Preisblatt Baustrom
Für die kurzzeitige Lieferung elektrischer Energie für Anlagen mit einer Leistung bis 49 kW.
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Einheit |
netto1 |
brutto2 |
Arbeitspreis |
ct / kWh |
24,72 |
29,42 |
Grundpreis3 |
€ / Jahr
|
177,49 |
211,21 |
Zählerpreis für Standardzähler oder moderne Messeinrichtung4 |
€ / Jahr |
10,29 |
12,25 |
Preisstand 01.04.2020
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Preisblatt Baustrom
Preisblatt Baustrom ab 01.07.2022
(1) Die Nettoarbeitspreise enthalten Steuern (Stromsteuer), Abgaben (Konzessionsabgabe) sowie sonstige hoheitliche Belastungen (EEG-Umlage, KWK-Umlage, Offshore-Netzumlage, Abschaltbare Lasten-Umlage, § 19 StromNEV-Umlage).
(2) Die Bruttopreise enthalten 19% Umsatzsteuer, sie sind auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet.
(3) Der Grundpreis und der Zählerpreis sind für jeden Zähler zu zahlen.
(4) Sollte bei Ihnen ein intelligentes Messsystem eingebaut sein oder während der Vertragslaufzeit eingebaut werden, so entnehmen Sie den für Sie relevanten Zählerpreis bitte der Übersichtstabelle.
(5) Sofern auf Wunsch des Kunden eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung nach § 40 Abs. 3 EnWG vereinbart wurde, wird der Preis für die unterjährige Abrechnung dem Kunden für jede zusätzliche Rechnung (mit Ausnahme der regulären Jahresabrechnung) berechnet.
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Einheit |
netto1 |
brutto2 |
Standardzähler oder moderne Messeinrichtung |
€ / Jahr |
10,29 |
12,25 |
Sollte bei Ihnen ein intelligentes Messsystem eingebaut sein oder während der Vertragslaufzeit eingebaut werden, so gelten für Sie folgende Preise
Intelligentes Messsystem bei einem Verbrauch von: |
Einheit |
netto1 |
brutto2 |
0 – 2.000 kWh / Jahr
|
€ / Jahr |
19,33 |
23,00 |
2.001 – 3.000 kWh / Jahr
|
€ / Jahr
|
25,21 |
30,00 |
3.001 – 4.000 kWh / Jahr
|
€ / Jahr |
33,61 |
40,00 |
4.001 – 6.000 kWh / Jahr |
€ / Jahr |
50,42 |
60,00 |
6.001 – 10.000 kWh |
€ / Jahr |
84,03 |
100,00 |
10.001 – 20.000 kWh |
€ / Jahr |
109,24 |
130,00 |
20.001 – 50.000 kWh |
€ / Jahr |
142,86 |
170,00 |
50.001 – 100.000 kWh |
€ / Jahr |
168,07 |
200,00 |
Bei direkter Abrechnung mit Ihrem Messstellenbetreiber |
€ / Jahr |
0,00 |
0,00 |
Preisstand 01.04.2019
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Preisblatt Baustrom (gültig ab: 01.01.2022)
Preisblatt Baustrom (gültig ab: 01.07.2022)
(1) Die Nettoarbeitspreise enthalten Steuern (Stromsteuer), Abgaben (Konzessionsabgabe) sowie sonstige hoheitliche Belastungen (EEG-Umlage, KWK-Umlage, Offshore-Netzumlage, Abschaltbare Lasten-Umlage, § 19 StromNEV-Umlage).
(2) Die Bruttopreise enthalten 19% Umsatzsteuer, sie sind auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet.
(3) Der Grundpreis und der Zählerpreis sind für jeden Zähler zu zahlen.
(4) Sollte bei Ihnen ein intelligentes Messsystem eingebaut sein oder während der Vertragslaufzeit eingebaut werden, so entnehmen Sie den für Sie relevanten Zählerpreis bitte der Übersichtstabelle.
(5) Sofern auf Wunsch des Kunden eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung nach § 40 Abs. 3 EnWG vereinbart wurde, wird der Preis für die unterjährige Abrechnung dem Kunden für jede zusätzliche Rechnung (mit Ausnahme der regulären Jahresabrechnung) berechnet.
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Einheit |
netto1 |
brutto2 |
unterjährige Abrechnung5) |
€ / Rechnung
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16,39 |
19,50 |
Duplikate (z.B. Rechnungsduplikate) |
€ / Dokument |
3,36 |
4,00 |
Simulationsrechnungen |
€ / Rechnung |
4,20 |
5,00 |
Preisstand 01.04.2019
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Preisblatt Baustrom (gültig bis: 31.12.2021)
Preisblatt Baustrom (gültig ab: 01.01.2022)
(1) Die Nettoarbeitspreise enthalten Steuern (Stromsteuer), Abgaben (Konzessionsabgabe) sowie sonstige hoheitliche Belastungen (EEG-Umlage, KWK-Umlage, Offshore-Netzumlage, Abschaltbare Lasten-Umlage, § 19 StromNEV-Umlage).
(2) Die Bruttopreise enthalten 19% Umsatzsteuer, sie sind auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet.
(3) Der Grundpreis und der Zählerpreis sind für jeden Zähler zu zahlen.
(4) Sollte bei Ihnen ein intelligentes Messsystem eingebaut sein oder während der Vertragslaufzeit eingebaut werden, so entnehmen Sie den für Sie relevanten Zählerpreis bitte der Übersichtstabelle.
(5) Sofern auf Wunsch des Kunden eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung nach § 40 Abs. 3 EnWG vereinbart wurde, wird der Preis für die unterjährige Abrechnung dem Kunden für jede zusätzliche Rechnung (mit Ausnahme der regulären Jahresabrechnung) berechnet.