Sie profitieren automatisch von der Erdgas­preis­bremse und Soforthilfe – wir kümmern uns!

Häufige Fragen zur Erdgaspreisbremse & Soforthilfe

Rechnung

Warum habe ich meine Jahres­abrechnung noch nicht erhalten?

Die Umsetzung der Preisbremse stellt uns vor einige Herausforderungen. Deswegen kann sich die Zustellung der Jahresabrechnungen bei einigen Kunden verzögern. Wir bitten Sie noch um etwas Geduld. Seien Sie versichert, dass wir alle ausstehenden Jahresabrechnungen zeitnah versenden und Sie selbstverständlich in vollem Umfang rückwirkend zum 1.1.2023 von der Preisbremse profitieren werden.​

Aufgrund des verzögerten Rechnungsversands kann es bei einigen Kunden(trotz Entlastungsbetrags) zu einer Abschlagserhöhung kommen. Die Kunden, deren Jahresverbrauchsabrechnung bzw. deren neuer Abschlagsplan regulär ab März fällig geworden worden wäre, erhalten ab der Rechnungserstellung einen neuen Abschlagsplan. Dieser enthält weniger, aber dafür erhöhte Abschläge. Die Gesamtsumme der Forderung bleibt gleich, sie teilt sich entsprechend nur auf weniger Abschläge/Monate auf. Deswegen fallen diese etwas höher aus.

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Ich bin Selbstzahler und habe trotz Aussetzen der Abbuchungen eine Mahnung erhalten​.

Sie sollten in der Regel einen neunen Abschlagsplan zusammen mit dem Informationsschreiben zur Preisbremse erhalten haben. Demnach können Sie Ihre Zahlungen wieder aufnehmen und die Mahnung als gegenstandslos erachten. Sollten Sie die Zahlung nicht wieder aufgenommen haben, bitten wir Sie, dies wieder zu tun. Bitte beachten Sie auch ggf. offene Forderung aus den vergangenen Monaten.​

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Abschlag

Warum wurden mir mehrere Abschläge abgebucht?

Im Rahmen der Umsetzung der Preisbremse haben wir die Abbuchungen ausgesetzt.

Alle noch offenen Forderungen werden wieder abgebucht. Das betrifft alle bereits fälligen Abschläge (die bereits um die Energiepreisbremse gemindert sind) sowie noch offene Rechnungsbeträge. Dadurch können mehrere Abbuchungen erfolgen.

Alle Abbuchungen werden Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben und in jedem Fall mit der nächsten Rechnung verrechnet.

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Muss ich meinen Abschlag anpassen oder werden meine Abschläge automatisch angepasst?

Sie müssen nichts tun. Wir berücksichtigen die Preisbremse bei der Berechnung Ihres monatlichen Abschlags und passen Ihre Abschläge automatisch an. Die genaue Höhe Ihres monatlichen Abschlags teilen wir Ihnen schriftlich mit.

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Wieso weicht mein neuer Abschlagsplan vom bisherigen ab?

Wegen des verzögerten Rechnungsversands kann es bei einigen Kunden (trotz Entlastungsbetrags) zu einer Abschlagserhöhung kommen. Die Kunden, deren Jahresverbrauchsabrechnung bzw. deren neuer Abschlagsplan regulär ab März fällig geworden worden wäre, erhalten ab der Rechnungserstellung einen neuen Abschlagsplan. Dieser enthält weniger, aber dafür erhöhte Abschläge. Die Gesamtsumme der Forderung bleibt gleich, sie teilt sich entsprechend nur auf weniger Abschläge/Monate auf. Deswegen fallen diese etwas höher aus.​

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Information und Anschreiben zur Energiepreisbremse

Warum habe ich zwei Anschreiben von Ihnen erhalten, eines zu meinem Strom­vertrag und noch eines zum Gas­vertrag?

