Ich ziehe um. Wie melde ich neuen Strom an?
Das geht ganz einfach mit unserem Tarifrechner. Dort finden Sie alle unsere Angebote im Überblick. Am besten melden Sie direkt Strom an, wenn der Umzug beschlossen ist. Sie können bei Vertragabschluss dann einfach den Tag des Umzugs als Start für die Stromlieferung angeben. Haben Sie die Stromanmeldung vor dem Umzug vergessen, haben Sie noch sechs Wochen nach Einzug Zeit, um rückwirkend Strom anzumelden. Danach greift die Grundversorgung.
Wo kann ich Strom oder Erdgas anmelden?
Mit Abschluss eines Vertrags für Strom oder Erdgas bei uns, ordnen wir Ihren Zähler automatisch Ihrem Vertrag zu. Die Anmeldung von Strom oder Erdgas geht am einfachsten über unseren Tarifrechner. Geben Sie dort Ihre Postleitzahl und die Größe Ihres Haushalts oder Ihrer Wohnung ein und wir schlagen Ihnen passende Tarife vor.
Wie melde ich Strom an?
Die Stromanmeldung geht online und ist ganz einfach. Dazu brauchen wir einige Daten von Ihnen.
- Anzahl der Personen im Haushalt, Wohnungsgröße oder Jahresverbrauch
- Datum für den Lieferbeginn
- Zählernummer
- Zählerstand
Sie haben alles bereit? Dann können Sie über unseren Tarifrechner herausfinden, welche unserer Angebote zu Ihnen passen. Und so geht es danach weiter:
- Tarif berechnen & auswählen
- Daten eingeben
- Zählernr. & -stand eingeben
- Eingaben prüfen
- Vertrag abschließen
Wie finde ich bei der Stromanmeldung einen passenden Tarif?
Da hilft Ihnen unser Tarifrechner. Mit diesem können Sie Ihren Strom mit wenigen Klicks online anmelden und prüfen, welche Angebote für Sie in Frage kommen. Sind Sie bereits Kunde der RheinEnergie und wollen einen weiteren oder anderen Tarif, können Sie sich Ihr persönliches Angebot direkt im OnlineService sichern. Dort sehen Sie, welche Tarife Sie aktuell haben und können weitere dazubuchen.
Wer muss Strom oder Erdgas anmelden: Mieter oder Vermieter?
Der Stromvertrag läuft immer auf die Mieterin oder den Mieter, im Eigenheim müssen Sie selbst Strom anmelden. Bei einer Gas-Zentralheizung und nur einem Gaszähler für das gesamte Mietshaus meldet die Eigentümerin oder der Eigentümer Erdgas an. Haben Sie einen eigenen Gaszähler für Ihre Wohnung, können Sie Ihren Gasanbieter frei wählen und einen Vertrag bei uns abschließen – das gilt auch, wenn es im Mietshaus eine Gas-Etagenheizung gibt.
Was muss ich bei der Stromanmeldung beachten?
Je nach Ihrer Lebens- und Wohnsituation sind bei der Stromanmeldung unterschiedliche Faktoren wichtig. Ziehen Sie beispielsweise in Ihr erstes eigenes Zuhause, müssen Sie auch Ihren ersten eigenen Stromvertrag abschließen. Dazu benötigen wir Ihre Adresse sowie die Zählernummer und den aktuellen Zählstand. Wo Sie Ihren Zähler finden und wie Sie den Zählerstand ablesen, erklären wir Ihnen auf unserer Hilfeseite zum Thema Zähler. Haben Sie bereits einen Stromvertrag, wollen aber zu uns wechseln, müssen Sie die Kündigungsfrist Ihres aktuellen Stromanbieters beachten. Wir unterstützen Sie gerne bei einem nahtlosen Übergang und übernehmen auf Wunsch auch die Kündigung bei Ihrem bisherigen Versorger. In beiden Fällen können Sie direkt über unseren Tarifrechner Strom oder Erdgas anmelden.
Wenn Sie stattdessen aktuell Ihr Eigenheim planen und für Baustrom anmelden möchten, helfen wir Ihnen auf unserer Infoseite zum Thema Baustrom weiter.
Was benötige ich für die Stromanmeldung?
Um Strom und Erdgas bei uns anzumelden, brauchen wir zuerst Ihre Adresse, Ihre Zählernummer und den aktuellen Zählerstand. Anhand der Quadratmeterzahl Ihrer Wohnung und unserer Erfahrungswerte schätzen wir dann Ihren Jahresverbrauch für Erdgas. Bei Neuabschluss eines Stromvertrags ziehen wir ebenfalls unsere Erfahrungswerte heran und zusätzlich die Anzahl der Menschen, die in Ihrem Haushalt leben. Auf Basis dieser Schätzungen bieten wir Ihnen passende Tarife und berechnen den monatlichen Zahlungsbetrag, auch Abschlag genannt.
Wann muss ich Strom anmelden?
Wenn Sie zur Miete oder im Eigenheim wohnen, müssen Sie Ihren Strom selbst anmelden. Denn Vermieter dürfen für ihre Mieter keinen Stromvertrag abschließen. Ziehen Sie um, können Sie entweder nach Kündigung Ihres bisherigen Vertrags einen neuen Stromvertrag abschließen oder den Vertrag von Ihrem bisherigen Zuhause mitnehmen. Sollten Sie die Stromanmeldung vergessen, versorgt der ortsansässige Stromanbieter Sie automatisch über die Grundversorgung. Sie haben also auf jeden Fall Strom.
Wann muss ich Erdgas anmelden?
Verfügt Ihre Wohnung über einen eigenen Gaszähler, müssen Sie Ihr Erdgas selbst anmelden. In diesem Fall dürfen Sie den Gasanbieter frei wählen – auch wenn das Mietshaus über eine Gas-Etagenheizung verfügt. Wenn es in Ihrem Haus eine Gas-Zentralheizung oder einen Gaszähler für das gesamte Haus gibt, dann wählt der Eigentümer oder Vermieter den Anbieter aus. Haben weder Mieter noch Vermieter Erdgas angemeldet, greift die Grundversorgung. Das heißt: Sie werden auf jeden Fall mit Gas beliefert.