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Unser günstiger Stromfür Ihre Wärmepumpe

Strom für Ihre Wärmepumpe

Ob Wärmepumpenstrom oder Wärmepumpenstrom nach §14a EnWG: Mit den passenden Tarifen der BELKAW versorgen Sie Ihre Wärmepumpe zuverlässig und kostengünstig.

Wärmepumpen nutzen die kostenlose und erneuerbare Umweltwärme aus Boden, Luft und Abwasser und sind damit deutlich klimafreundlicher als herkömmliche Gas- und Ölheizungen. Mithilfe von Strom wandeln sie diese Umweltwärme effizient in Heizwärme für Ihr Zuhause um. Wenn Sie dazu Ökostrom von der BELKAW beziehen, heizen Sie nicht nur umweltfreundlich, sondern unterstützen auch die lokale Klimawende und reduzieren Ihren CO₂-Fußabdruck zusätzlich.

So finden Sie den passenden Tarif

Sie möchten herausfinden, welcher Wärmepumpenstrom-Tarif zu Ihrer Anlage passt?

  • Benötige ich einen Wärmepumpenstrom-Tarif?
  • Kann ich von den Vorteilen nach §14a EnWG profitieren?
  • Welcher Tarif ist für meine Anlage günstiger?

Das hängt vor allem davon ab, wann Ihre Wärmepumpe in Betrieb genommen wurde, ob ihre elektrische Anschlussleistung >4,2 kW beträgt und sie technisch durch den Netzbetreiber steuerbar ist.

Drei Möglichkeiten für Ihre Wärmepumpe

Variante 1: Wärmepumpenstrom

Ihre Wärmepumpe wird über einen eigenen Zähler erfasst. Dadurch kann der Stromverbrauch separat abgerechnet werden und Sie profitieren von einem günstigeren Arbeitspreis als im normalen Haushaltsstrom.

günstiger als Haushaltsstrom

eigener Stromzähler für die Wärmepumpe

Bestandsanlagen (Inbetriebnahme vor 1.1.2024)


Variante 2: Wärmepumpenstrom nach §14a EnWG

Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes.

Seit 2024 können Betreiber bestimmter Wärmepumpen von reduzierten Netzentgelten profitieren. Im Gegenzug erhält der Netzbetreiber die Möglichkeit, die Leistung der Anlage in seltenen Netzengpasssituationen vorübergehend zu reduzieren. Es gibt derzeit drei Varianten der Netzentgeltreduzierung, aus denen Sie als Verbraucher wählen können, vorausgesetzt die Wärmepumpe wird über einen eigenen Zähler erfasst:

Modul 1: Pauschale Gutschrift auf den Grundpreis:

Bietet sich an, bei einem eher geringen Verbrauch bei der steuerbaren Verbrauchseinrichtung

pauschale Netzentgeltreduzierung

Modul 2: Prozentuale Reduzierung auf Netzentgelt-Arbeitspreis und Enfall des Netz-Grundpreises für den Separaten Zähler

Interessant bei höheren Verbräuchen

Prozentuale Reduzierung des Netzentgelt-Arbeitspreises um 60 Prozent

0 Euro Netzgrundpreis

Modul 3: Zeitvariables Netzentgelt

Ideal für Kunden mit intelligentem Energiemanagementsystem

Voraussetzung: Intelligentes Messsystem

inkl. Grundpreisreduzierung nach Modul 1

Unterschiedliche Preisstufen innerhalb eines Tages:
Standardtarifstufe (ST), Hochlasttarifstufe (HT), Niedriglasttarifstufe (NT)

Die Preisstufen werden durch den Netzbetreiber für ein Jahr festgelegt und auf dem Preisblatt ausgewiesen

Ob Modul 1 oder Modul 2 für Sie infrage kommt, richtet sich nach den Vorgaben des Netzbetreibers und den technischen Voraussetzungen Ihrer Anlage. Unabhängig davon lohnt sich ein separater Wärmepumpenstromtarif bei typischen Wärmepumpenverbräuchen in der Regel gegenüber der Versorgung über den Haushaltsstromtarif.



