Sie möchten das BELKAW-Engagement für Ihren Sportverein beantragen? Nutzen Sie unsere Kontaktangebote und sprechen Sie mit uns.
02202-2855-800
Mo. – Fr.: 8.00 bis 20.00 Uhr
Hauptstraße 21151465 Bergisch GladbachMontag bis Freitag von 10.00 bis 18.00 UhrSamstag von 9.00 bis 13.00 Uhr
Tarifberatung
An- und Abmeldungen
Änderungen von Kundendaten
Fragen zur Abrechnung
EC-Cash-Zahlungen
Hilfe bei Zählersperrungen und -öffnungen
Details ansehen
Ewald-Sträßer-Weg 851399 BurscheidMontag von 9.00 bis 17.00 UhrDienstag und Donnerstag von 9.00 bis 15.00 UhrMittwoch geschlossenFreitag von 9.00 bis 13.00 Uhr
Im Brückerfeld 1542799 LeichlingenMontag und Donnerstag von 9.00 bis 17.00 UhrDienstag geschlossenMittwoch von 9.00 bis 15.00 UhrFreitag von 9.00 bis 13.00 Uhr
Eichenhofstraße 451789 LindlarMontag von 9.00 bis 17.00 UhrDienstag geschlossenMittwoch von 9.00 bis 15.00 UhrDonnerstag geschlossenFreitag von 9.00 bis 13.00 Uhr
Unser OnlineService für Privat- und Gewerbekunden, einfach, bequem und rund um die Uhr.
Unser OnlineService für Geschäftskunden, einfach, bequem und rund um die Uhr.
Die Umsetzung der Preisbremse stellt uns vor einige Herausforderungen. Deswegen kann sich die Zustellung der Jahresabrechnungen bei einigen Kunden verzögern. Wir bitten Sie noch um etwas Geduld. Seien Sie versichert, dass wir alle ausstehenden Jahresabrechnungen zeitnah versenden und Sie selbstverständlich in vollem Umfang rückwirkend zum 1.1.2023 von der Preisbremse profitieren werden.
Aufgrund des verzögerten Rechnungsversands kann es bei einigen Kunden(trotz Entlastungsbetrags) zu einer Abschlagserhöhung kommen. Die Kunden, deren Jahresverbrauchsabrechnung bzw. deren neuer Abschlagsplan regulär ab März fällig geworden worden wäre, erhalten ab der Rechnungserstellung einen neuen Abschlagsplan. Dieser enthält weniger, aber dafür erhöhte Abschläge. Die Gesamtsumme der Forderung bleibt gleich, sie teilt sich entsprechend nur auf weniger Abschläge/Monate auf. Deswegen fallen diese etwas höher aus.
Feedback senden
Bitte wählen Sie eine Option - Warum ist die Antwort nicht hilfreich?
Sollte Ihre Frage bestehen bleiben, wenden Sie sich gerne persönlich an uns. Kontakt aufnehmen
Sie sollten in der Regel einen neunen Abschlagsplan zusammen mit dem Informationsschreiben zur Preisbremse erhalten haben. Demnach können Sie Ihre Zahlungen wieder aufnehmen und die Mahnung als gegenstandslos erachten. Sollten Sie die Zahlung nicht wieder aufgenommen haben, bitten wir Sie, dies wieder zu tun. Bitte beachten Sie auch ggf. offene Forderung aus den vergangenen Monaten.
Im Rahmen der Umsetzung der Preisbremse haben wir die Abbuchungen ausgesetzt.
Alle noch offenen Forderungen werden wieder abgebucht. Das betrifft alle bereits fälligen Abschläge (die bereits um die Energiepreisbremse gemindert sind) sowie noch offene Rechnungsbeträge. Dadurch können mehrere Abbuchungen erfolgen.
Alle Abbuchungen werden Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben und in jedem Fall mit der nächsten Rechnung verrechnet.
Sie müssen nichts tun. Wir berücksichtigen die Preisbremse bei der Berechnung Ihres monatlichen Abschlags und passen Ihre Abschläge automatisch an. Die genaue Höhe Ihres monatlichen Abschlags teilen wir Ihnen schriftlich mit.
