Wir helfen Ihnen

Mahnung & Sperrung

Sie haben eine Mahnung oder Sperrankündigung von uns erhalten? Wir finden gemeinsam eine Lösung.

Mahnung

Sie haben eine Mahnung erhalten?

Es kann passieren, dass man mal eine Rechnung verpasst. Wenn Sie aber schon eine Mahnung von uns erhalten haben, dann sollten Sie jetzt handeln und schnellstens die offene Rechnung begleichen. Geben Sie bei der Überweisung stets im Verwendungszweck Ihre Kundennummer an.


Hinweis:
Erhalten Sie eine Rechnung mit der Bitte um Überweisung von uns, nutzen Sie bitte nur die auf dem Schreiben ausgewiesene Kontoverbindung.

Bankinstitut

BIC                        IBAN

Kreissparkasse Köln


VR Bank eG

COKSDE33               DE58 3705 0299 0311 0000 90


GENODED1PAF        DE28 3706 2600 3600 5980 14


Sie können Ihre Zahlungen auch in unserem Kundenzentrum direkt mit EC-Karte bezahlen. Hier gelangen Sie zur Übersicht unserer Kundenzentren.

Jetzt automatischen Bankeinzug aktivieren

Wenn Sie uns ein SEPA-Mandat erteilen, ziehen wir die offenen Beträge zur jeweiligen Fälligkeit von Ihrem Konto ein – Sie brauchen sich um nichts Weiteres zu kümmern und können keine weitere Rechnung verpassen. Sollten Sie sich gegen das SEPA-Lastschriftverfahren entscheiden, müssen Sie selbstständig die Zahlungstermine im Blick behalten und rechtzeitig überweisen.

Verschieben Sie den Zahlungstermin

In unserem OnlineService finden Sie alle überfälligen und künftigen Forderungen oder vorhandene Guthaben. In der Zahlungsübersicht können Sie auch den Zahlungstermin verschieben. Wenn Sie zum Beispiel wissen, dass Sie die Rechnung erst nächste Woche begleichen können, bieten wir Ihnen die Möglichkeit zur Stundung. Übrigens: Ihren Zahlungstermin können Sie verschieben, egal ob Sie selbst überweisen oder uns ein SEPA-Mandat erteilt haben.

Sperrung

Was ist eine Strom- oder Gassperre?

Wenn Sie einen Zahlungsrückstand von mindestens 100 Euro haben, auf keine Mahnung reagieren und Sie uns nicht glaubhaft versichern können, die Rechnung in naher Zukunft begleichen zu können, sind wir dazu berechtigt, Ihnen nach Vorwarnung die Energieversorgung abzustellen. So weit muss es aber nicht kommen. Sollten Sie einmal nicht in der Lage sein, eine Rechnung zu begleichen, melden Sie sich bitte rechtzeitig bei uns. Gemeinsam mit Ihnen finden wir eine Lösung. Wenn Sie von uns eine Sperrankündigung erhalten haben, vereinbaren Sie über unser Formular einen Beratungstermin.

Zur Vermeidung einer Sperrung Ihres Zählers bieten wir Ihnen eine Abwendungsvereinbarung nach §19 Abs. 5 StromGVV/GasGVV in Form einer Ratenzahlung an. Mit der Vereinbarung können Sie rückständige Forderungen in einem Zeitrahmen von maximal sechs Monaten durch Raten ausgleichen. Wenn Sie eine Abwendungsvereinbarung mit uns treffen wollen, melden Sie sich bitte bei uns. Wie eine solche Vereinbarung aussieht, sehen Sie in unserem Muster:

Muster der Abwendungsvereinbarung

Infoblatt zur Stromsperre

Beratung zur Abwendung einer Sperrung

Sie haben Ihre Abschläge oder Ihre Rechnung trotz Mahnung nicht gezahlt? Dann riskieren Sie eine Sperrung. Das muss nicht sein. Wir unterstützen Sie und suchen gemeinsam mit Ihnen nach Lösungen.

Häufige Fragen zur Sperrung

Ich habe eine Mahnung erhalten. Was muss ich tun?

Es kann passieren, dass man mal eine Rechnung verpasst. Wenn Sie aber schon eine Mahnung von uns erhalten haben, dann sollten Sie jetzt handeln und schnellstens die offene Rechnung begleichen.

Sie haben dafür drei Möglichkeiten: den automatischen Lastschrifteinzug, die monatliche Überweisung oder Bezahlung direkt im Kundencenter. Der Lastschrifteinzug ist die bequemste und sicherste Möglichkeit, denn hier müssen Sie sich um nichts kümmern. Sie erteilen uns dafür einfach ein sogenanntes SEPA-Mandat, das geht ganz einfach im OnlineService. Damit erlauben Sie uns, offene Rechnungsbeträge automatisch von Ihrem Konto abzubuchen. Sie können also keine Rechnung verpassen und riskieren keine weiteren Mahnungen.

Sie können die offene Rechnung auch per Überweisung begleichen. Geben Sie bei der Überweisung stets im Verwendungszweck Ihre Kundennummer an. Wollen Sie alle monatlichen Zahlungen selbst verwalten, hinterlegen Sie am besten einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank. Der Betrag wird dann jeden Monat zum gewählten Termin überwiesen.

Alternativ können Sie Ihre Rechnungen auch in unserem Kundenzentrum direkt mit EC-Karte bezahlen.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Seite zu Zahlungsmöglichkeiten.

