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Wärmewende gestaltenfür die Region

Unser günstiger Stromfür Ihre Wärmepumpe

Mit einer Wärmepumpe und Ökostrom das Klima schonen

Wärmepumpen nutzen die kostenlose und erneuerbare Umweltwärme aus Boden, Luft und Abwasser, was sie bereits umweltfreundlicher macht als herkömmliche Gas- und Ölheizungen. Durch die Umwandlung der Umweltwärme mit Strom heizen Wärmepumpen Ihr Zuhause. Wenn Sie Ökostrom von der BELKAW beziehen, heizen Sie nicht nur umweltfreundlich, sondern unterstützen auch die lokale Klimawende und reduzieren Ihren CO2-Fußabdruck zusätzlich.

Hinweis: Diese Tarife sind nur für Wärmepumpen zugelassen, deren Verbrauch getrennt vom Haushalts- oder Allgemeinstrom gemessen wird und die im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes unterbrechbar sind. 

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Wie wird Heizstrom abgerechnet?

Abhängig davon welchen Zähler Sie zuhause haben, wird der Heizstrom unterschiedlich abgerechnet. Dabei gibt es verschiedene Kombinationen aus Ein- und Zweitarifzählern. Wir geben Ihnen einen Überblick.

Voraussetzungen

Die Voraussetzung zur korrekten Abrechnung ist, dass Ihre Wärmepumpe über einen eigenen Zähler verfügt und nicht gemeinsam mit dem Haushaltsstrom abgerechnet wird. Der Zähler der Wärmepumpe kann ein Eintarifzähler oder ein Zwei-/Doppeltarifzähler sein.

Was ist ein Eintarifzähler?

Bei einem Eintarifzähler zahlen Sie für jede verbrauchte Kilowattstunde den gleichen Preis – es wird also nur zu einem Tarif gezählt. Solche Eintarifzähler gibt es in digitaler und analoger Form. Bei diesen gibt ein schwarzes Zählwerk den aktuellen Zählerstand an. Dieses dreht sich mit jeder verbrauchten Kilowattstunde (kWh) ein Stück weiter. Weiter unten steht die Zählernummer entweder über einem Strichcode oder als “Nr.” gekennzeichnet. Auf einem kleinen Display sehen Sie den Zählerstand. Bei neuen Modellen wechseln sich dort verschiedene Werte ab oder Sie können diese von Hand durchschalten. Für die Abrechnung ist der „Bezug Gesamt“ beziehungsweise der Wert 1.8.0 wichtig. Die Zählernummer steht über oder unter dem Strichcode.

Was ist ein Zwei-/Doppeltarifzähler?

Ein Doppeltarifzähler kann zwei unterschiedliche Tarifstufen in einem Zähler messen. Bei einem Wärmestromtarif für Doppeltarifzähler gelten unterschiedliche Preise für den am Tag und in der Nacht verbrauchten Strom. Der am Tag verbrauchte Strom wird zum teureren Hochtarif (HT) abgerechnet, der in der Nacht verbrauchte zum günstigeren Niedertarif (NT).

Wie rechnen zwei Eintarifzähler ab?

Haben Sie zwei Eintarifzähler, erfasst der eine nur die von der Heizanlage verbrauchten Kilowattstunden, der andere den Haushaltstrom.

Wenn Sie einen Nachtspeicherofen haben, zählt der eine den Strom, den Sie tagsüber zum Hochtarif nutzen, der andere den Nachtstrom zum Niedertarif.

Wie rechnet ein Zwei-/Doppeltarifzähler ab?

Ein Zwei- oder auch Doppeltarifzähler unterscheidet ebenfalls zwischen dem Nieder- und Hochtarif. Haben Sie einen alten Zähler, sehen Sie hier zwei sich drehende Walzen, die den Verbrauch zum Hoch- und Niedertarif angeben. Bei digitalen Zählern wechseln sich die Anzeigen auf einem Display ab.

Wie rechnet ein Eintarifzähler und ein Zweitarifzähler ab?

Bei dieser Variante zählt der Eintarifzähler, wie viel Strom Sie für Ihren Haushalt verbrauchen. Der Zweitarif- oder Doppeltarifzähler ist für den Heizstrom zuständig und kann zwischen verbrauchtem Strom zum Hoch- und Niedertarif unterscheiden.

