Strom fürs Auto

Abfahrenauf E-Mobilität

Strom für das Auto

Dem Elektroauto gehört die Zukunft. Sie wollen heute schon umweltfreundlich und abgasfrei fahren? Dann nutzen Sie unser gut ausgebautes Stromtankstellen-Netz.

Fragen zur Neuregelung für steuerbare Anlagen

Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen?

Nach § 14a EnWG gelten folgende Verbrauchseinrichtungen als steuerbar:

- Wärmepumpen
- Private (nicht öffentlich zugängliche) Ladepunkte für Elektrofahrzeuge
- Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie
- Anlagen zur Kälteerzeugung

sofern sie eine Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 Kilowatt haben.

Warum sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen so wichtig?

Um die Ziele der Energiewende zu erreichen, werden zunehmend mehr Wärmepumpen und Wallboxen installiert. Diese positive Entwicklung stellt jedoch eine erhebliche Herausforderung für die Netzstabilität dar. Viele dieser Anlagen haben im Vergleich zu anderen stromverbrauchenden Geräten eine höhere Leistung und werden oft gleichzeitig genutzt, etwa abends, wenn zahlreiche Elektroautos geladen werden. Dies kann das Stromnetz stark belasten.

Der Netzbetreiber kann durch das vorübergehende Drosseln der Leistung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen, wie zum Beispiel durch die Reduzierung der Ladeleistung von Wallboxen, eingreifen. Dadurch lassen sich Engpässe vermeiden und die Netzsicherheit gewährleisten. Diese Vorgehensweise wird als "netzdienliche Steuerung" bezeichnet. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für diese Steuerung sind in § 14a EnWG festgelegt.

Darf der Netzbetreiber meine steuerbare Anlage komplett abschalten?

Nein, selbst während einer Steuerungsmaßnahme bleibt immer eine Mindestleistung für die Verbrauchsanlagen verfügbar. Dadurch ist gewährleistet, dass Wärmepumpen weiterhin betrieben und Elektroautos weiterhin geladen werden können.

Welche Regelungen gelten für Bestandsanlagen?

Die Verpflichtung zur Teilnahme an der netzdienlichen Steuerung betrifft Anlagen, die nach dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen werden. Allerdings gelten die Bestimmungen des § 14a EnWG auch für viele bereits zuvor in Betrieb genommene Anlagen.

Bestandsanlagen, die bereits von einem reduzierten Netzentgelt gemäß der früheren Fassung des § 14a EnWG profitieren, haben eine Übergangsfrist und können diese Vereinbarung bis zum 31. Dezember 2028 unverändert fortführen. Ab diesem Datum unterliegen auch diese Anlagen den neuen Regelungen.

Anlagen, die keine bestehende Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber haben, sind von den neuen Regelungen ausgenommen und können nicht in das neue System wechseln. Nachtspeicherheizungen behalten ihre Netzentgeltreduzierung nach den alten Regelungen unverändert bei und können ebenfalls nicht in die neuen Regelungen überführt werden.

Welche Modelle gibt es hinsichtlich des reduzierten Netzentgeltes?

Da die Anschlusssituationen der Kunden stark variieren können, hat die Bundesnetzagentur verschiedene Modelle zur Netzentgeltreduzierung entwickelt, sogenannte Module.

Modul 1 (Grundmodul)
- Pauschale Netzentgeltreduzierung
- Gilt für Anlagen mit gemeinsamer oder separater Messung
- Abrechnung erfolgt über die Stromrechnung
- Reduzierung wird auf der Rechnung separat ausgewiesen
- Die Reduzierung darf nicht höher sein als das Netzentgelt

Modul 2
- Prozentuale Reduzierung des Netzentgelt-Arbeitspreises um 60 %
- Kein Netzentgelt-Grundpreis
- Nur für Anlagen mit separater Messung
- Abrechnung erfolgt über die Stromrechnung
- Reduzierung wird auf der Rechnung separat ausgewiesen
- Kein Netzgrundpreis für weitere Zählpunkte
- Die Reduzierung darf nicht höher sein als das Netzentgelt

Falls Ihre Anlage die Voraussetzungen für Modul 2 (separate Messung) erfüllt, können Sie zwischen den Modulen wechseln.

Wie kann ich die Netzentgeldreduzierung wechseln?

Falls Ihre Anlage die Voraussetzungen für Modul 2 erfüllt (siehe Frage „Welche Modelle gibt es für reduzierte Netzentgelte?“) und Sie von der pauschalen zur prozentualen Netzentgeltreduzierung wechseln möchten, füllen Sie bitte das entsprechende Formular aus und senden Sie es uns zu.

