Strom oder Erdgas kündigen? Wir möchten, dass Sie bleiben.

Sie möchten Ihren Erdgas- oder Stromvertrag kündigen? Das finden wir sehr schade. Oftmals ist eine Kündigung aber gar nicht notwendig. Erfahren Sie nachstehend mehr über die Möglichkeiten und entdecken Sie im besten Fall sogar direkt ein neues lohnendes Angebot.

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Wegen der Umsetzung der Preisbremsen kommt es aktuell zu Verzögerungen beim Erstellen der Abrechnungen. Daher bitten wir Sie noch um etwas Geduld. Wir versichern Ihnen, dass wir alle ausstehenden Rechnungen erstellen, sobald die Umsetzung abgeschlossen ist.

Warum BELKAW? Viele gute Gründe sprechen für uns!

Zuverlässig & sicher

Seit über 100 Jahren sind wir zuverlässiger Partner für die sichere Energieversorgung von Privathaushalten und Unternehmen im Bergischen.

Nah & persönlich

Mit zahlreichen KundenCentern in der Region sind wir für Sie da. Wir kennen unsere Kunden mit allen ihren individuellen Bedürfnissen. Persönlich und direkt.

Für die Region

Wir versorgen die Menschen im Bergischen nicht nur zuverlässig mit Energie, sondern engagieren uns mit Leidenschaft für Bildung, Kultur und Sport.

Häufige Fragen zur Kündigung

Wie kann ich meinen Zählerstand übermitteln?

Wenn Sie sich an- oder abmelden wollen oder umziehen und Ihren Vertrag mitnehmen melden Sie uns Ihren Zählerstand einfach und schnell in unserem OnlineService. Ihre Kündigung können Sie ganz einfach hier online einreichen.

Sie können auch gerne einen Rückruf anfordern und wir sprechen mit Ihnen über eine Lösung oder einen Tarif der besser zu Ihnen passt.

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Wie kann ich kündigen?

Sie möchten uns verlassen? Lassen Sie uns gemeinsam eine Lösung finden: Tel. 02202-285 9876

Sie können auch gerne einen Rückruf anfordern und wir sprechen mit Ihnen über eine Lösung oder einen Tarif der besser zu Ihnen passt.

Falls Sie uns dennoch verlassen möchten, können Sie uns Ihre Kündigung hier mitteilen.

Alternativ können Sie uns unter Angabe Ihrer Zählernummer und Kundennummer Ihre Kündigung per Post an folgende Adresse schicken:

BELKAW GmbH
Hermann-Löns-Straße 131
51469 Bergisch Gladbach
Gerne unterstützen wir Sie:
Tel. 02202-285 9876

Mo. - Sa.: 09:00 bis 18:00 Uhr

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Welche Kündigungsfrist habe ich?

Bei einem Vertrag mit Mindestlaufzeit können Sie diesen erst nach Ablauf der entsprechenden Frist kündigen. Die genaue Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist für Ihren individuellen Vertrag entnehmen Sie bitte Ihrer Vertragsbestätigung. Ihre Kündigung können Sie ganz einfach hier online einreichen.

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Was gibt es bei der Kündigung zu beachten?

Für einen reibungslosen Wechsel zum neuen Stromanbieter, müssen Sie insbesondere Ihre Kündigungsfrist beachten. In Ihren Vertragsunterlagen können Sie nachlesen, wie lange diese ist. Ihre Kündigung können Sie ganz einfach hier online einreichen.

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Welche Angaben muss ich bei einer Kündigung machen?

Wenn Sie kündigen möchten, brauchen wir die Nummer Ihres Strom-, Gas-, Wasser-, oder Fernwärmezählers , Ihre Kundennummer und das gewünschte Kündigungsdatum. Im Falle eines Umzugs geben Sie bitte ebenfalls die Adresse Ihres neuen Zuhauses an. So können wir Ihnen die Abschlussrechnung zusenden. Ihre Kündigung können Sie ganz einfach hier online einreichen.

Sie können auch gerne einen Rückruf anfordern und wir sprechen mit Ihnen über eine Lösung oder einen Tarif der besser zu Ihnen passt.

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Muss ich kündigen, wenn ich ausziehe bzw. umziehe?

Nein, Sie müssen nicht zwingend kündigen, wenn Sie aus- und umziehen. Wenn Sie sich weiterhin im Versorgungsgebiet der BEKAW befinden, können Sie Ihren Vertrag einfach mitnehmen. Wir versorgen Sie auch an Ihrer neuen Adresse zuverlässig mit Energie. Als Bestandskunde können Sie uns den Umzug in unserem OnlineService in nur wenigen Minuten mitteilen. Sie wissen nicht, was wir an Ihrer neuen Adresse anbieten können? Erfahren Sie bei uns mehr zum Bezug von Strom, Erdgas sowie unserem Trinkwassernetz an Ihrer Adresse. Falls Sie uns dennoch verlassen wollen, können Sie Ihre Kündigung können ganz einfach hier online einreichen.

Sie können auch gerne einen Rückruf anfordern und wir sprechen mit Ihnen über eine Lösung oder einen Tarif der besser zu Ihnen passt.

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Kann ich meinen Vertrag widerrufen?

Ja. Innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages können Sie diesen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Danach gilt die vereinbarte Kündigungsfrist. Ihre Kündigung können Sie ganz einfach hier online einreichen.

Sie können auch gerne einen Rückruf anfordern und wir sprechen mit Ihnen über eine Lösung oder einen Tarif der besser zu Ihnen passt.

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Ich bin Kunde der BELKAW und ziehe um. Wie kann ich kündigen?

