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+++Wichtiger Hinweis+++

Die BELKAW wird die vom Gesetzgeber Mitte Dezember beschlossenen Preisbremsen für Energie (Strom, Erdgas, Wärme) trotz des äußerst engen Zeitfensters im März fristgerecht umsetzen. Die Entlastung mit gedeckelten Preisen für 80 Prozent des Jahresverbrauchs erfolgt auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar.
Die Kundinnen und Kunden der BELKAW müssen weiterhin nichts tun. Sie erhalten im Lauf des Monats März kunden-individuelle Schreiben mit wichtigen Informationen zur Preisbremse selbst und mit Informationen zur individuellen Abschlagshöhe. Diese Schreiben werden in jedem Fall im Lauf des Monats eintreffen, voraussichtlich Mitte März.
Monatliche Abschläge passt die BELKAW zeitgleich mit dem Versand der individuellen Schreiben automatisch an. Um sicherzustellen, dass alle Kunden ihre korrekten Entlastungen erhalten, wird die BELKAW bis dahin den Einzug der März-Abschläge aussetzen.
Kunden, die der BELKAW ein SEPA-Mandat erteilt haben, müssen nichts tun. Wer selbst überweist, sollte ab Anfang März bitte vorerst seine Abschläge nicht zahlen bis zum Erhalt der individuellen Schreiben mit dem an die Preisbremsen angepassten Abschlagsbetrag.

FAQ
Strom speichern und damit heizen
Nachtstromfür die Region

Wärme und Wohlgefühlfür Ihr Zuhause

Unsere Nachtstromspeicherheizungen

Aus Strom wird Wärme – über Nacht

Flexibler Speicher: Eine Nachtspeicherheizung wandelt den überwiegend ungenutzten Nachtstrom in Wärme um. Im Laufe des Tages wird die gespeicherte Wärme dann an den Raum abgegeben.

Sie beheizen Ihre Wohnung oder Ihr Haus mit Strom? Bei uns finden Sie den Tarif, der ideal auf Ihre technischen Voraussetzungen (Zählerart, Aufladezeiten) abgestimmt ist. 

Gern beraten wir Sie individuell. Rufen Sie einfach unsere engagierten Energieberater an:
02202 9612999 (Montag bis Freitag, 8.00 bis 20.00 Uhr).

Alle Tarifabkürzungen - kurz erklärt

HT - Hochtarif: Das ist der Tarif, der für Ihren Stromverbrauch tagsüber berechnet wird. 

NT - Niedertarif: Das ist der Tarif, der für Ihren Stromverbrauch nachts berechnet wird.

In der Hochtarifzeit (tagsüber) ist Strom auf Grund der höheren Netzlast und somit der höheren Ausnutzung der Kraftwerke teurer als in der Niedertarifzeit (nachts). Die Aufteilung in Hoch- und Niedertarif erfolgt nur dann, wenn die Messung es zulässt.

NSH 1

Ein-Zählermessung: d.h. der Stromverbrauch der Wärmespeicheranlage wird über den gleichen Zähler (=Doppeltarifzähler) erfasst wie der übrige Strombedarf für z.B. Haushaltsstrom. 

Nacht- und Tagladung: Der Doppeltarifzähler misst den Stromverbrauch für den Wärmespeicherstrom bei Nacht- und Tagladung zum Niedertarif. 

25 % Mengen-Umlagerung: d.h. während der Ladezeiten der Heizung (Schaltzeiten für den Niedertarif) wird auch der übrige Stromverbrauch zu dieser Zeit mit erfasst (ebenfalls zu Niedertarifpreisen). Um Preisunterschiede zwischen den beiden Verwendungszwecken zu berücksichtigen, werden 25% des Hochtarifverbrauches vom Niedertarifverbrauch (für die Heizung) abgezogen und dem Hochtarifverbrauch (für den Haushalt) zugerechnet.

NSH 2

Ein-Zählermessung: d.h. der Stromverbrauch der Wärmespeicheranlage wird über den gleichen Zähler (=Doppeltarifzähler) erfasst wie der übrige Strombedarf für z.B. Haushaltsstrom. 

nur Nachtladung 

15 % Mengen-Umlagerung: d.h. während der Ladezeiten der Heizung (Schaltzeiten für den Niedertarif) wird auch der übrige Stromverbrauch zu dieser Zeit mit erfasst (ebenfalls zu Niedertarifpreisen). Um Preisunterschiede zwischen den beiden Verwendungszwecken zu berücksichtigen, werden 15% des Hochtarifverbrauches vom Niedertarifverbrauch (für die Heizung) abgezogen und dem Hochtarifverbrauch (für den Haushalt) zugerechnet.

NSH 3

Zwei-Zählermessung: d.h. der Stromverbrauch der Wärmespeicheranlage wird über einen separaten Zähler erfasst (=Eintarifzähler) 

nur Nachtladung 

keine Umlagerung

NSH 4

Zwei-Zählermessung: d.h. der Stromverbrauch der Wärmespeicheranlage wird über einen separaten Zähler erfasst (=Doppeltarifzähler)

Nacht- und Tagladung

keine Umlagerung