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+++Wichtiger Hinweis+++

Die BELKAW wird die vom Gesetzgeber Mitte Dezember beschlossenen Preisbremsen für Energie (Strom, Erdgas, Wärme) trotz des äußerst engen Zeitfensters im März fristgerecht umsetzen. Die Entlastung mit gedeckelten Preisen für 80 Prozent des Jahresverbrauchs erfolgt auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar.
Die Kundinnen und Kunden der BELKAW müssen weiterhin nichts tun. Sie erhalten im Lauf des Monats März kunden-individuelle Schreiben mit wichtigen Informationen zur Preisbremse selbst und mit Informationen zur individuellen Abschlagshöhe. Diese Schreiben werden in jedem Fall im Lauf des Monats eintreffen, voraussichtlich Mitte März.
Monatliche Abschläge passt die BELKAW zeitgleich mit dem Versand der individuellen Schreiben automatisch an. Um sicherzustellen, dass alle Kunden ihre korrekten Entlastungen erhalten, wird die BELKAW bis dahin den Einzug der März-Abschläge aussetzen.
Kunden, die der BELKAW ein SEPA-Mandat erteilt haben, müssen nichts tun. Wer selbst überweist, sollte ab Anfang März bitte vorerst seine Abschläge nicht zahlen bis zum Erhalt der individuellen Schreiben mit dem an die Preisbremsen angepassten Abschlagsbetrag.

FAQ
Wir helfen Ihnen

Mahnung & Sperrung

Sie haben eine Mahnung oder Sperrankündigung von uns erhalten? Wir finden gemeinsam eine Lösung.

Mahnung

Sie haben eine Mahnung erhalten?

Es kann passieren, dass man mal eine Rechnung verpasst. Wenn Sie aber schon eine Mahnung von uns erhalten haben, dann sollten Sie jetzt handeln und schnellstens die offene Rechnung begleichen. Geben Sie bei der Überweisung stets im Verwendungszweck Ihre Kundennummer an.


Hinweis:
Erhalten Sie eine Rechnung mit der Bitte um Überweisung von uns, nutzen Sie bitte nur die auf dem Schreiben ausgewiesene Kontoverbindung.

Bankinstitut

BIC                        IBAN

Kreissparkasse Köln


VR Bank eG

COKSDE33               DE58 3705 0299 0311 0000 90


GENODED1PAF        DE28 3706 2600 3600 5980 14


Sie können Ihre Zahlungen auch in unserem Kundenzentrum direkt mit EC-Karte bezahlen. Hier gelangen Sie zur Übersicht unserer Kundenzentren.

Jetzt automatischen Bankeinzug aktivieren

Wenn Sie uns ein SEPA-Mandat erteilen, ziehen wir die offenen Beträge zur jeweiligen Fälligkeit von Ihrem Konto ein – Sie brauchen sich um nichts Weiteres zu kümmern und können keine weitere Rechnung verpassen. Sollten Sie sich gegen das SEPA-Lastschriftverfahren entscheiden, müssen Sie selbstständig die Zahlungstermine im Blick behalten und rechtzeitig überweisen.

Verschieben Sie den Zahlungstermin

In unserem OnlineService finden Sie alle überfälligen und künftigen Forderungen oder vorhandene Guthaben. In der Zahlungsübersicht können Sie auch den Zahlungstermin verschieben. Wenn Sie zum Beispiel wissen, dass Sie die Rechnung erst nächste Woche begleichen können, bieten wir Ihnen die Möglichkeit zur Stundung. Übrigens: Ihren Zahlungstermin können Sie verschieben, egal ob Sie selbst überweisen oder uns ein SEPA-Mandat erteilt haben.

Sperrung

Was ist eine Strom- oder Gassperre?

Wenn Sie einen Zahlungsrückstand von mindestens 100 Euro haben, auf keine Mahnung reagieren und Sie uns nicht glaubhaft versichern können, die Rechnung in naher Zukunft begleichen zu können, sind wir dazu berechtigt, Ihnen nach Vorwarnung die Energieversorgung abzustellen. So weit muss es aber nicht kommen. Sollten Sie einmal nicht in der Lage sein, eine Rechnung zu begleichen, melden Sie sich bitte rechtzeitig bei uns. Gemeinsam mit Ihnen finden wir eine Lösung. Wenn Sie von uns eine Sperrankündigung erhalten haben, vereinbaren Sie über unser Formular einen Beratungstermin.