Variante 3: Haushaltstrom für Ihre Wärmepumpe

Wenn Ihre Wärmepumpe zusammen mit dem Haushaltsstrom über einen Zähler abgerechnet wird, erhalten Sie im Rahmen des § 14a EnWG einen pauschalen Nachlass auf die Netzentgelte.

pauschale Netzentgeltreduzierung

Wie viel Strom verbraucht eine Wärmepumpe?

Der Stromverbrauch einer Wärmepumpe hängt von der Gebäudegröße, dem energetischen Zustand und dem bisherigen Heizenergiebedarf ab.

Als grobe Faustformel gilt:

Gasverbrauch ÷ Jahresarbeitszahl = Stromverbrauch der Wärmepumpe

Die Jahresarbeitszahl beschreibt die Effizienz einer Wärmepumpe. Eine JAZ von 4 bedeutet, dass aus 1 kWh Strom etwa 4 kWh Heizwärme entstehen.

Musterrechnung für eine typische Doppelhaushälfte

Ausgangssituation:

  • Wohnfläche: ca. 140 m²
  • 4-Personen-Haushalt
  • durchschnittlicher energetischer Zustand

Bisheriger Gasverbrauch

  • Heizung und Warmwasser:
    20.000 kWh Gas pro Jahr

Umrechnung auf Wärmepumpe

Bei einer angenommenen Jahresarbeitszahl von 4:
Stromverbrauch = 20.000kWh ÷ 4

Ergebnis
ca. 5.000 kWh Strom pro Jahr

Je nach Gebäudezustand, Heizsystem und Effizienz der Wärmepumpe kann der tatsächliche Verbrauch höher oder niedriger ausfallen.

Für unseren Musterhaushalt wäre Modul 2 preiswerter als Modul 1.

Was bedeutet §14a?

Die zunehmende Anzahl von Wärmepumpen, Wallboxen und Batteriespeichern erhöht den Strombedarf und kann das Verteilnetz stark belasten. Seit dem 1. Januar 2024 regelt § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) die netzdienliche Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. Steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind zum Beispiel Wärmepumpen, private Ladepunkte für Elektrofahrzeuge oder Batteriespeicher.

Bei drohender Netzüberlastung kann die Leistung dieser Anlagen vorübergehend reduziert werden, um Netzausfälle zu vermeiden. Im Gegenzug profitieren Sie von reduzierten Netzentgelten für Ihre Anlage.

Regelung für neu installierte Wärmepumpen ab dem  1.1.2024

Was versteht man unter steuerbaren Verbrauchseinrichtungen?

Gemäß § 14a EnWG sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen:

  • Wärmepumpen
  • private (nicht öffentlich zugängliche) Ladepunkte für Elektrofahrzeuge
  • Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie
  • Anlagen zur Kälteerzeugung

sofern sie eine Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 Kilowatt haben.

Warum sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen so relevant?

Um die Ziele der Energiewende zu unterstützen, nimmt die Installation von Wärmepumpen und Wallboxen stetig zu. Diese Entwicklung ist positiv, stellt jedoch eine bedeutende Herausforderung für die Netzstabilität dar. Aufgrund ihrer höheren Leistung im Vergleich zu anderen Stromverbrauchern und der häufigen Nutzung zur gleichen Zeit – beispielsweise abends während der Elektrofahrzeugladung – können diese Geräte das Stromnetz stark belasten.

Um Engpässe zu vermeiden und die Netzsicherheit zu gewährleisten, kann der Netzbetreiber durch temporäres Drosseln der Leistung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen eingreifen, beispielsweise durch Reduzierung der Ladeleistung der Wallboxen. Diese Maßnahme wird als "netzdienliche Steuerung" bezeichnet und ist gesetzlich im § 14a EnWG geregelt.

Darf der Netzbetreiber meine steuerbare Anlage abschalten?

Nein, auch während einer Steuerungsmaßnahme bleibt stets eine Mindestleistung für die Verbrauchsanlagen erhalten, sodass Wärmepumpen weiterhin betrieben und Elektroautos weiter geladen werden können.

