Sicher versorgt zu fairen Preisen

Unsere Ersatzversorgung

Willkommen bei der BELKAW

Die Ersatzversorgung garantiert Ihnen stets zuverlässige Versorgung mit Strom und Gas. Wechseln Sie jetzt in unseren günstigsten Tarif mit 100% Ökostrom und Festpreisgarantie.

Ihr Versorger lässt Sie fallen? Wir fangen Sie auf!

Sie haben erfahren, dass Ihr jetziger Versorger Sie nicht weiter beliefern kann und sind unsicher, woher Sie nun Ihre Energie beziehen sollen? Viele Ihrer Fragen können wir Ihnen beantworten. Als regionaler Grundversorger sind wir für Sie da und bieten Ihnen eine Belieferung mit Strom und Erdgas, auf die Sie sich immer verlassen können.

Genau wie auf uns als Unternehmen! Seit mehr als 100 Jahren versorgen wir die Menschen zuverlässig mit Energie und stehen Iihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Fragen und Antworten zu Ihrer Ersatzversorgung

Nein. Als zuständiger Grundversorger stellen wir Ihre Energieversorgung über die Ersatzversorgung sicher.

Nein. Als zuständiger Grundversorger stellen wir Ihre Energieversorgung über die Ersatzversorgung sicher.

Ich bin jetzt in der Ersatzversorgung für Strom und Gas. Was bedeutet das?

Durch die Ersatzversorgung ist gesetzlich geregelt, dass jeder Haushalt mit Energie versorgt wird (siehe Energiewirtschaftsgesetz). Die Ersatzversorgung greift dann, wenn eine Energielieferung nicht mehr an einen Liefervertrag gekoppelt ist, z. B. weil ein Energieversorger das Recht verliert, Kunden mit Energie zu versorgen. Der örtliche Grundversorger stellt sicher, dass weiterhin Energie fließt. In der Bergischen Region ist das die BELKAW.

Muss ich meinen bisherigen Vertrag trotz Insolvenz noch kündigen?

Nein. Da Ihr derzeitiger Energieversorger die Belieferung eingestellt hat, ist gesetzlich geregelt, dass die Kunden vom örtlichen Grundversorger (das sind in diesem Fall wir) mit Strom und Erdgas versorgt werden. Der Kunde erhält diese Ersatzversorgung automatisch.

Übernimmt BELKAW für mich den Wechsel vom insolventen Energieversorger?

Ja, Sie brauchen sich um nichts zu kümmern! Als Ihr neuer Anbieter erledigen wir alle notwendigen Formalitäten.

Kann ich auch einen anderen BELKAW-Tarif wählen?

Selbstverständlich bieten wir Ihnen einen Tarif, der genau zu Ihrem Bedarf passt. Bitte registrieren Sie sich dazu einfach in unserem OnlineService.

Muss ich meine Energie jetzt doppelt bezahlen?

Nein, keine Sorge. Die Zeiträume werden ohne Überschneidung festgehalten und die Zählerstände notfalls geschätzt. Am besten notieren Sie sich Ihren aktuellen Zählerstand und teilen ihn Ihrem Netzbetreiber mit.
Hier finden Sie Ihren zuständigen Netzbetreiber.

Wer beantwortet mir Fragen zur Insolvenz meines Energieversorgers und meinem bisherigen Vertrag?

Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite Ihres derzeitigen Energieversorgers.

Kommt jemand, um meinen Zählerstand abzulesen? Oder übermittle ich ihn selbst?

Die Ablesung wird von Netzbetreiber zu Netzbetreiber unterschiedlich gehandhabt. Am besten notieren Sie sich Ihren Zählerstand jetzt und teilen ihn dem Netzbetreiber direkt mit. Hier finden Sie Ihren zuständigen Netzbetreiber.

Kann ich die Ersatzversorgung rückwirkend kündigen?

Das geht nicht. Wenn Ihr bisheriger Versorger zum Beispiel aufgrund einer Insolvenz keine Energie mehr an Sie liefert, greift automatisch die Ersatzversorgung. Das ist so gesetzlich festgelegt, damit Verbraucherinnen und Verbraucher stets mit Strom und Gas versorgt werden. Wollen Sie raus aus der Ersatzversorgung können Sie zu einem anderen Anbieter wechseln oder, wenn Sie bereits Kundin oder Kunde der BELKAW sind, einen anderen Tarif wählen. Das geht ganz einfach im OnlineService. Die Zugangsdaten zur Registrierung haben wir Ihnen per Post mitgeteilt.

Was ist der Unterschied zwischen der Grundversorgung und Ersatzversorgung?

Die Ersatzversorgung greift dann, wenn Sie eigentlich Kundin oder Kunde eines Energieversorgers sind und dieser die Energielieferung zum Beispiel aufgrund einer Insolvenz einstellt. Damit Sie nicht plötzlich ohne Strom oder Gas auskommen müssen, werden Sie automatisch vom lokalen Grundversorger beliefert. In der Bergischen Region ist das BELKAW. Die Ersatzversorgung ist auf drei Monate begrenzt.

Haben Sie danach keinen anderen Anbieter gewählt oder einen Tarif beim Grundversorger abgeschlossen, greift die Grundversorgung. Das passiert auch, wenn Sie zum Beispiel in eine neue Wohnung ziehen, aber vergessen sich bei einem Energieversorger anzumelden. Strom und Gas fließen trotzdem. Sie werden dann automatisch vom Grundversorger beliefert.

Die Ersatz- und Grundversorgung sind beide monatlich kündbar und können je nach Marktlage stark im Preis schwanken. Für mehr Planungssicherheit können Sie zum Beispiel jederzeit in einen BELKAW-Tarif mit Preisgarantie wechseln. Wie das geht, erklären wir Ihnen auf unserer Hilfeseite zum Thema Tarifwechsel.

Preisinformationen Strom

Die Preise der Ersatzversorgung können sich zweimal im Monat ändern. Darüber erhalten Sie keine gesonderte Mitteilung. Die Preise finden Sie hier:

Preisblatt Ersatzversorgung Strom

Vertragsbedingungen Grund- und Ersatzversorgung Strom

Preisinformationen Erdgas

Die Preise der Ersatzversorgung können sich zweimal im Monat ändern. Darüber erhalten Sie keine gesonderte Mitteilung. Die Preise finden Sie hier:

Preisblatt Ersatzversorgung Erdgas

Vertragsbedingungen Grund- und Ersatzversorgung Erdgas

Rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Sie erhalten in den nächsten Tagen Post von uns. Gerne beraten wir Sie aber auch schon vorab und wählen den passenden Tarif für Sie aus.

Tel. 02202 2855-800
Mo.-Fr., 8:00-20:00 Uhr