Wann endet die Netzentgeltreduzierung?

Die Netzentgeltreduzierung endet automatisch, sobald die steuerbare Verbrauchseinrichtung außer Betrieb genommen wird. Bitte teilen Sie uns die Außerbetriebnahme umgehend mit. Andernfalls sind wir berechtigt, zu viel erhaltene Netzentgeltreduzierungen zurückzufordern.

Wo finde ich den richtigen Verteilnetzbetreiber?

Damit das reduzierte Netzentgelt korrekt in Ihrer Stromrechnung berücksichtigt wird, muss der Betreiber der steuerbaren Anlage dem zuständigen Verteilnetzbetreiber die Steuerungsmöglichkeit melden. Ihren zuständigen Verteilnetzbetreiber sowie die wesentlichen Informationen dazu finden Sie auf Ihrer Stromrechnung unter der Überschrift „Weitere Informationen zu Preisen, Vertragslaufzeiten, Steuern, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber“.

Welche Ausnahmen bzw. Übergangsregelungen gibt es?

Für Bestandsanlagen, die vor dem 1. Januar 2024 angeschlossen wurden, gelten Übergangsfristen bis Ende 2028. Für Nachtstromspeicherheizungen bleibt alles unverändert.

Elektromobilität: Fahren, sparen, Klima schonen

Der Verkehr auf unseren Straßen wird sich drastisch verändern. Die Zukunft gehört den Elektrofahrzeugen. Schon heute können sich die leisen, klimaschonenden Flitzer sehen lassen: Es gibt viele Modelle und die Reichweite liegt – je nach Fahrzeugtyp – aktuell bereits bei über 600 Kilometern.

Und dann gibt es noch eine ganze Reihe von Gründen, warum Sie elektrisch fahren sollten:

Mit E-Fahrzeugen können Sie emissionsfrei fahren. Sie laden bequem und einfach – zu Hause und unterwegs.

Steigende Benzinpreise? Für Sie kein Thema mehr.

Sie sparen Wartungskosten, weil Elektromotoren weniger Bauteile haben als Verbrennungsmotoren.

Für den Kauf erhalten Sie einen Umweltbonus von bis zu 4.000 Euro.

Sie sind zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit.

Häufige Fragen zum Autostrom

Verändert sich mein Stromliefervertrag durch mein neues E-Auto?

Nein. Wir empfehlen jedoch, Ihren Stromversorger zu informieren, damit dieser Ihre Abschlagsrechnung entsprechend anpassen kann. Das Laden eines Elektroautos über den Hausanschluss erhöht den durchschnittlichen Stromverbrauch um etwa 1.500 kWh pro Jahr. Wenn Sie Kundin oder Kunde der RheinEnergie sind, laden Sie Ihr Auto ausschließlich mit Ökostrom, unterstützen die Energiewende und können zusätzliche Förderungen (z.B. von der KfW) in Anspruch nehmen.

Kann ich mein E-Auto über die Steckdose laden?

Bei dieser Lademöglichkeit ist Vorsicht geboten. Haushaltssteckdosen können zwar einen Strom von maximal 16 A (3,7 kW) führen, sind aber für eine Dauerbelastung von 10 A (2,3 kW) ausgelegt. Je höher und länger die Belastung der Steckdosen ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit von schwerwiegenden Schäden wie Kabelbrand oder Schmelzen der Steckdose.

Zum Schutz von Mensch und Fahrzeug sollte das Laden des Fahrzeugs immer über einen eigenen Stromkreis mit separaten Schutzeinrichtungen (FI-Stromschutzschalter und Leitungsschutzschalter) erfolgen. Dies ist bei Haushaltssteckdosen in der Regel nicht der Fall, weshalb diese nur im Notfall zum Laden verwendet werden sollten. Wir empfehlen daher dringend die Verwendung einer Wallbox als Schnittstelle zwischen Hausstromnetz und Fahrzeug.

Reicht mein Hausanschluss zum Laden meines E-Autos aus?

Diese Frage kann nur ein Elektrofachbetrieb nach einer Überprüfung vor Ort beantworten. Denn der Netzbetreiber erfasst die Hausanschlusssicherungen nicht in seinen Systemen.

Wenn Sie sich für eine Heim-TankE entscheiden, prüfen unsere ProfiPartner auch Ihren Hausanschluss. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Wallbox-Infoseite.

Ratgeber Elektromobilität

Kosten

Günstiger als gedacht

Elektroautos sind wesentlich erschwinglicher als viele Menschen denken. Die Kaufpreise der Einstiegsmodelle sinken mit dem wachsenden Angebot. Und betrachtet man die Gesamtkosten der Fahrzeuge, sind die umweltfreundlichen Fahrzeuge oft auf Augenhöhe mit Verbrennern.