Heizen mit Wärmepumpenstrom: So zählen wir den verbrauchten Heizstrom

Wo möglich, wird der Verbrauch an günstigeren Wärmestrom in der Regel getrennt vom Haushaltsstrom erfasst. Aufgrund des Kostenunterschieds sprechen wir beim Wärme(pumpen)strom von einem Niedertarif (NT) und beim klassischen, höher angesetzten Haushaltsstrom von einem Hochtarif (HT). Ob wir zwischen Heiz- und Haushaltsstrom unterscheiden können, ist abhängig von Ihrem Stromzähler. Hierfür stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

Variante 1: zwei Eintarifzähler

Haben Sie bereits einen Eintarifzähler für den üblichen Haushaltsstrom, kann ein zweiter Eintarifzähler an der Wärmepumpe eingebaut werden. Der erste Zähler erfasst nur den Haushaltsstrom, der zweite nur die von der Wärmepumpe verbrauchten Kilowattstunden, also den Wärmestrom.

Variante 2: ein Zweitarifzähler

Statt Eintarifzähler können Sie Zweitarifzähler bzw. Doppeltarifzähler nutzen, die zwischen Nieder- und Hochtarif unterscheiden können. Bei einem alten Zähler sehen Sie zwei sich drehende Walzen: Diese geben den Verbrauch zum Hoch- und Niedertarif an. Bei digitalen Zählern finden Sie die Angaben auf dem Display – diese wechseln automatisch durch und können auch manuell durchgeschaltet werden. Mehr zum Thema Zähler & Zählerstand erfahren Sie in unserem HilfeCenter.

Variante 3: ein Eintarifzähler & ein Zweitarifzähler

Bei einer Kombination aus Eintarifzähler und Zweitarifzähler zählt der Eintarifzähler den Haushaltsstrom. Der Zweitarif- oder Doppeltarifzähler zählt den Heizstrom und kann zwischen verbrauchtem Strom zum Hoch- und Niedertarif unterscheiden.

Häufige Fragen zum Wärmepumpenstrom

Was kostet Wärmepumpenstrom?

Das ist unter anderem abhängig davon, ob Sie einen Ein- oder Doppeltarifzähler besitzen und für welchen Tarif Sie sich entscheiden. Nutzen Sie gerne unseren Tarifrechner, um unverbindlich nach einem geeigneten Angebot zu suchen.

Was ist der Unterschied zu Haushaltsstrom? 

Der Hauptunterschied liegt im Preis. Wärmepumpenstrom ist pro Kilowattstunde günstiger als Haushaltsstrom. Daher erfasst ein Doppeltarifzähler oder ein separater Zähler genau, wie viel Energie Sie für das Heizen verbrauchen.

Ab welchem Verbrauch lohnt sich Wärmepumpenstrom?

Besitzen Sie eine Wärmepumpe, ist ein spezieller Tarif bereits ab der ersten Kilowattstunde vorteilhaft. Denn Heizstrom ist preiswerter als Haushaltsstrom. Nutzen Sie unseren Tarifrechner, um direkt zu prüfen, wie hoch Ihr monatlicher Abschlag für Ihre Wärmepumpe mit einem Tarif von BELKAW ausfällt.

Wie funktioniert Wärmepumpenstrom?

Eine Wärmepumpe entzieht der Umwelt Wärme und leitet sie in das eigene Heizsystem. Ähnlich funktioniert ein Kühlschrank, nur umgekehrt. Der Betrieb einer Wärmepumpe erfolgt in drei Schritten:

1. Zunächst entzieht die Wärmequellenanlage der Umwelt Wärme. Wenn die Wärme aus der Luft entnommen wird, spricht man von Aerothermie. Bei Wärme aus der Erde spricht man von Geothermie und bei Wärme aus dem Grundwasser von Hydrothermie.

2. Die Wärmepumpe nutzt diese Umweltwärme, um ein Kältemittel zu verdampfen. Der Dampf wird dann komprimiert und dadurch weiter erhitzt. Diese Hitze gibt das Kältemittel an das Heizsystem Ihres Hauses ab und verflüssigt sich dabei erneut.

3. Der letzte Schritt der Wärmepumpe besteht darin, die Wärme zu speichern und zu verteilen.

Gibt es Wärmepumpenstrom ohne Sperrzeiten?

