Ihr Ansprechpartner rund um den Messstellenbetrieb
In unserem Versorgungsgebiet ist unser Partner, die RheinNetz GmbH (RNG), der grundzuständige Messstellenbetreiber. Dieser informiert Sie direkt über alle relevanten Themen rund um Ihren Stromzähler und den Messstellenbetrieb.
Haben Sie über die BELKAW einen Tarif abgeschlossen, für den ein Zähler mit erweiterten technischen Funktionen erforderlich ist, informieren wir Sie rechtzeitig über die nächsten Schritte und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Wann ist ein Smart Meter verpflichtend?
Der Einbau eines intelligenten Messsystems (Smart Meter) ist derzeit nur in bestimmten Fällen gesetzlich vorgeschrieben, beispielsweise:
• bei einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh
• bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen, die seit dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden
• bei Erzeugungsanlagen mit einer Leistung von mehr als 7 kW, beispielsweise Photovoltaikanlagen
Für viele Haushalte besteht aktuell keine Verpflichtung zum Wechsel auf ein intelligentes Messsystem.
Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen
Bitte prüfen Sie entsprechende Angebote sorgfältig und schließen Sie keine Verträge unter Zeitdruck oder aufgrund vermeintlicher Fristen, Sonderaktionen oder Förderversprechen ab. Die Entgelte für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme sind gesetzlich geregelt.
Sie haben Fragen?
Wenn Sie ein entsprechendes Schreiben erhalten haben und unsicher sind, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter 02202 2855800. Wir beraten Sie persönlich und informieren Sie transparent über alle Schritte rund um Ihren Stromzähler und den Messstellenbetrieb.
Ihr BELKAW-Kundenservice ist gerne für Sie da.