Und auch bei Betriebs- und Reparaturkosten können Sie sparen: Der Stromverbrauch auf 100 Kilometer entspricht ungefähr den Kosten für zwei Liter Treibstoff. Außerdem haben Elektromotoren weniger bewegliche Teile, die verschleißen können.

Reichweite

Zielsicher im Alltag

Die Reichweiten von Elektroautos variieren je nach Modell. Die ganz kompakten City-Flitzer fahren meist über 200 km und die aktuellen Spitzenreiter erstaunliche 600 km und mehr ohne Nachladen.

Hand aufs Herz: Selbst die Reichweiten der Einstiegsmodelle reichen für die meisten Menschen im Alltag völlig aus. Besonders im Stadtverkehr bewährt sich das klimafreundliche E-Fahrzeug. Beim Stop-and-Go-Verkehr in der City wird sogar noch Energie zurückgewonnen.

Ladeinfrastruktur

Unsere Energie für die Wende

Auch hier in unserer Region wird Elektromobilität immer wichtiger. Daher bauen wir für Sie gemeinsam mit unseren Partnern das öffentliche TankE-Netz stetig aus. Wir bieten Ihnen im Umland bereits über 500 schnelle und komfortable Lademöglichkeiten. Diese werden zu 100 Prozent mit Strom aus regenerativen Energieträgern versorgt.

Und das Netz wächst auch im Bundesgebiet unaufhaltsam weiter: Anfang 2019 gab es in Deutschland rund 13.400 Ladestationen für Elektroautos.*Und wenn Sie die Grenzen passieren, sind Sie in den meisten Ländern ebenfalls gut versorgt.

*Quelle: de.statistika.com

Modelle

Für jeden Stil das Passende

Die Zeiten in denen nur einige Modelle – mit teils recht eigenwilligen Designs - angeboten wurden, sind längst vorbei. Vom süßen Stadtflitzer für rund 16.000 Euro bis zur sportlichen Luxuslimousine ist heute für jeden Geschmack etwas dabei.

Zudem drängen neue Anbieter international auf den Markt und die Auswahl wächst kontinuierlich weiter an. So rechnet der Verband der Deutschen Automobilhersteller damit, dass bis 2020 rund 100 Modelle erhältlich sein werden.

Ladeinfrastruktur für jeden

Mittlerweile stellen wir und unsere TankE-Partner nicht mehr nur Ladestationen für Elektroautos (TankE) zur Verfügung, sondern auch für Pedelecs (Akku-TankE) und E-Busse (Bus-TankE).

Informationen zur Strom­preis­bremse

Bei einigen unserer Tarife ist der Arbeitspreis bereits ist so günstig, dass die gesetzliche Preisbremse nicht greifen muss.

Liegt der im Tarifrechner ausgewiesene Arbeitspreis jedoch über 40 ct/kWh brutto, greift die Strompreisbremse. Sie zahlen in diesem Fall 40 ct/kWh brutto für 80% Ihres prognostizierten Verbrauchs. Für jede weitere Kilowattstunde bezahlen Sie den in den Tarifdetails genannten Preis. Das gilt auch rückwirkend für Januar und Februar und für alle Tarife, die einen Arbeitspreis von über 40 ct/kWh brutto haben!*

*Die Strompreisbremse wurde von der Bundesregierung zum 1.3.2023 eingeführt, um die gestiegenen Energiekosten zu senken. Die Ersparnis bezieht sich auf den prognostizierten Jahresverbrauch. Weitere Informationen finden Sie auf unserer FAQ-Seite.

Neuer Antrieb − wir bringen unsere Energie auf die Straße

Elektromobilität gewinnt auch in unserer Region immer mehr an Bedeutung. Deshalb bauen unsere Partner und wir die bereits vorhandene Ladeinfrastruktur, das TankE-Netz, weiter aus. Bereits die erste Phase des Projekts „ colognE-mobil“ hatte gezeigt, dass sich bereits mit heutiger Technik rund 90 Prozent der Fahrten in Ballungsräumen problemlos elektrisch zurücklegen ließen. Und die Akkukapazitäten − und damit Fahrzeugreichweiten − steigen weiterhin.

Ladestationen

Auf unserer Internetplattform TankE haben wir für Sie alle Informationen zum Thema zusammengestellt.

Auf TankE finden Sie eine Übersicht der aktuell in der Region verfügbaren E-Auto-Ladestationen mit E-Ladesäulen und erhalten weitere aktuelle Informationen.