Welche Regelungen gibt es für Bestandsanlagen?

Die Pflicht zur Teilnahme an der netzdienlichen Steuerung betrifft Anlagen, die ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen werden. Auch für viele Bestandsanlagen, die vor diesem Datum in Betrieb genommen wurden, gelten die Vorgaben gemäß §14a EnWG.

Bestandsanlagen, die bereits ein reduziertes Netzentgelt nach der vorherigen Fassung des §14a EnWG erhalten haben, haben eine Übergangsfrist. Diese Anlagen können ihre bestehende Vereinbarung bis zum 31. Dezember 2028 unverändert beibehalten. Danach unterliegen auch diese Anlagen den neuen Regelungen.

Bestandsanlagen, die keine Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber abgeschlossen haben, sind von den neuen Regelungen ausgenommen und können nicht in diese wechseln.

Welche Modelle stehen für das reduzierte Netzentgeld zur Verfügung?

Die Bundesnetzagentur bietet verschiedene Varianten zur Netzentgeltreduzierung an, die als Module bekannt sind, da die Anschlusssituation der Kunden stark variieren kann.

Modul 1 (Grundmodul):

  • Pauschale Reduzierung des Netzentgelts
  • Für Anlagen mit separater Messung
  • Abrechnung erfolgt auf der Stromrechnung
  • Reduzierung darf das Netzentgelt nicht überschreiten

Modul 2:

  • 60%ige Reduzierung des Netzentgelts-Arbeitspreises
  • Kein Netzentgelt-Grundpreis
  • Nur möglich für Anlagen mit separater Messung
  • Abrechnung erfolgt auf der Stromrechnung
  • Kein Netzgrundpreis für weitere Zählpunkte
  • Reduzierung darf das Netzentgelt nicht überschreiten

Modul 3:

  • Reduzierung des Netzentgelt-Arbeitspreises je Nutzungszeit (HT, NT, ST)
  • die Zeiten werden je Netzbetreiber festgelegt
  • HT: Hochtarif; NT: Niedertarif; ST: Standardtarif
  • zur Berechnung der Netzentgelt-Änderung müssen die Verbräuche in den verschiedenen Verbrauchsstufen bekannt sein. Die Netzentgelt-Änderung kann daher erst mit der Rechnung mitgeteilt werden.
  • nur in Kombination mit Modul 1 (pauschaler Reduzierung des Netzentgelts)
  • Nur möglich für Anlagen mit separater Messung
  • Abrechnung erfolgt auf der Stromrechnung
  • Reduzierung darf das Netzentgelt nicht überschreiten

Wenn Ihre Anlage die Voraussetzungen für Modul 2 oder Modul 3 erfüllt (separate Messung), können Sie zwischen den Modulen wechseln.

Wann endet die Netzentgeltreduzierung?

Die Netzentgeltreduzierung endet automatisch, sobald die steuerbare Verbrauchseinrichtung außer Betrieb genommen wird. Sie sind dazu verpflichtet, uns die Außerbetriebnahme umgehend mitzuteilen. Andernfalls behalten wir uns das Recht vor, etwaige überzahlte Netzentgeltreduzierungen zurückzufordern.

Wo finde ich den richtigen Verteilnetzbetreiber?

Damit das reduzierte Netzentgelt korrekt auf Ihrer Stromrechnung berücksichtigt werden kann, muss der Betreiber der steuerbaren Anlage dem zuständigen Verteilnetzbetreiber die Möglichkeit zur Steuerung melden.

Im Versorgungsgebiet der BELKAW ist der zuständige Netzbetreiber i.d.R. die RheinNetz GmbH.

Kontaktdaten:

RheinNetz GmbH
Parkgürtel 24
50823 Köln
Telefon: 0221 4746-0
E-Mail: info@rng.de

Welche Ausnahmen und Übergangsregelungen gibt es?

