Sie möchten das BELKAW-Engagement für Ihren Sportverein beantragen? Nutzen Sie unsere Kontaktangebote und sprechen Sie mit uns.
Unsere Experten für die Energieversorgung von Unternehmen, Gewerbe und Industrie freuen sich auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.
Wir engagieren uns für die Menschen, die hier leben! Lesen Sie jetzt mehr über unsere regionalen Aktivitäten – von Schule & Bildung über Veranstaltungen bis zu Sponsoring.
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02202-2855-800
Mo. – Fr.: 7.00 bis 20.00 Uhr Sa.: 9.00 bis 20.00 Uhr
Hauptstraße 21151465 Bergisch GladbachMontag bis Donnerstag von 9.00 bis 17.00 UhrFreitag von 9.00 bis 16.00 UhrSamstag von 9.00 bis 13.00 Uhr (Samstags keine Einzahlungen möglich)
Tarifberatung
An- und Abmeldungen
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Hilfe bei Zählersperrungen und -öffnungen
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Ewald-Sträßer-Weg 851399 BurscheidMontag von 9.00 bis 17.00 UhrDienstag und Donnerstag von 9.00 bis 15.00 UhrMittwoch geschlossenFreitag von 9.00 bis 13.00 Uhr
Im Brückerfeld 1542799 LeichlingenMontag von 9.00 bis 17.00 UhrDienstag bis Donnerstag von 9.00 bis 15.00 UhrFreitag geschlossen
Eichenhofstraße 451789 LindlarMontag von 9.00 bis 17.00 UhrDienstag geschlossenMittwoch von 9.00 bis 15.00 UhrDonnerstag geschlossenFreitag von 9.00 bis 13.00 Uhr
Die BELKAW hat über einhundert Jahre Erfahrung in der Energieversorgung. Mit dieser Erfahrung betreuen wir auch erfolgreich jedes Unternehmen. Mit der jeweils genau auf Sie abgestimmten und effizienten Energielösung. Wir sind immer für Sie da – partnerschaftlich und auf Augenhöhe.
Angebote für Selbstständige, Einzelhandel, Handwerksbetriebe und Gastronomie mit einem Stromverbrauch bis 30.000 kWh oder einem Erdgasverbrauch bis 100.000.
Angebote für Selbstständige, Einzelhandel, Handwerksbetriebe und Gastronomie mit einem Stromverbrauch von 30.000 bis 100.000 kWh oder einem Erdgasverbrauch 100.000 kWh bis 500.000 kWh.
Angebote für Unternehmen, Kommunen und Filialisten mit einem Gesamtverbrauch von >100.000 kWh Strom oder >500.000 kWh Erdgas.
Produkte, Dienstleistungen und Services für Wohnungsgesellschaften, Immobilienverwaltungen und Bauträger.
Produkte, Dienstleistungen und Services für Kommunen.
Datum
MwSt.
Erdgassteuer
Gasspeicherumlage (§35 EnWG)
BEHG-Kosten (CO2-Preis)
01.01.2025
19%
0,55 ct/kWh
0,299 ct/kWh
0,9977 ct/kWh
01.07.2024
0,250 ct/kWh
0,8163 ct/kWh
01.04.2024
0,186 ct/kWh
01.01.2024
7%
01.07.2023
0,145 ct/kWh
0,5441 ct/kWh
01.01.2023
0,059 ct//kWh
01.10.2022
0,5461 ct/kWh
Die Netzentgelte und die Konzessionsabgabe sowie die Bilanzierungsumlage können je Verbrauchsstelle unterschiedlich ausfallen. Die jeweils aktuellen Netzentgelte/Konzessionsabgaben werden von den Netzbetreibern für das Netzgebiet, in dem die jeweilige Verbrauchsstelle liegt, regelmäßig veröffentlicht. Die je Marktgebiet geltenden Bilanzierungsumlagen für RLM und SLP werden vom jeweiligen Marktgebietsverantwortlichen zum 01.10. eines jeden Jahres aktualisiert und auf der Website der Trading Hub Europe (www.tradinghub.eu) veröffentlicht.
Stromsteuer
Umlage nach §17f Energie-Wirtschaftsgesetz (Offshore-Netzumlage)
Umlage nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G)
Umlage nach § 19 Abs. 2 Stromnetz-Entgeltverordnung (StromNEV)(2)
2,05 ct/kWh
0,816 ct/kWh
0,277 ct/kWh
LV A' 1,558 ct/kWh(1) - LV B' 0,050 ct/kWh(1) - LV C' 0,025 ct/kWh(1)
0,656 ct/kWh
0,275 ct/kWh
LV A' 0,643 ct/kWh(1) - LV B' 0,050 ct/kWh(1) - LV C' 0,025 ct/kWh(1)
0,591 ct/kWh
0,357 ct/kWh
LV A' 0,417 ct/kWh(1) - LV B' 0,050 ct/kWh(1) - LV C' 0,025 ct/kWh(1)
(1)Letztverbrauchergruppen nach Strombezug je Abnahmestelle und Jahr: LV A‘: Strommengen bis 1 Mio. kWh/a an einer Abnahmestelle (alle Letztverbraucher) LV B‘: Strommengen über 1 Mio. kWh/a an einer Abnahmestelle (alle Letztverbraucher außer LV C') LV C‘: Strommengen über 1 Mio. kWh/a an einer Abnahmestelle für stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes (Stromkosten >4% des Umsatzes) (2)Beinhaltet die sogenannte Wasserstoffumlage gem §118 Abs. 6 EnWG
Die Angaben zur Höhe der Steuern und Umlagen entsprechen dem Stand vom 28. November 2024 und erfolgen ohne Gewähr. Die jeweils aktuellen Höhen können Sie online auf der gemeinsamen Website der vier Übertragungsnetzbetreiber – also den Betreibern des Stromnetzes – einsehen (www.netztransparenz.de). Die Höhe der Konzessionsabgabe bestimmt jede Kommune selbst; der Gesetzgeber hat in der Konzessionsabgabeverordnung nur Höchstbeträge festgelegt. Die kundenindividuell zutreffende Höhe entnehmen Sie bitte dem Preisblatt des örtlich zuständigen Verteilnetzbetreibers.