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Fragen zur Neuregelung von steuerbaren Anlagen

Was versteht man unter steuerbaren Verbrauchseinrichtungen?

Gemäß § 14a EnWG sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen:

- Wärmepumpen
- private (nicht öffentlich zugängliche) Ladepunkte für Elektrofahrzeuge
- Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie
- Anlagen zur Kälteerzeugung

sofern sie eine Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 Kilowatt haben.

Warum sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen so relevant?

Um die Ziele der Energiewende zu unterstützen, nimmt die Installation von Wärmepumpen und Wallboxen stetig zu. Diese Entwicklung ist positiv, stellt jedoch eine bedeutende Herausforderung für die Netzstabilität dar. Aufgrund ihrer höheren Leistung im Vergleich zu anderen Stromverbrauchern und der häufigen Nutzung zur gleichen Zeit – beispielsweise abends während der Elektrofahrzeugladung – können diese Geräte das Stromnetz stark belasten.

Um Engpässe zu vermeiden und die Netzsicherheit zu gewährleisten, kann der Netzbetreiber durch temporäres Drosseln der Leistung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen eingreifen, beispielsweise durch Reduzierung der Ladeleistung der Wallboxen. Diese Maßnahme wird als "netzdienliche Steuerung" bezeichnet und ist gesetzlich im § 14a EnWG geregelt.

Darf der Netzbetreiber meine steuerbare Anlage abschalten?

Nein, auch während einer Steuerungsmaßnahme bleibt stets eine Mindestleistung für die Verbrauchsanlagen erhalten, sodass Wärmepumpen weiterhin betrieben und Elektroautos weiter geladen werden können.

Welche Regelungen gibt es für Bestandsanlagen?

Die Pflicht zur Teilnahme an der netzdienlichen Steuerung betrifft Anlagen, die ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen werden. Auch für viele Bestandsanlagen, die vor diesem Datum in Betrieb genommen wurden, gelten die Vorgaben gemäß §14a EnWG.

Bestandsanlagen, die bereits ein reduziertes Netzentgelt nach der vorherigen Fassung des §14a EnWG erhalten haben, haben eine Übergangsfrist. Diese Anlagen können ihre bestehende Vereinbarung bis zum 31. Dezember 2028 unverändert beibehalten. Danach unterliegen auch diese Anlagen den neuen Regelungen.

Bestandsanlagen, die keine Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber abgeschlossen haben, sind von den neuen Regelungen ausgenommen und können nicht in diese wechseln.

Nachtspeicherheizungen behalten die Netzentgeltreduzierung gemäß den alten Regelungen unverändert bei und können nicht in die neuen Regelungen überführt werden.

Welche Modelle stehen für das reduzierte Netzentgeld zur Verfügung?

Die Bundesnetzagentur bietet verschiedene Varianten zur Netzentgeltreduzierung an, die als Module bekannt sind, da die Anschlusssituation der Kunden stark variieren kann.

Modul 1 (Grundmodul):
- Pauschale Reduzierung des Netzentgelts
- Für Anlagen mit gemeinsamer oder separater Messung
- Abrechnung erfolgt auf der Stromrechnung
- Separat ausgewiesen auf der Rechnung
- Reduzierung darf das Netzentgelt nicht überschreiten

Modul 2:
- 60%ige Reduzierung des Netzentgelts-Arbeitspreises
- Kein Netzentgelt-Grundpreis
- Nur möglich für Anlagen mit separater Messung
- Abrechnung erfolgt auf der Stromrechnung
- Separat ausgewiesen auf der Rechnung
- Kein Netzgrundpreis für weitere Zählpunkte
- Reduzierung darf das Netzentgelt nicht überschreiten

Wenn Ihre Anlage die Voraussetzungen für Modul 2 erfüllt (separate Messung), können Sie zwischen den Modulen wechseln.

Wann endet die Netzentgeltreduzierung?

Die Netzentgeltreduzierung endet automatisch, sobald die steuerbare Verbrauchseinrichtung außer Betrieb genommen wird. Sie sind dazu verpflichtet, uns die Außerbetriebnahme umgehend mitzuteilen. Andernfalls behalten wir uns das Recht vor, etwaige überzahlte Netzentgeltreduzierungen zurückzufordern.

Wo finde ich den richtigen Verteilnetzbetreiber?