Nein, das ist nicht möglich. Die Netzbetreiber behalten sich Sperrzeiten vor, um das Stromnetz in Spitzenzeiten zu entlasten. Als Kunde erhalten Sie im Gegenzug vergünstigte Stromtarife für Ihre Wärmepumpe. Eine solche EVU-Sperre oder -Unterbrechung darf der Netzbetreiber jedoch höchstens dreimal am Tag und nicht länger als zwei Stunden am Stück nutzen (siehe EnWG §14a).

Was sind die Voraussetzungen, um Wärmepumpenstrom zu beziehen?

Nach Installation eines separaten Stromzählers für Ihre Wärmepumpe haben Sie die Möglichkeit, einen speziellen Tarif für Wärmepumpenstrom abzuschließen. Es ist wichtig zu beachten, dass dieser Tarif ausschließlich für den Betrieb Ihrer Wärmepumpe gilt. Für den üblichen Haushaltsstrom müssen Sie einen separaten Tarif abschließen.

Was ist eine EVU-Sperre?

Bei einer EVU-Sperre oder -Unterbrechung behält sich der Netzbetreiber das Recht vor, die Stromversorgung Ihrer Wärmepumpe zu unterbrechen, um die Stabilität des Stromnetzes in Spitzenzeiten zu gewährleisten. Als Ausgleich erhalten Sie günstigeren Strom zu Niedertarifen. Eine solche EVU-Sperre darf der Netzbetreiber jedoch höchstens dreimal am Tag und nicht länger als zwei Stunden am Stück nutzen (siehe EnWG §14a).

Warum ist Wärmepumpenstrom günstiger als Haushaltsstrom?

Der Grund dafür liegt in den niedrigeren Netzentgelten und Konzessionsabgaben für Wärmepumpenstrom, die an Städte und Gemeinden gezahlt werden. Die reduzierten Kosten werden von den Stromlieferanten an ihre Kunden weitergegeben. Diese Einsparungen können jedoch nur von Kunden genutzt werden, deren Wärmepumpe separat vom Haushaltsstrom gemessen wird und deren Wärmepumpen gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz unterbrechbar sind.

Neuregelung für neu installierte Wärmepumpen ab dem 1. Januar 2024

Die zunehmende Anzahl von Wärmepumpen, Wallboxen und Batteriespeichern erhöht den Strombedarf und kann das Verteilnetz stark belasten. Seit dem 1. Januar 2024 regelt § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) die netzdienliche Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. Steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind zum Beispiel Wärmepumpen, private Ladepunkte für Elektrofahrzeuge oder Batteriespeicher.

Bei drohender Netzüberlastung kann die Leistung dieser Anlagen vorübergehend reduziert werden, um Netzausfälle zu vermeiden. Im Gegenzug profitieren Sie von reduzierten Netzentgelten für Ihre Anlage.

FAQ: Regelung für neu installierte Wärmepumpen ab dem 1.1.2024

Was versteht man unter steuerbaren Verbrauchseinrichtungen?

Gemäß § 14a EnWG sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen:

  • Wärmepumpen
  • private (nicht öffentlich zugängliche) Ladepunkte für Elektrofahrzeuge
  • Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie
  • Anlagen zur Kälteerzeugung

sofern sie eine Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 Kilowatt haben.

Warum sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen so relevant?

Um die Ziele der Energiewende zu unterstützen, nimmt die Installation von Wärmepumpen und Wallboxen stetig zu. Diese Entwicklung ist positiv, stellt jedoch eine bedeutende Herausforderung für die Netzstabilität dar. Aufgrund ihrer höheren Leistung im Vergleich zu anderen Stromverbrauchern und der häufigen Nutzung zur gleichen Zeit – beispielsweise abends während der Elektrofahrzeugladung – können diese Geräte das Stromnetz stark belasten.

Um Engpässe zu vermeiden und die Netzsicherheit zu gewährleisten, kann der Netzbetreiber durch temporäres Drosseln der Leistung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen eingreifen, beispielsweise durch Reduzierung der Ladeleistung der Wallboxen. Diese Maßnahme wird als "netzdienliche Steuerung" bezeichnet und ist gesetzlich im § 14a EnWG geregelt.

Darf der Netzbetreiber meine steuerbare Anlage abschalten?

Nein, auch während einer Steuerungsmaßnahme bleibt stets eine Mindestleistung für die Verbrauchsanlagen erhalten, sodass Wärmepumpen weiterhin betrieben und Elektroautos weiter geladen werden können.