Zur Vermeidung einer Sperrung Ihres Zählers bieten wir Ihnen eine Abwendungsvereinbarung nach §19 Abs. 5 StromGVV/GasGVV in Form einer Ratenzahlung an. Mit der Vereinbarung können Sie rückständige Forderungen in einem Zeitrahmen von maximal sechs Monaten durch Raten ausgleichen. Wenn Sie eine Abwendungsvereinbarung mit uns treffen wollen, melden Sie sich bitte bei uns. Wie eine solche Vereinbarung aussieht, sehen Sie in unserem Muster:

Muster der Abwendungsvereinbarung

Infoblatt zur Stromsperre

Beratung zur Abwendung einer Sperrung

Sie haben Ihre Abschläge oder Ihre Rechnung trotz Mahnung nicht gezahlt? Dann riskieren Sie eine Sperrung. Das muss nicht sein. Wir unterstützen Sie und suchen gemeinsam mit Ihnen nach Lösungen.

Häufige Fragen zur Sperrung

Was kann ich machen, damit ich weiter Strom oder Gas habe?

Sie können die Sperrung verhindern. Dafür müssen Sie das Geld, das sie uns schulden, sofort auf unser Bankkonto überweisen. Wenn Sie kein Geld haben, können Sie auch eine Abwendungsvereinbarung unterschreiben. Rufen Sie uns an. Wenn der Techniker bei Ihnen ist, können Sie nichts mehr tun.

Was ist eine Abwendungsvereinbarung?

Wir haben Ihnen einen Brief geschickt. Darin stand, dass wir Ihren Anschluss sperren, weil Sie uns Geld schulden. In dem Brief ist auch eine Abwendungsvereinbarung, mit der Sie Ihre Schulden in Raten zahlen können. Wenn Sie diese unterschreiben, sperren wir nicht. Sie müssen Ihre Schulden bei uns dann aber wie vereinbart bezahlen. Und Sie müssen Ihre Rechnungen und Abschläge immer pünktlich bezahlen. Unterschreiben Sie die Abwendungsvereinbarung schnell und schicken uns diese per E-Mail an energielieferung@belkaw.de oder bringen sie uns in unser Kundenzentrum vorbei.

Der Anschluss wurde gesperrt, was kann ich tun?

Wir schalten Ihren Strom- oder Gasanschluss wieder frei. Dafür müssen Sie den offenen Betrag aus der Sperrankündigung bezahlen. Und Sie müssen die Kosten für die Sperre bezahlen. Das sind 116,18 Euro. Wenn Sie alles bezahlt haben, schalten wir Ihren Anschluss am nächsten Werktag (Montag bis Freitag) wieder frei.

Weitere Hilfsangebote

Wenn Sie finanzielle oder andere Hilfe brauchen, können Sie verschiedene Hilfsangebote annehmen. Hier wird Ihnen geholfen:

Jobcenter Rhein-Berg
Bensberger Str. 85
51465 Bergisch Gladbach
Tel.: 02202 9333-747
Fax: 02202 9333-702
Rhein-Berg@jobcenter-ge.de


Verbraucherzentrale NRW
Beratungsstelle Bergisch Gladbach
Am Alten Pastorat 32
51465 Bergisch Gladbach
Tel.: 02202 92631 - 01
Fax: 02202 92631 - 07
service@verbraucherzentrale.nrw


Schuldnerberatung RheinBerg
Paffrather Straße 7-9
51465 Bergisch Gladbach
Tel.: 02202 93737-0
Fax: 02202 93737-27
info@schuldnerberatung-rheinberg.de


Sozialamt (Leistungen nach SGB XII)
www.bergischgladbach.de/grundsicherung---sgb-xii.aspx
Stadthaus An der Gohrsmühle 18, 51465 Bergisch Gladbach
Tel:
Buchstaben A,C,D: 02202 14-2342
Buchstaben B, Si-Sz: 02202 14-242
Buchstaben E, J, U-X, Z: 02202 14-2472
Buchstaben F, G, H: 02202 14-2341
Buchstaben K: 02202 14-2474
Buchstaben L, M, P, Q: 02202 14-2461
Buchstaben Sa-Sh, R : 02202 14-2443
Buchstaben I, N, O, T, Y: 02202 14-2879
Sachgebietsleitung Existenzsichernde Leistungen: 02202 14-2447
Fax: 02202 14-702447
soziales@stadt-gl.de