Aus technischen Gründen war es leider nicht möglich, die Schreiben zusammenzufassen. Grundsätzlich haben wir aber natürlich immer den Anspruch, mit Ressourcen nachhaltig umzugehen.

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Wann erhalte ich als Kunde die Information zur Preisbremse?

Sollten Sie noch kein Informationsschreiben erhalten haben, werden Sie in der Regel mit der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung informiert und erhalten auch Ihren angepassten Abschlagsplan. Es entstehen Ihnen keine Nachteile, falls Sie das Informationsschreiben etwas später erhalten. Übrigens finden Sie Ihr Anschreiben nach Versand auch als Dokument im OnlineService.​

Wenn Ihr Arbeitspreis unterhalb der gesetzlich vorgegebenen Preisbremsen-Niveaus liegt (Strom unter 40 ct/kWh und Gas 12ct/kWh) erhalten Sie kein Schreiben zur Preisbremse. Im OnlineService können Sie unter „Meine Vertragsdaten“ weitere Informationen zur Preisbremse finden.

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Allgemein

Ab wann und wie lange gilt die Gaspreisbremse?

Die Gaspreisbremse wird ab März 2023 bei Ihren monatlichen Abschlägen berücksichtigt. Ab diesem Monat zahlen Sie den angepassten monatlichen Abschlag. Da die Gaspreisbremse rückwirkend auch für Januar und Februar 2023 gilt, werden diese beiden Monate im März mit Ihrem Abschlag verrechnet. Das heißt: Im März wird Ihnen der dreifache Entlastungsbetrag (für die Monate Januar, Februar, März) gutgeschrieben. Die Gaspreisbremse gilt vorausssichtlich bis Dezember 2023.

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Lohnt es sich, weiterhin Gas zu sparen?

Ja – Energiesparen ist weiterhin das Wichtigste. Jede eingesparte Kilowattstunde ist bares Geld und trägt gleichzeitig zur Versorgungssicherheit bei. Gleichzeitig können nur durch eine geringere Nachfrage die Preise wieder auf ein normales Maß sinken.

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Wie erhalte ich als Kunde die Entlastung?

Um von der Gaspreisbremse zu profitieren, müssen Sie als Kundin oder Kunde nichts tun. Die Entlastungsbeiträge für die Monate Januar und Februar erhalten Sie rückwirkend im März 2023. Ab dann gilt die Entlastung fortlaufend.

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Ändert sich der Grundpreis durch die Gaspreisbremse?

Nein, der Grundpreis bleibt unverändert. Die Gaspreisbremse wirkt sich nur auf den Arbeitspreis Ihres Vertrages aus.

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Wie wird die Preisbremse genau berechnet?

Ihr monatlicher Abschlag beträgt im Normalfall ein Zwölftel Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs. Für die Erdgaspreisbremse wird Ihr im September 2022 prognostizierter Jahresverbrauch herangezogen und für den monatlichen Abschlag durch 12 geteilt.

Haushalts- und Gewerbekunden zahlen für 80 Prozent des monatlichen Erdgasverbrauchs 12 Cent pro Kilowattstunde (brutto). Großkunden mit mehr als 1,5 GWh Jahresverbrauch erhalten auf eine Menge in Höhe von 70 Prozent ihres Erdgasverbrauchs des Jahres 2021 (Entlastungskontingent) einen Netto-Arbeitspreis von 7 ct/kWh vor Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich der Umsatzsteuer.

Für alle Kunden gilt: Jede weitere Kilowattstunde gilt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis.

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Wie werde ich als Geschäftskunde entlastet, wenn ich Monatsrechnungskunde bin?

In diesem Fall wird der monatliche Entlastungsbetrag vom monatlichen Rechnungsbetrag abgezogen.

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Erdgassparrechner für Privat- und Gewerbekunden

Angaben zu Verbrauch, Preisen und Zählerständen finden Sie auf Ihrer Jahresrechnung. Diese finden Sie in der Dokumenten­übersicht in unserem OnlineService.

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