Welche Regelungen gibt es für Bestandsanlagen?

Die Pflicht zur Teilnahme an der netzdienlichen Steuerung betrifft Anlagen, die ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen werden. Auch für viele Bestandsanlagen, die vor diesem Datum in Betrieb genommen wurden, gelten die Vorgaben gemäß §14a EnWG.

Bestandsanlagen, die bereits ein reduziertes Netzentgelt nach der vorherigen Fassung des §14a EnWG erhalten haben, haben eine Übergangsfrist. Diese Anlagen können ihre bestehende Vereinbarung bis zum 31. Dezember 2028 unverändert beibehalten. Danach unterliegen auch diese Anlagen den neuen Regelungen.

Bestandsanlagen, die keine Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber abgeschlossen haben, sind von den neuen Regelungen ausgenommen und können nicht in diese wechseln.

Nachtspeicherheizungen behalten die Netzentgeltreduzierung gemäß den alten Regelungen unverändert bei und können nicht in die neuen Regelungen überführt werden.

Welche Modelle stehen für das reduzierte Netzentgeld zur Verfügung?

Die Bundesnetzagentur bietet verschiedene Varianten zur Netzentgeltreduzierung an, die als Module bekannt sind, da die Anschlusssituation der Kunden stark variieren kann.

Modul 1 (Grundmodul):

  • Pauschale Reduzierung des Netzentgelts
  • Für Anlagen mit gemeinsamer oder separater Messung
  • Abrechnung erfolgt auf der Stromrechnung
  • Reduzierung darf das Netzentgelt nicht überschreiten

Modul 2:

  • 60%ige Reduzierung des Netzentgelts-Arbeitspreises
  • Kein Netzentgelt-Grundpreis
  • Nur möglich für Anlagen mit separater Messung
  • Abrechnung erfolgt auf der Stromrechnung
  • Kein Netzgrundpreis für weitere Zählpunkte
  • Reduzierung darf das Netzentgelt nicht überschreiten

Modul 3:

  • Reduzierung des Netzentgelt-Arbeitspreises je Nutzungszeit (HT, NT, ST)
  • die Zeiten werden je Netzbetreiber festgelegt
  • HT: Hochtarif; NT: Niedertarif; ST: Standardtarif
  • zur Berechnung der Netzentgelt-Änderung müssen die Verbräuche in den verschiedenen Verbrauchsstufen bekannt sein. Die Netzentgelt-Änderung kann daher erst mit der Rechnung mitgeteilt werden.
  • nur in Kombination mit Modul 1 (pauschaler Reduzierung des Netzentgelts)
  • Nur möglich für Anlagen mit separater Messung
  • Abrechnung erfolgt auf der Stromrechnung
  • Reduzierung darf das Netzentgelt nicht überschreiten

Wenn Ihre Anlage die Voraussetzungen für Modul 2 oder Modul 3 erfüllt (separate Messung), können Sie zwischen den Modulen wechseln.

Wann endet die Netzentgeltreduzierung?

Die Netzentgeltreduzierung endet automatisch, sobald die steuerbare Verbrauchseinrichtung außer Betrieb genommen wird. Sie sind dazu verpflichtet, uns die Außerbetriebnahme umgehend mitzuteilen. Andernfalls behalten wir uns das Recht vor, etwaige überzahlte Netzentgeltreduzierungen zurückzufordern.

Wo finde ich den richtigen Verteilnetzbetreiber?

Damit das reduzierte Netzentgelt korrekt auf Ihrer Stromrechnung berücksichtigt werden kann, muss der Betreiber der steuerbaren Anlage dem zuständigen Verteilnetzbetreiber die Möglichkeit zur Steuerung melden.

Im Versorgungsgebiet der Belkaw ist der zuständige Netzbetreiber i.d.R. die RheinNetz GmbH.

Kontaktdaten:

RheinNetz GmbH
Parkgürtel 24
50823 Köln
Telefon: 0221 4746-0
E-Mail: info@rng.de

Welche Ausnahmen und Übergangsregelungen gibt es?

Für Bestandsanlagen, die vor dem 1. Januar 2024 angeschlossen wurden, gelten Übergangsfristen bis Ende 2028. Für Nachtstromspeicherheizungen bleibt alles wie gewohnt.