Für Bestandsanlagen, die vor dem 1. Januar 2024 angeschlossen wurden, gelten Übergangsfristen bis Ende 2028. Für Nachtstromspeicherheizungen bleibt alles wie gewohnt.

Unsere Tarife für Wärmepumpenstrom

Wärmepumpenstrom

Wärmepumpe Öko 12

23,09 ct

Arbeitspreis1 pro KWh

305,60 EUR

Grundpreis2 pro Jahr

  • 12 Monate volle Preisgarantie3
  • 12 Monate Laufzeit

Fordern Sie die Vertragsunterlagen an:

Wärmepumpe Öko 24

22,28 ct

Arbeitspreis1 pro KWh

305,60 EUR

Grundpreis2 pro Jahr

  • 24 Monate volle Preisgarantie3
  • 24 Monate Laufzeit

Fordern Sie die Vertragsunterlagen an:

Wärmepumpenstrom nach §14a: Modul 1

Wärmepumpe Öko 12 §14a
MODUL 1

26,99 ct

Arbeitspreis1 pro KWh

191,86 EUR

Grundpreis2 pro Jahr

  • inkl. pauschaler Reduzierung des Grundpreises gemäß § 14a EnWG
  • 12 Monate volle Preisgarantie3
  • 12 Monate Laufzeit

Fordern Sie die Vertragsunterlagen an:

Wärmepumpe Öko 24 §14a
MODUL 1

26,17 ct

Arbeitspreis1 pro KWh

191,86 EUR

Grundpreis2 pro Jahr

  • inkl. pauschaler Reduzierung des Grundpreises gemäß § 14a EnWG
  • 24 Monate volle Preisgarantie3
  • 24 Monate Laufzeit

Fordern Sie die Vertragsunterlagen an:

Wärmepumpenstrom nach §14a: Modul 2

Wärmepumpe Öko 12 §14a
MODUL 2

24,29 ct

Arbeitspreis1 pro KWh

127,10 EUR

Grundpreis2 pro Jahr

  • inkl. prozentualer Reduzierung des Grundpreises gemäß § 14a EnWG
  • inkl. Rabatt auf den Arbeitspreis
  • 12 Monate volle Preisgarantie3
  • 12 Monate Laufzeit

Fordern Sie die Vertragsunterlagen an:

Wärmepumpe Öko 24 §14a
MODUL 2

23,47 ct

Arbeitspreis1 pro KWh

127,10 EUR

Grundpreis2 pro Jahr

  • inkl. prozentualer Reduzierung des Grundpreises gemäß § 14a EnW
  • inkl. Rabatt auf den Arbeitspreis
  • 24 Monate volle Preisgarantie3
  • 24 Monate Laufzeit

Fordern Sie die Vertragsunterlagen an:

Wärmepumpenstrom nach §14a: Modul 3

Wärmepumpe Öko 12 §14a
MODUL 3

26,99 ct*

Arbeitspreis1 pro KWh

191,86 EUR

Grundpreis2 pro Jahr

*Die Netzentgelte sind bei Modul 3 zeitabhängig. Dadurch gelten – abhängig von der Uhrzeit des Stromverbrauchs – unterschiedliche Arbeitspreise. Die Zeitfenster für Standard-, Hoch- und Niedertarif werden vom zuständigen Netzbetreiber festgelegt.

Arbeitspreis Standard (ST): 26,99 ct/kWh
Arbeitspreis Niedertarif (NT): 23,30 ct/kWh
Arbeitspreis Hochtarif (HT): 30,39 ct/kWh

  • inkl. pauschaler Reduzierung des Grundpreises gemäß § 14a EnWG
  • 12 Monate volle Preisgarantie3
  • 12 Monate Laufzeit

Fordern Sie die Vertragsunterlagen an:

Wärmepumpe Öko 24 §14a
MODUL 3

26,17 ct*

Arbeitspreis1 pro KWh

191,86 EUR

Grundpreis2 pro Jahr

*Die Netzentgelte sind bei Modul 3 zeitabhängig. Dadurch gelten – abhängig von der Uhrzeit des Stromverbrauchs – unterschiedliche Arbeitspreise. Die Zeitfenster für Standard-, Hoch- und Niedertarif werden vom zuständigen Netzbetreiber festgelegt.