Damit das reduzierte Netzentgelt korrekt auf Ihrer Stromrechnung berücksichtigt werden kann, muss der Betreiber der steuerbaren Anlage dem zuständigen Verteilnetzbetreiber die Möglichkeit zur Steuerung melden. Die Kontaktdaten Ihres zuständigen Verteilnetzbetreibers und weitere wesentliche Informationen finden Sie auf Ihrer Stromrechnung unter der Rubrik „Weitere Informationen zu Preisen, Vertragslaufzeiten, Steuern, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber“.

Welche Ausnahmen und Übergangsregelungen gibt es?

Für Bestandsanlagen, die vor dem 01. Januar 2024 angeschlossen wurden, gelten Übergangsfristen bis Ende 2028. Für Nachtstromspeicherheizungen bleibt alles wie gewohnt.

Wie wird Heizstrom abgerechnet?

Abhängig davon welchen Zähler Sie zuhause haben, wird der Heizstrom unterschiedlich abgerechnet. Dabei gibt es verschiedene Kombinationen aus Ein- und Zweitarifzählern. Wir geben Ihnen einen Überblick.

Was ist ein Eintarifzähler?

Bei einem Eintarifzähler zahlen Sie für jede verbrauchte Kilowattstunde den gleichen Preis – es wird also nur zu einem Tarif gezählt. Solche Eintarifzähler gibt es in digitaler und analoger Form.

Bei diesen gibt ein schwarzes Zählwerk den aktuellen Zählerstand an. Dieses dreht sich mit jeder verbrauchten Kilowattstunde (kWh) ein Stück weiter. Die rot umrandete Zahl ist die Nachkommastelle. Weiter unten steht die Zählernummer entweder über einem Strichcode oder als “Nr.” gekennzeichnet.


Auf einem kleinen Display sehen Sie den Zählerstand. Bei neuen Modellen wechseln sich dort verschiedene Werte ab oder Sie können diese von Hand durchschalten. Für die Abrechnung ist der „Bezug Gesamt“ beziehungsweise der Wert 1.8.0 wichtig. Die Zählernummer steht über oder unter dem Strichcode.

Was ist ein Zwei- /Doppeltarifzähler?

Ein Doppeltarifzähler erfasst zwei verschiedene Tarifstufen innerhalb eines einzigen Zählers. Bei einem Wärmestromtarif für Doppeltarifzähler gibt es unterschiedliche Preise für den tagsüber und den nachts verbrauchten Strom. Tagsüber wird der Strom zum höheren Hochtarif (HT) abgerechnet, während der nachts verbrauchte Strom zum günstigeren Niedertarif (NT) berechnet wird.

Wie erfolgt die Abrechnung von zwei Eintarifzählern?

Wenn Sie zwei Eintarifzähler haben, misst einer die von der Heizanlage verbrauchten Kilowattstunden, während der andere den Haushaltsstrom erfasst.

Falls Sie einen Nachtspeicherofen besitzen, erfasst ein Zähler den tagsüber zum Hochtarif verbrauchten Strom, während der andere den nachts zum Niedertarif genutzten Strom misst.

Wie erfolgt die Abrechnung von einem Zwei- bzw. Doppeltarifzähler?

Ein Zwei- oder Doppeltarifzähler unterscheidet zwischen Niedertarif und Hochtarif. Bei älteren Zählern sind zwei sich drehende Walzen sichtbar, die den Verbrauch für jede Tarifstufe anzeigen. Moderne digitale Zähler wechseln die Anzeigen auf einem Display entsprechend den jeweiligen Tarifzeiten.

Wie rechnet ein Eintarifzähler & ein Zweitarifzähler ab?

Bei einem Eintarifzähler wird der Gesamtstromverbrauch Ihres Haushalts gemessen. Ein Zweitarif- oder Doppeltarifzähler ist speziell für den Heizstrom ausgelegt und kann zwischen dem Verbrauch zum Hoch- und Niedertarif unterscheiden.

Was ist eine Wärmepumpe?

Eine Wärmepumpe nutzt Strom, um kostenlose und erneuerbare Umweltwärme aus dem Boden, der Luft und dem Abwasser in Heizwärme umzuwandeln, anstatt direkt Strom in Wärme zu verwandeln. Wenn Sie Ökostrom von der RheinEnergie beziehen, heizen Sie klimafreundlich, tragen zur lokalen Energiewende bei und senken Ihren CO2-Fußabdruck.

