Sicher versorgt zu fairen Preisen

Unsere Ersatzversorgung

Willkommen bei der BELKAW

Die Ersatzversorgung garantiert Ihnen stets zuverlässige Versorgung mit Strom und Gas. Wechseln Sie jetzt in unseren günstigsten Tarif mit 100% Ökostrom und Festpreisgarantie.

Auf uns können Sie sich verlassen

Die Ersatzversorgung der BELKAW garantiert Ihnen stets zuverlässige Versorgung mit Strom und Gas – ganz gleich ob Ihr alter Versorger Insolvenz angemeldet hat oder Sie aus anderen Gründen durch die BELKAW Ersatzversorgung beliefert werden.

Jetzt Tarif mit Preis­garantie sichern!

Einfach Tarif berechnen, Produkt auswählen und mit Registrierungscode in unserem OnlineService registrieren. So schließen Sie bequem Ihr Angebot mit Preisgarantie ab.

Strom
Erdgas

Für den bequemen Abschluss werden Sie an unseren OnlineService weitergeleitet. Den benötigten Registrierungscode finden Sie auf Ihrem Vertragsschreiben.

Ihr Energieversorger für die Bergische Region

Persönlich

Die persönliche Nähe zu Ihnen ist uns wichtig. In unseren KundenCentern vor Ort stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir nehmen Ihre Anliegen ernst und finden gemeinsam mit Ihnen immer die beste Lösung.

Sicher

Seit über 100 Jahren sind wir Ihr zuverlässiger Partner für Energie im Bergischen. Rund um die Uhr versorgen wir Sie sicher mit Strom, Wärme und Trinkwasser.

Engagiert

Das Miteinander in der Region liegt uns am Herzen. Wir engagieren uns vielfältig für Bildung, Kultur, Sport und Soziales. Außerdem unterstützen wir die regionale Wirtschaft.

Sicher versorgt zu fairen Preisen

Wir bieten Ihnen eine sichere Energieversorgung – ohne böse Überraschungen! Rufen Sie einfach an: 02202 2855-800, Mo.-Fr., 8:00-20:00 Uhr.

Weil uns Ihre langfristige Zufriedenheit als Kunde am Herzen liegt, bieten wir Ihnen auf Wunsch auch Tarife mit einer Festpreisgarantie an. Die aktuellen Konditionen unserer Tarife mit Festpreisgarantie können Sie bequem im OnlineService einsehen und abschließen.

Seit über 100 Jahren versorgen wir die Menschen im Bergischen Land zuverlässig mit Energie und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite – auf uns ist Verlass!


Fragen und Antworten zu Ihrer Ersatzversorgung

Mein derzeitiger Energieversorger ist insolvent. Wird jetzt meine Strom- und Gaslieferung eingestellt?

Nein. Als zuständiger Grundversorger stellen wir Ihre Energieversorgung über die Ersatzversorgung sicher.

Ich bin jetzt in der Ersatzversorgung. Was bedeutet das?

Durch die Ersatzversorgung ist gesetzlich geregelt, dass jeder Haushalt mit Energie versorgt wird (siehe Energiewirtschaftsgesetz). Die Ersatzversorgung greift dann, wenn eine Energielieferung nicht mehr an einen Liefervertrag gekoppelt ist, z. B. weil ein Energieversorger das Recht verliert, Kunden mit Energie zu versorgen. Der örtliche Grundversorger stellt sicher, dass weiterhin Energie fließt. Im Bergischen Land ist das die BELKAW.

Muss ich meinen bisherigen Vertrag trotz Insolvenz noch kündigen?

Nein. Da Ihr derzeitiger Energieversorger die Belieferung eingestellt hat, ist gesetzlich geregelt, dass die Kunden vom örtlichen Grundversorger (das sind in diesem Fall wir) mit Strom und Erdgas versorgt werden. Der Kunde erhält diese Ersatzversorgung automatisch.

Übernimmt BELKAW für mich den Wechsel vom insolventen Energieversorger?

Ja, Sie brauchen sich um nichts zu kümmern! Als Ihr neuer Anbieter erledigen wir alle notwendigen Formalitäten.

Kann ich auch einen anderen BELKAW-Tarif wählen?

Selbstverständlich bieten wir Ihnen einen Tarif, der genau zu Ihrem Bedarf passt. Geben Sie dazu einfach in unserem Tarifrechner auf dieser Seite Ihre Postleitzahl und Angaben zu Ihrem Haushalt ein und wir machen Ihnen ein Angebot. Wenn Sie sich den Tarif mit Preisgarantie sichern wollen, leiten wir Sie in unseren OnlineService weiter.

Muss ich meine Energie jetzt doppelt bezahlen?

Nein, keine Sorge. Die Zeiträume werden ohne Überschneidung festgehalten und die Zählerstände notfalls geschätzt. Am besten notieren Sie sich Ihren aktuellen Zählerstand und teilen ihn Ihrem Netzbetreiber mit. Hier finden Sie Ihren zuständigen Netzbetreiber.

Wie berechnet sich mein monatlicher Abschlag in der Ersatzversorgung?

Der Netzbetreiber, der an Ihrem Wohnort zuständig ist, übermittelt uns einen prognostizierten Verbrauch. Diese Prognose basiert auf Ihren bisherigen Zählerständen oder wird geschätzt. Anhand dieser Angabe berechnen wir mit den aktuellen Preisen Ihren monatlichen Abschlag. In unserem OnlineService können Sie bei Bedarf die Abschlagshöhe anpassen.

Wie verändert sich mein Abschlag bei einem Tarifwechsel?

Wenn Sie von der Ersatzversorgung in einen anderen Tarif wechseln wollen, müssen Sie uns lediglich Ihren Jahresverbrauch mitteilen. Diesen finden Sie zum Beispiel auf der letzten Rechnung Ihres bisherigen Strom- oder Gasversorgers. Basierend auf Ihrem Jahresverbrauch errechnen wir zusammen mit den aktuellen Preisen die Höhe Ihres monatlichen Abschlags. Mehr Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Infoseite zum Thema Abschlag.

Kommt jemand, um meinen Zählerstand abzulesen? Oder übermittle ich ihn selbst?

Die Ablesung wird von Netzbetreiber zu Netzbetreiber unterschiedlich gehandhabt. Am besten notieren Sie sich Ihren Zählerstand jetzt und teilen ihn dem Netzbetreiber direkt mit. Hier finden Sie Ihren zuständigen Netzbetreiber.

Wer beantwortet mir Fragen zur Insolvenz meines Energieversorgers und meinem bisherigen Vertrag?

Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite Ihres derzeitigen Energieversorgers.

Preisinformationen Strom

Die Preise der Ersatzversorgung können sich zweimal im Monat ändern. Darüber erhalten Sie keine gesonderte Mitteilung. Die Preise finden Sie hier:

Preisblatt Ersatzversorgung Strom

Vertragsbedingungen Grund- und Ersatzversorgung Strom

Preisinformationen Erdgas

Die Preise der Ersatzversorgung können sich zweimal im Monat ändern. Darüber erhalten Sie keine gesonderte Mitteilung. Die Preise finden Sie hier:

Preisblatt Ersatzversorgung Erdgas

Vertragsbedingungen Grund- und Ersatzversorgung Erdgas