Arbeitspreis Standard (ST): 26,17 ct/kWh
Arbeitspreis Niedertarif (NT): 23,01 ct/kWh
Arbeitspreis Hochtarif (HT): 29,57 ct/kWh

  • inkl. pauschaler Reduzierung des Grundpreises gemäß § 14a EnWG
  • 24 Monate volle Preisgarantie3
  • 24 Monate Laufzeit

Fordern Sie die Vertragsunterlagen an:

1 Der Arbeitspreis ist der Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde in Cent. Dieser setzt sich zusammen aus Beschaffungskosten, Netzentgelten, Konzessionsabgaben, Steuern und weiteren staatlichen Belastungen.

2 Der Grundpreis ist ein fester Betrag, mit dem die Kosten für z. B. die Zählerablesung oder Rechnungserstellung gedeckt werden. Er ist unabhängig vom Verbrauch.

3 Sie sind vor einer Erhöhung des Strompreises sicher, auch vor einem Anstieg von Steuern und staatlichen Belastungen (Ausnahmen: gesetzliche Mehrwertsteuer, Belastungen für den Einbau von intelligenten Messsystemen und die Einführung neuer Steuern oder hoheitlicher Belastungen). Ein Vorteil, den so kaum ein anderer Energieversorger gewährt.

Hinweis: Diese Tarife sind nur für Wärmepumpen zugelassen, deren Verbrauch getrennt vom Haushalts- oder Allgemeinstrom gemessen wird und die im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes unterbrechbar sind.

Häufige Fragen zum Wärmepumpenstrom

Was kostet Wärmepumpenstrom?

Wärmepumpenstrom ist günstiger als Haushaltsstrom. Die genauen Kosten richten sich nach dem gewählten Tarif sowie den technischen Voraussetzungen Ihrer Anlage.

Ab welchem Verbrauch lohnt sich Wärmepumpenstrom?

Das hängt davon ab, wie Ihre Wärmepumpe angeschlossen ist.

Verfügt Ihre Wärmepumpe bereits über einen separaten Stromzähler, lohnt sich ein spezieller Wärmepumpenstromtarif in der Regel ab der ersten verbrauchten Kilowattstunde, da Sie von einem günstigeren Arbeitspreis profitieren.

Soll für die Wärmepumpe erst ein separater Zähler installiert werden, sollten Sie auch die zusätzlichen Grundkosten für den zweiten Zähler berücksichtigen. In unserem Versorgungsgebiet rechnet sich ein separater Wärmepumpenzähler derzeit ab einem jährlichen Stromverbrauch von rund 4.500 kWh.

Was sind die Voraussetzungen, um Wärmepumpenstrom zu beziehen?

Verfügt Ihre Wärmepumpe über einen separaten Stromzähler, können Sie einen speziellen Wärmepumpenstromtarif abschließen. Dieser gilt ausschließlich für den Betrieb Ihrer Wärmepumpe. Für Ihren Haushaltsstrom benötigen Sie weiterhin einen separaten Stromtarif.

Wird Ihre Wärmepumpe gemeinsam mit dem Haushaltsstrom über einen Zähler betrieben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen von den Vorteilen des § 14a EnWG profitieren. Ob dies für Ihre Anlage möglich ist, hängt von den technischen Voraussetzungen und den Vorgaben des Netzbetreibers ab.

Was ist der Unterschied zu Haushaltsstrom? 

Der Hauptunterschied liegt im Preis. Wärmepumpenstrom ist pro Kilowattstunde günstiger als Haushaltsstrom. Daher erfasst in der Regel ein separater Zähler genau, wie viel Energie Sie für das Heizen verbrauchen.

Warum ist Wärmepumpenstrom günstiger als Haushaltsstrom?

Der Grund dafür liegt in den reduzierten Netzentgelten, die für den Betrieb von Wärmepumpen unter bestimmten Voraussetzungen gelten. Diese geringeren Kosten geben wir an unsere Kunden weiter und ermöglichen günstigere Wärmepumpenstrom-Tarife.