Diese Vorteile hat eine Wärmepumpe

Klimafreundlich
Senkt CO2-Emissionen durch Nutzung erneuerbarer Energien.

Kosteneffizient
Verringert Heizkosten durch Nutzung von Umweltwärme.

Energieeffizient
Senkt den Verbrauch und steigert die Wärmeausbeute.

Vielseitig
Heizt im Winter und kühlt im Sommer.

Unabhängig
Vermindert die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen wie Erdgas durch die Nutzung von Ökostrom.

Langfristig
Steigert den Immobilienwert dank moderner Heizungstechnologie.

Häufige Fragen zu unserem Wärmepumpenstrom

Was ist der Unterschied zum Haushaltsstrom?

Der größte Unterschied liegt im Preis. Wärmepumpenstrom ist pro Kilowattstunde günstiger als Haushaltsstrom. Daher misst ein Doppeltarifzähler oder ein separater Zähler exakt, wie viel Energie Sie zum Heizen verbrauchen.

Ab welchem Verbrauch lohnt sich Wärmepumpenstrom?

Wenn Sie eine Wärmepumpe haben, lohnt sich ein spezieller Tarif ab der ersten Kilowattstunde. Denn Heizstrom ist günstiger als Haushaltsstrom. In unserem Tarifrechner können Sie direkt berechnen, wie hoch Ihr monatlicher Abschlag für Ihre Wärmepumpe mit einem BELKAW-Tarif ist.

Wie funktioniert der Wärmepumpenstrom?

Eine Wärmepumpe entzieht der Umwelt Wärme und leitet sie in das eigene Heizsystem ein. Ein Kühlschrank arbeitet nach demselben Prinzip, jedoch entzieht er Wärme aus seinem Innenraum und gibt sie an die Umgebung ab.

Die Wärmepumpe arbeitet in drei Schritten:

1. Wärmequellenanlage: Die Anlage entzieht der Umwelt Wärme. Wird diese Wärme der Luft entnommen, spricht man von Aerothermie. Wird die Wärme aus der Erde gewonnen, nennt man das Geothermie, und bei Nutzung von Grundwasserwärme spricht man von Hydrothermie.

2. Wärmeübertragung: Die Wärmepumpe nutzt die Umweltwärme, um ein Kältemittel zu verdampfen. Der Dampf wird verdichtet und dadurch weiter erhitzt. Diese Hitze gibt das Kältemittel dann an das Heizsystem Ihres Hauses ab und verflüssigt sich dabei wieder.

3. Speicherung und Verteilung: Im letzten Schritt wird die gewonnene Wärme gespeichert und im Heizsystem des Hauses verteilt.

Gibt es Wärmepumpenstrom ohne die Sperrzeiten?

Nein, eine solche Möglichkeit gibt es nicht. Netzbetreiber behalten sich Sperrzeiten vor, um das Stromnetz in Spitzenzeiten zu entlasten. Im Gegenzug erhalten Sie als Kunde vergünstigte Stromtarife für Ihre Wärmepumpe. Eine EVU-Sperre oder -Unterbrechung darf der Netzbetreiber jedoch maximal dreimal täglich und nicht länger als zwei Stunden am Stück einsetzen (siehe EnWG §14a).

Welche Voraussetzungen gibt es, wenn man Wärmepumpenstrom beziehen möchte?

Sobald Sie eine Wärmepumpe mit separatem Stromzähler installiert haben, können Sie einen speziellen Tarif für Wärmepumpenstrom abschließen. Bitte beachten Sie, dass dieser Tarif ausschließlich für Ihre Wärmepumpe gilt. Für Ihren regulären Haushaltsstrom benötigen Sie einen separaten Tarif.

Wie kommt es, dass Wärmepumpenstrom günstiger als Haushaltsstrom ist?

Das liegt daran, dass die Netzentgelte und Konzessionsabgaben an Städte und Gemeinden für Wärmestrom günstiger sind. Diese geringeren Kosten geben die Stromlieferanten an ihre Kunden weiter. Von dieser Ersparnis profitieren jedoch nur Kunden, deren Wärmepumpenstrom getrennt vom Haushaltsstrom gemessen wird und deren Wärmepumpen gemäß Energiewirtschaftsgesetz unterbrechbar sind.

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Die persönliche Nähe zu Ihnen ist uns wichtig. In unseren KundenCentern vor Ort stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir nehmen Ihre Anliegen ernst und finden gemeinsam mit Ihnen immer die beste Lösung.

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