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Ich kann die Rechnung nicht bezahlen. Kann ich den Zahlungstermin verschieben?

Ja, das geht. In unserem OnlineService finden Sie alle überfälligen und künftigen Forderungen oder vorhandene Guthaben. In der Zahlungsübersicht können Sie auch den Zahlungstermin verschieben. Wenn Sie zum Beispiel wissen, dass Sie die Rechnung erst nächste Woche begleichen können, bieten wir Ihnen die Möglichkeit zur Stundung. Übrigens: Ihren Zahlungstermin können Sie verschieben, egal ob Sie selbst überweisen oder uns ein SEPA-Mandat erteilt haben.

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Was ist eine Gas- oder Stromsperre?

Wenn Sie einen Zahlungsrückstand von mindestens 100 Euro haben, auf keine Mahnung reagieren und Sie uns nicht glaubhaft versichern können, die Rechnung in naher Zukunft begleichen zu können, sind wir dazu berechtigt, Ihnen nach Vorwarnung die Energieversorgung abzustellen. So weit muss es aber nicht kommen. Sollten Sie einmal nicht in der Lage sein, eine Rechnung zu begleichen, melden Sie sich bitte rechtzeitig bei uns. Gemeinsam mit Ihnen finden wir eine Lösung. Wenn Sie von uns eine Sperrankündigung erhalten haben, vereinbaren Sie über unser Formular einen Beratungstermin.

Um eine Sperrung Ihres Zählers zu vermeiden, bieten wir Ihnen eine Abwendungsvereinbarung nach §19 Abs. 5 StromGVV/GasGVV in Form einer Ratenzahlung an. Mit der Vereinbarung können Sie rückständige Forderungen in einem Zeitrahmen von maximal sechs Monaten durch Raten ausgleichen. Wenn Sie eine Abwendungsvereinbarung mit uns treffen wollen, melden Sie sich bitte bei uns. Wie eine solche Vereinbarung aussieht, sehen Sie in unserem Muster:

Muster der Abwendungsvereinbarung (PDF, 546 KB)

Infoblatt zur Stromsperre (PDF, 414 KB)

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Was kann ich machen, damit ich weiter Strom oder Gas habe?

Sie können die Gas- oder Stromsperre verhindern. Dafür müssen Sie das Geld, das sie uns schulden, sofort auf unser Bankkonto überweisen. Wenn Sie kein Geld haben, können Sie auch eine Abwendungsvereinbarung unterschreiben. Rufen Sie uns an. Wenn der Techniker bei Ihnen ist, können Sie nichts mehr tun.

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Was ist eine Ab­wendungs­ver­ein­barung?

Wir haben Ihnen einen Brief geschickt. Darin stand, dass wir Ihren Anschluss sperren, weil Sie uns Geld schulden. In dem Brief ist auch eine Abwendungsvereinbarung, mit der Sie Ihre Schulden in Raten zahlen können. Wenn Sie diese unterschreiben, sperren wir Ihren Anschluss nicht. Sie müssen Ihre Schulden bei uns dann aber wie vereinbart bezahlen. Und Sie müssen Ihre Rechnungen und Abschläge immer pünktlich bezahlen. Unterschreiben Sie die Abwendungsvereinbarung schnell und schicken uns diese per E-Mail an energielieferung@belkaw.de oder bringen Sie sie uns in unser Kundenzentrum.

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Der Anschluss wurde gesperrt, was kann ich tun?

Wir schalten Ihren Stromanschluss wieder frei. Dafür müssen Sie den offenen Betrag aus der Sperrankündigung bezahlen. Und Sie müssen die Kosten für die Sperre bezahlen. Das sind 116,18 Euro. Wenn Sie alles bezahlt haben, schalten wir Ihren Anschluss am nächsten Werktag (Montag bis Freitag) wieder frei.

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Weitere Hilfsangebote

Wenn Sie finanzielle oder andere Hilfe brauchen, können Sie verschiedene Hilfsangebote annehmen. Hier wird Ihnen geholfen:

Jobcenter Rhein-Berg
Bensberger Str. 85
51465 Bergisch Gladbach
Tel.: 02202 9333-747
Fax: 02202 9333-702
Rhein-Berg@jobcenter-ge.de


Verbraucherzentrale NRW
Beratungsstelle Bergisch Gladbach
Am Alten Pastorat 32
51465 Bergisch Gladbach
Tel.: 02202 92631 - 01
Fax: 02202 92631 - 07
service@verbraucherzentrale.nrw


Schuldnerberatung RheinBerg
Paffrather Straße 7-9
51465 Bergisch Gladbach
Tel.: 02202 93737-0
Fax: 02202 93737-27
info@schuldnerberatung-rheinberg.de


Sozialamt (Leistungen nach SGB XII)
www.bergischgladbach.de/grundsicherung---sgb-xii.aspx
Stadthaus An der Gohrsmühle 18, 51465 Bergisch Gladbach
Tel:
Buchstaben A,C,D: 02202 14-2342
Buchstaben B, Si-Sz: 02202 14-242
Buchstaben E, J, U-X, Z: 02202 14-2472
Buchstaben F, G, H: 02202 14-2341
Buchstaben K: 02202 14-2474
Buchstaben L, M, P, Q: 02202 14-2461
Buchstaben Sa-Sh, R : 02202 14-2443
Buchstaben I, N, O, T, Y: 02202 14-2879
Sachgebietsleitung Existenzsichernde Leistungen: 02202 14-2447
Fax: 02202 14-702447
soziales@stadt-gl.de