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Nachtstromspeicherheizungen (Wärmespeicheranlagen)

Wenn Sie Ihren Betrieb oder Ihr Unternehmen mit einer Nachtstromspeicherheizung versorgen möchten, sollten Sie einen dazu passenden Tarif wählen. Die technischen Voraussetzungen wie z.B. Aufladezeiten oder Zählerart spielen hier eine wichtige Rolle. Eine Übersicht über die verschiedenen Tarife für Nachtstromspeicherheizungen finden Sie hier.

Zu den Abkürzungen

HT - Hochtarif: Das ist der Tarif, der für Ihren Stromverbrauch tagsüber berechnet wird. 

NT - Niedertarif: Das ist der Tarif, der für Ihren Stromverbrauch nachts berechnet wird.

In der Hochtarifzeit (tagsüber) ist Strom auf Grund der höheren Netzlast und somit der höheren Ausnutzung der Kraftwerke teurer als in der Niedertarifzeit (nachts). Die Aufteilung in Hoch- und Niedertarif erfolgt nur dann, wenn die Messung es zulässt.

NSH 1

Ein-Zählermessung: d.h. der Stromverbrauch der Wärmespeicheranlage wird über den gleichen Zähler (=Doppeltarifzähler) erfasst wie der übrige Strombedarf für z.B. Haushaltsstrom. 

Nacht- und Tagladung: Der Doppeltarifzähler misst den Stromverbrauch für den Wärmespeicherstrom bei Nacht- und Tagladung zum Niedertarif. 

25 % Mengen-Umlagerung: d.h. während der Ladezeiten der Heizung (Schaltzeiten für den Niedertarif) wird auch der übrige Stromverbrauch zu dieser Zeit mit erfasst (ebenfalls zu Niedertarifpreisen). Um Preisunterschiede zwischen den beiden Verwendungszwecken zu berücksichtigen, werden 25% des Hochtarifverbrauches vom Niedertarifverbrauch (für die Heizung) abgezogen und dem Hochtarifverbrauch (für den Haushalt) zugerechnet.

NSH 2

Ein-Zählermessung: d.h. der Stromverbrauch der Wärmespeicheranlage wird über den gleichen Zähler (=Doppeltarifzähler) erfasst wie der übrige Strombedarf für z.B. Haushaltsstrom. 

nur Nachtladung 

15 % Mengen-Umlagerung: d.h. während der Ladezeiten der Heizung (Schaltzeiten für den Niedertarif) wird auch der übrige Stromverbrauch zu dieser Zeit mit erfasst (ebenfalls zu Niedertarifpreisen). Um Preisunterschiede zwischen den beiden Verwendungszwecken zu berücksichtigen, werden 15% des Hochtarifverbrauches vom Niedertarifverbrauch (für die Heizung) abgezogen und dem Hochtarifverbrauch (für den Haushalt) zugerechnet.

NSH 3

Zwei-Zählermessung: d.h. der Stromverbrauch der Wärmespeicheranlage wird über einen separaten Zähler erfasst (=Eintarifzähler) 

nur Nachtladung 

keine Umlagerung

NSH 4

Zwei-Zählermessung: d.h. der Stromverbrauch der Wärmespeicheranlage wird über einen separaten Zähler erfasst (=Doppeltarifzähler)

Nacht- und Tagladung

keine Umlagerung