Herzlich willkommenbei Ihrer BELKAW

Mit Energiegut im Geschäft

Geschäftskunden

Die BELKAW hat über einhundert Jahre Erfahrung in der Energieversorgung. Mit dieser Erfahrung betreuen wir auch erfolgreich jedes Unternehmen. Mit der jeweils genau auf Sie abgestimmten und effizienten Energielösung. Wir sind immer für Sie da – partnerschaftlich und auf Augenhöhe.

Für jedes Unternehmen die richtige Energielösung

KLEINGEWERBE

Angebote für Selbstständige, Einzelhandel, Handwerksbetriebe und Gastronomie mit einem Stromverbrauch bis 30.000 kWh oder einem Erdgasverbrauch bis 100.000.

Gewerbekunden

GEWERBE

Angebote für Selbstständige, Einzelhandel, Handwerksbetriebe und Gastronomie mit einem Stromverbrauch von 30.000 bis 100.000 kWh oder einem Erdgasverbrauch 100.000 kWh bis 500.000 kWh.

GROSSKUNDEN & INDUSTRIE

Angebote für Unternehmen, Kommunen und Filialisten mit einem Gesamtverbrauch von >100.000 kWh Strom oder >500.000 kWh Erdgas.

IMMOBILIENWIRTSCHAFT

Produkte, Dienstleistungen und Services für Wohnungsgesellschaften, Immobilienverwaltungen und Bauträger.

KOMMUNEN

Produkte, Dienstleistungen und Services für Kommunen.

Steuern, Abgaben und gesetzliche Umlagen im Erdgaspreis

Datum

MwSt.

Erdgassteuer

Gasspeicherumlage (§35 EnWG)

BEHG-Kosten (CO2-Preis)

01.01.2025

19%

0,55 ct/kWh

0,299 ct/kWh

0,9977 ct/kWh

01.07.2024

19%

0,55 ct/kWh

0,250 ct/kWh

0,8163 ct/kWh

01.04.2024

19%

0,55 ct/kWh

0,186 ct/kWh

0,8163 ct/kWh

01.01.2024

7%

0,55 ct/kWh

0,186 ct/kWh

0,8163 ct/kWh

01.07.2023

7%

0,55 ct/kWh

0,145 ct/kWh

0,5441 ct/kWh

01.01.2023

7%

0,55 ct/kWh

0,059 ct//kWh

0,5441 ct/kWh

01.10.2022

7%

0,55 ct/kWh

0,059 ct//kWh

0,5461 ct/kWh

Die Netzentgelte und die Konzessionsabgabe sowie die Bilanzierungsumlage können je Verbrauchsstelle unterschiedlich ausfallen. Die jeweils aktuellen Netzentgelte/Konzessionsabgaben werden von den Netzbetreibern für das Netzgebiet, in dem die jeweilige Verbrauchsstelle liegt, regelmäßig veröffentlicht. Die je Marktgebiet geltenden Bilanzierungsumlagen für RLM und SLP werden vom jeweiligen Marktgebietsverantwortlichen zum 01.10. eines jeden Jahres aktualisiert und auf der Website der Trading Hub Europe (www.tradinghub.eu) veröffentlicht.

Steuern, Abgaben und gesetzliche Umlagen im Strompreis

Datum

Stromsteuer

Umlage nach §17f Energie-Wirtschaftsgesetz (Offshore-Netzumlage)

Umlage nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G)

Umlage nach § 19 Abs. 2 Stromnetz-Entgeltverordnung (StromNEV)(2)

01.01.2025

2,05 ct/kWh

0,816 ct/kWh

0,277 ct/kWh

LV A' 1,558 ct/kWh(1) - LV B' 0,050 ct/kWh(1) - LV C' 0,025 ct/kWh(1)

01.01.2024

2,05 ct/kWh

0,656 ct/kWh

0,275 ct/kWh

LV A' 0,643 ct/kWh(1) - LV B' 0,050 ct/kWh(1) - LV C' 0,025 ct/kWh(1)

01.01.2023

2,05 ct/kWh

0,591 ct/kWh

0,357 ct/kWh

LV A' 0,417 ct/kWh(1) - LV B' 0,050 ct/kWh(1) - LV C' 0,025 ct/kWh(1)

(1)Letztverbrauchergruppen nach Strombezug je Abnahmestelle und Jahr:
LV A‘: Strommengen bis 1 Mio. kWh/a an einer Abnahmestelle (alle Letztverbraucher)
LV B‘: Strommengen über 1 Mio. kWh/a an einer Abnahmestelle (alle Letztverbraucher außer LV C')
LV C‘: Strommengen über 1 Mio. kWh/a an einer Abnahmestelle für stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes (Stromkosten >4% des Umsatzes)
(2)Beinhaltet die sogenannte Wasserstoffumlage gem §118 Abs. 6 EnWG

Die Angaben zur Höhe der Steuern und Umlagen entsprechen dem Stand vom 28. November 2024 und erfolgen ohne Gewähr. Die jeweils aktuellen Höhen können Sie online auf der gemeinsamen Website der vier Übertragungsnetzbetreiber – also den Betreibern des Stromnetzes – einsehen (www.netztransparenz.de). Die Höhe der Konzessionsabgabe bestimmt jede Kommune selbst; der Gesetzgeber hat in der Konzessionsabgabeverordnung nur Höchstbeträge festgelegt. Die kundenindividuell zutreffende Höhe entnehmen Sie bitte dem Preisblatt des örtlich zuständigen Verteilnetzbetreibers.