Zusätzlich können je nach Anschlussart und Regelung der Wärmepumpe weitere Preisvorteile entstehen. Welche Vergünstigungen genutzt werden können, hängt unter anderem davon ab, ob die Wärmepumpe separat gemessen wird und welche Voraussetzungen für die jeweilige Anlage gelten.

Für Wärmepumpen, die nach den Vorgaben des § 14a EnWG als steuerbare Verbrauchseinrichtung betrieben werden, gelten besondere Regelungen zur Netzentgeltreduzierung.

Wie funktioniert Wärmepumpenstrom?

Eine Wärmepumpe entzieht der Umwelt Wärme und leitet sie in das eigene Heizsystem. Ähnlich funktioniert ein Kühlschrank, nur umgekehrt. Der Betrieb einer Wärmepumpe erfolgt in drei Schritten:

1. Zunächst entzieht die Wärmequellenanlage der Umwelt Wärme. Wenn die Wärme aus der Luft entnommen wird, spricht man von Aerothermie. Bei Wärme aus der Erde spricht man von Geothermie und bei Wärme aus dem Grundwasser von Hydrothermie.

2. Die Wärmepumpe nutzt diese Umweltwärme, um ein Kältemittel zu verdampfen. Der Dampf wird dann komprimiert und dadurch weiter erhitzt. Diese Hitze gibt das Kältemittel an das Heizsystem Ihres Hauses ab und verflüssigt sich dabei erneut.

3. Der letzte Schritt der Wärmepumpe besteht darin, die Wärme zu speichern und zu verteilen.

Was ist eine EVU-Sperre?

Bei einer EVU-Sperre oder -Unterbrechung behält sich der Netzbetreiber das Recht vor, die Stromversorgung Ihrer Wärmepumpe zu unterbrechen, um die Stabilität des Stromnetzes in Spitzenzeiten zu gewährleisten. Als Ausgleich erhalten Sie günstigeren Strom zu Niedertarifen. Eine solche EVU-Sperre darf der Netzbetreiber jedoch höchstens dreimal am Tag und nicht länger als zwei Stunden am Stück nutzen (siehe EnWG §14a).

Gibt es Wärmepumpenstrom ohne Sperrzeiten?

Nein, das ist nicht möglich. Die Netzbetreiber behalten sich Sperrzeiten vor, um das Stromnetz in Spitzenzeiten zu entlasten. Als Kunde erhalten Sie im Gegenzug vergünstigte Stromtarife für Ihre Wärmepumpe. Eine solche EVU-Sperre oder -Unterbrechung darf der Netzbetreiber jedoch höchstens dreimal am Tag und nicht länger als zwei Stunden am Stück nutzen (siehe EnWG §14a).

Ich habe einen Zweitarifzähler. Kann ich Wärmepumpenstrom beziehen?

Im Netzgebiet der BELKAW bietet der Netzbetreiber RNG ausschließlich Eintarifzähler an.
Sollten Sie denoch noch über einen alten Zweitarifzähler verfügen, können wir Ihnen unseren Wärmepumpenstrom-Tarif anbieten. Eine getrennte Abrechnung von Hoch- und Niedertarif erfolgt jedoch nicht.

Woher weiß ich, ob §14a für mich gilt?

Ihr Installateur oder Netzbetreiber informiert Sie darüber bei der Anmeldung der Wärmepumpe. Insbesondere neue Anlagen (ab 2024) werden in der Regal als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG angemeldet.

Ich habe nur einen gemeinsamen Zähler für meinen Haushaltsstrom und meine Wärmepumpe. Kann ich trotzdem einen Rabatt bekommen?

Ja, Sie können einen Pauschalrabatt vom Netzbetreiber, wie von Modul 1, auf den Grundpreis erhalten. Allerdings können Sie keinen separaten Wärmepumpenstrom-Tarif abschließen, da der Haushaltsstrom nicht separat gemessen werden kann.