Vielleicht wussten Sie es noch nicht: Wenn Sie im Versorgungsgebiet der BELKAW bleiben, können Sie Ihren Strom- und Erdgasvertrag ganz bequem mitnehmen und müssen nicht kündigen. Wir brauchen hierfür lediglich ein paar Angaben von Ihnen. Melden Sie Ihren Vertrag schnell und einfach mit wenigen Klicks in unserem OnlineService um. Falls Sie uns dennoch verlassen wollen, können Sie Ihre Kündigung können ganz einfach hier online einreichen.

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Habe ich ein Sonderkündigungsrecht?

Sie haben bei einseitigen Vertrags- und Kostenanpassungen durch uns ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigungsfrist beträgt dann lediglich zwei Wochen. Sie haben ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht, wenn wir Sie aus triftigen Gründen (wie zum Beispiel baulichen Gründen, einen fehlenden Gasanschluss o. Ä.) nicht an Ihrer Adresse mit Strom, Wärme oder Wasser versorgen können. Ebenfalls können Sie außerordentlich kündigen, wenn Sie an einen Ort ziehen, der außerhalb unseres Versorgungsgebietes liegt. Ihre Kündigung können Sie ganz einfach hier online einreichen.

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Fallen bei einer Kündigung Kosten an?

Wenn Sie kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln, berechnen wir Ihnen keine Gebühr. Ihre Kündigung können Sie ganz einfach hier online einreichen.

Sie können auch gerne einen Rückruf anfordern und wir sprechen mit Ihnen über eine Lösung oder einen Tarif der besser zu Ihnen passt.

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Wie kann ich beim Umzug meinen Vertrag kündigen und den Strom abmelden?

Steht ein Umzug an, müssen Sie Ihren Stromvertrag nicht kündigen, sondern können Ihn einfach mitnehmen. Melden Sie uns ihre neue Adresse einfach über unseren Umzugsservice. Wir können Ihnen auch ein individuelles Angebot für Ihr neues Zuhause erstellen. Rufen Sie uns einfach an: 02202-2855-800.

Möchten Sie den Stromanbieter bei Ihrem Auszug wechseln, haben Sie eine Sonderkündigungsfrist von zwei Wochen, wenn die Mindestlaufzeit Ihres Vertrags bereits abgelaufen ist. Sie müssen uns also spätestens zwei Wochen vor Auszug informieren. Bei der Schlüsselübergabe notieren Sie dann Zählernummer und -stand und teilen uns beides mit. So können wir Ihre Endabrechnung erstellen und Ihnen zukommen lassen.

Falls Sie uns dennoch verlassen möchten können Sie uns Ihre
Kündigung auf folgender Seite mitteilen.

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Ich will bei meinem jetzigen Versorger kündigen. Wie kann ich zur Belkaw wechseln?

Wir organisieren den Wechsel zu uns gerne für Sie. Um einen passenden Erdgas- oder Stromtarif zu finden, nutzen Sie einfach unseren Tarifrechner .

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Ich habe Strom oder Erdgas bereits abgemeldet, will aber doch bleiben. Was nun?

Das macht nichts. Egal ob Sie von einem anderen Versorger zu uns wechseln oder doch wieder Kunde bei uns sein wollen: Sie können mit nur wenigen Klicks bei uns Strom und Erdgas anmelden. Wir haben ein
spezielles Angebot für Sie parat!

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Was ist ein Widerrufsrecht?

Wenn Sie online einen Vertrag abschließen, haben Sie immer ein gesetzliches Widerrufsrecht. Das heißt, Sie haben die Möglichkeit Ihren abgeschlossenen Stromvertrag mit den darin enthaltenen Abmachungen binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Danach gilt die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist.

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Was ist eine Kündigungsfrist?

Um Ihren Stromvertrag zu kündigen, müssen Sie die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist einhalten. Je nach Tarif kann diese unterschiedlich lang sein. In unserem OnlineService können Sie prüfen, wann Sie Ihren Vertrag vor Ende der Laufzeit kündigen müssen, damit Ihre Kündigung rechtswirksam ist.

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Was ist eine Wechselgebühr?

Was ist eine Wechselgebühr?Wechselgebühren sind per Gesetz nicht zulässig. Wenn Sie den Energieversorger wechseln wollen, darf Ihnen Ihr bisheriger Anbieter dafür keine extra Gebühren berechnen. Wir tun das entsprechend auch nicht. Auch wenn es sehr schade ist, dass sie uns verlassen wollen, berechnen wir Ihnen natürlich keine Wechselgebühr.

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Sie möchten uns wirklich verlassen?

Bevor Sie gehen, lassen Sie uns am besten noch einmal darüber sprechen, worüber Sie sich geärgert haben oder was Ihr individuelles Anliegen ist. Im persönlichen Gespräch finden wir sicherlich eine Lösung für Sie.

Tel.: 02202 - 285 9876
Mo. - Sa.: 9.00 bis 18.00 Uhr

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Häufige Fachbegriffe erklärt

Kündigungsfrist

Sie gibt an, in welchem Zeitraum Sie kündigen müssen, damit die Kündigung rechtswirksam ist.

Wechselgebühr

Wenn Sie zu einem anderen Anbieter wechseln, berechnen wir Ihnen keine Gebühr.

Widerrufsrecht

Sie können Ihren Vertrag 14 Tage nach Vertragsabschluss ohne Grund widerrufen.

Sonderkündigungsrecht

Eine außerordentliche Kündigungsfrist gilt unter speziellen Umständen wie einem Umzug.

Sind weitere Begriffe unklar?














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