Wie oft kann ich meinen Tarif wechseln?
Sind Sie aktuell in der Grundversorgung oder Ersatzversorgung , können Sie jederzeit in einen neuen Tarif wechseln. Wenn Sie bereits einen anderen Tarif bei uns haben, ist ein Tarifwechsel erst nach der von Ihnen gewählten Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monaten möglich. Danach können Sie in unserem OnlineService prüfen, ob aktuell ein anderer Tarif für Sie zur Verfügung steht. Wenn Sie Ihren Tarif wechseln, gehen Sie damit eine erneute Mindestlaufzeit ein.
Kann ich meinen Strom- und Gastarif separat ändern?
Wenn Sie beides, also Strom und Gas von uns beziehen, geht das. Denn Sie haben zwar eine Kundennummer, aber separate Tarife für Strom und Gas. Wenn Sie also den Tarif wechseln wollen, müssen Sie zunächst auswählen, für welche Energieart Sie einen anderen Tarif wünschen.
Warum kann ich meinen Wasser- oder Fernwärmetarif online nicht wechseln?
Bevor wir Ihnen für Wasser oder Fernwärme einen anderen Tarif anbieten können, müssen wir die Verfügbarkeiten und Möglichkeiten bei Ihnen Zuhause prüfen. Melden Sie sich bitte per Telefon bei uns, wenn Sie einen dieser Tarife wechseln möchten.
Bekomme ich bei einem Tarifwechsel einen Bonus?
Nein. Neukunde ist nur, wer in den sechs Monaten vor Vertragsabschluss nicht von uns an diesem Zähler beliefert wurde. Anspruch auf den Bonus haben also auch Bestandskunden, die umziehen, oder bisher von uns an diesem Zähler noch nicht beliefert wurden. Aber keine Kunden, die nur Ihren Tarif wechseln.
Was bedeutet „Preisgarantie“ bei einem Vertrag?
Eine Preisgarantie für einen Energievertrag garantiert Ihnen, dass sich bestimmte Preisbestandteile für die Dauer der Vertragslaufzeit nicht ändern. Je nachdem, ob sich das Garantieversprechen auf alle oder nur einzelne Preisbestandteile bezieht, unterscheidet man volle und eingeschränkte Preisgarantien.
Was heißt Ersatzversorgung?
Gern sorgen wir dafür, dass Sie auch dann sicher mit Energie beliefert werden, wenn Sie aktuell keinen Strom- oder Erdgasvertrag abgeschlossen haben.
Das bedeutet für Sie: Sobald uns Ihr Netzbetreiber mitteilt, dass Ihr Zähler aktuell von keinem Energieversorger mit Strom – oder Erdgas – beliefert wird, springen wir ein. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass wir in Ihrem Ort der örtliche Grundversorger sind. Dieses Vorgehen ist im Energiewirtschaftsgesetz genau geregelt.
Selbstverständlich informieren wir Sie in einem Begrüßungsschreiben über den Beginn der Ersatzversorgung und teilen Ihnen darin alle wichtigen Details wie zum Beispiel Vertragskontonummer, Abschlagsplan und Vertragsbeginn mit.
Von Beginn der Ersatzversorgung an haben Sie insgesamt drei Monate Zeit, einen Energieliefervertrag für Ihren Zähler abzuschließen. Sollten Sie sich in diesem Zeitraum noch nicht für einen Vertrag entschieden haben, melden wir Sie automatisch zu den Bedingungen unseres Grundversorgungsvertrags an.
Wir freuen uns sehr, wenn Sie sich auch nach der Ersatzversorgung für uns als Ihren Energielieferanten entscheiden – ob mit unserem Grundversorgungsvertrag oder einem unserer anderen Verträge. Wir sind sicher, dass wir das richtige Angebot für Sie haben. Schauen Sie sich gern auf unserer Webseite Strom & Erdgas um und schließen den Vertrag Ihrer Wahl gleich ganz bequem online ab.
Wie kann ich meinen Strom- oder Gastarif wechseln?
Den für Sie passenden Tarif finden Sie am einfachsten, wenn Sie sich in unserem OnlineService anmelden. Dort finden Sie eine Auswahl der für Sie passenden Tarife.
Wo finde ich den für mich passenden Tarif?
Den schnellsten Weg zu Ihrem neuen BELKAW-Tarif gehen Sie über unsere Seite „Strom für Zuhause“. Wählen Sie dort einfach den passenden Strom- oder Gastarif aus und folgen Sie dann den weiteren Schritten zur Anmeldung.
Sie sind bereits Kunde bei uns? Dann geht’s noch schneller! Wechseln Sie Ihren Tarif einfach in unserem OnlineService.
Wo erfahre ich Näheres zur Grundversorgung?
Was ist ein Grundversorger?
Der Grundversorger ist der Energieversorger in einem örtlichen Netzgebiet, der die meisten Haushaltskunden versorgt. Der örtliche Netzbetreiber ermittelt alle drei Jahre den zuständigen Grundversorger und veröffentlicht diesen auf seiner Internetseite. Es kann auch Gebiete geben, bei denen es für Strom und Erdgas unterschiedliche Grundversorger innerhalb eines Netzgebietes gibt.
Was ist die Grundversorgung?
Die Grundversorgung für Strom oder Erdgas ist der Standardtarif, den der jeweilige Grundversorger anbietet. Es handelt sich um eine Belieferung nach gesetzlich vorgegebenen Regelungen.
Warum bin ich in der Grundversorgung?
Der Energieliefervertrag mit dem Grundversorger kommt automatisch durch den Verbrauch von Energie zustande. Wenn Sie umziehen und in Ihrem neuen Zuhause das Licht anmachen, sind Sie automatisch Kunde in der Grundversorgung. Dieser Fall tritt aber nur ein, wenn Sie vorher keinen anderen Energieliefervertrag abgeschlossen haben.
Wichtig ist, dass Sie sich im Falle eines Umzugs frühzeitig anmelden, damit Sie eine Sorge weniger beim Umzug haben. Das geht bei uns ganz einfach mit unserem Online-Umzug.