eine Mahnung erhalten. Was muss ich tun?

In unserem OnlineService finden Sie alle überfälligen und künftigen Forderungen oder vorhandene Guthaben. Bitte überweisen Sie den ausstehenden Betrag oder erteilen Sie uns ein SEPA-Mandat. Das ist bequem für Sie: Wir ziehen die offenen Beträge zur jeweiligen Fälligkeit von Ihrem Konto ein – Sie brauchen sich um nichts Weiteres zu kümmern.

Sollten Sie sich gegen das SEPA-Lastschriftverfahren entscheiden, müssen Sie selbstständig die Zahlungstermine im Blick behalten und rechtzeitig überweisen.

Wo steht in meiner Mahnung, bis wann ich den offenen Betrag zahlen muss?

Das Datum, zu dem Sie den Betrag spätestens zahlen müssen, finden Sie auf der ersten Seite der Mahnung. Bitte beachten Sie dabei, dass eine Überweisung bis zu drei Werktage dauern kann und planen Sie deshalb genug Zeit ein.

Wichtig ist außerdem, dass Sie bei Ihrer Zahlung Ihre Kundennummer im Verwendungszweck angeben – nur so können wir Ihren Betrag richtig zuordnen.

Wie lautet die Bankverbindung der BELKAW?

Hier finden Sie die Bankverbindungen der BELKAW. Suchen Sie sich ein für Sie gut geeignetes Bankinstitut aus:

Bankinstitut BIC IBAN
Kreissparkasse Köln COKSDE33 DE58 3705 0299 0311 0000 90
VR Bank eG GENODED1PAF DE28 3706 2600 3600 5980 14

Fragen und Antworten zum Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz

Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz ist im Dezember 2022 in Kraft getreten. Wir geben Ihnen eine Übersicht zu den wichtigsten Fragen.

Fragen und Antworten zur Preisanpassung

Sie haben Fragen zur Anpassung der Erdgas- oder Strompreise? Wir beantworten sie Ihnen gerne.

Mahnung & Sperrung 

Sie haben eine Mahnung oder Sperrankündigung erhalten? Wir finden gemeinsam eine Lösung.

Versorgungssicherheit

Wegen der aktuellen Entwicklungen auf dem deutschen und internationalen Energiemarkt kommt es auch bei uns vermehrt zu Kundenanfragen und dadurch zeitweise zu längeren Warte- und Bearbeitungszeiten.

Trotz der angespannten Lage gibt es in Deutschland aktuell keine Versorgungsengpässe. Wir als BELKAW arbeiten mit allen Kräften daran, Ihre Energieversorgung mit Gas und 100% Ökostrom weiterhin zu sichern. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs.

Energieratgeber

Informieren Sie sich über unsere FAQ hinaus in unserem Ratgeber gerne näher zu den Themen Energie und Trinkwasser. Dort versorgen wir Sie mit Informationen & Tipps zum Energiesparen, moderne E-Mobilität, wie Sie in Ihrem Eigenheim Strom selbst erzeugen können, wann ein Heizungswechsel Sinn macht und vieles mehr.