Wegen des verzögerten Rechnungsversands kann es bei einigen Kunden (trotz Entlastungsbetrags) zu einer Abschlagserhöhung kommen. Die Kunden, deren Jahresverbrauchsabrechnung bzw. deren neuer Abschlagsplan regulär ab März fällig geworden worden wäre, erhalten ab der Rechnungserstellung einen neuen Abschlagsplan. Dieser enthält weniger, aber dafür erhöhte Abschläge. Die Gesamtsumme der Forderung bleibt gleich, sie teilt sich entsprechend nur auf weniger Abschläge/Monate auf. Deswegen fallen diese etwas höher aus.
Aus technischen Gründen war es leider nicht möglich, die Schreiben zusammenzufassen. Grundsätzlich haben wir aber natürlich immer den Anspruch, mit Ressourcen nachhaltig umzugehen.
Sollten Sie noch kein Informationsschreiben erhalten haben, werden Sie in der Regel mit der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung informiert und erhalten auch Ihren angepassten Abschlagsplan. Es entstehen Ihnen keine Nachteile, falls Sie das Informationsschreiben etwas später erhalten. Übrigens finden Sie Ihr Anschreiben nach Versand auch als Dokument im OnlineService.
Wenn Ihr Arbeitspreis unterhalb der gesetzlich vorgegebenen Preisbremsen-Niveaus liegt (Strom unter 40 ct/kWh und Gas 12ct/kWh) erhalten Sie kein Schreiben zur Preisbremse. Im OnlineService können Sie unter „Meine Vertragsdaten“ weitere Informationen zur Preisbremse finden.
Die Gaspreisbremse wird ab März 2023 bei Ihren monatlichen Abschlägen berücksichtigt. Ab diesem Monat zahlen Sie den angepassten monatlichen Abschlag. Da die Gaspreisbremse rückwirkend auch für Januar und Februar 2023 gilt, werden diese beiden Monate im März mit Ihrem Abschlag verrechnet. Das heißt: Im März wird Ihnen der dreifache Entlastungsbetrag (für die Monate Januar, Februar, März) gutgeschrieben. Die Gaspreisbremse gilt vorausssichtlich bis Dezember 2023.
Ja – Energiesparen ist weiterhin das Wichtigste. Jede eingesparte Kilowattstunde ist bares Geld und trägt gleichzeitig zur Versorgungssicherheit bei. Gleichzeitig können nur durch eine geringere Nachfrage die Preise wieder auf ein normales Maß sinken.
Um von der Gaspreisbremse zu profitieren, müssen Sie als Kundin oder Kunde nichts tun. Die Entlastungsbeiträge für die Monate Januar und Februar erhalten Sie rückwirkend im März 2023. Ab dann gilt die Entlastung fortlaufend.
Nein, der Grundpreis bleibt unverändert. Die Gaspreisbremse wirkt sich nur auf den Arbeitspreis Ihres Vertrages aus.
Ihr monatlicher Abschlag beträgt im Normalfall ein Zwölftel Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs. Für die Erdgaspreisbremse wird Ihr im September 2022 prognostizierter Jahresverbrauch herangezogen und für den monatlichen Abschlag durch 12 geteilt.
Haushalts- und Gewerbekunden zahlen für 80 Prozent des monatlichen Erdgasverbrauchs 12 Cent pro Kilowattstunde (brutto). Großkunden mit mehr als 1,5 GWh Jahresverbrauch erhalten auf eine Menge in Höhe von 70 Prozent ihres Erdgasverbrauchs des Jahres 2021 (Entlastungskontingent) einen Netto-Arbeitspreis von 7 ct/kWh vor Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich der Umsatzsteuer.
Für alle Kunden gilt: Jede weitere Kilowattstunde gilt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis.
In diesem Fall wird der monatliche Entlastungsbetrag vom monatlichen Rechnungsbetrag abgezogen.
Angaben zu Verbrauch, Preisen und Zählerständen finden Sie auf Ihrer Jahresrechnung. Diese finden Sie in der Dokumentenübersicht in unserem OnlineService.
Wir benötigen Ihre Zustimmung. Dieser Inhalt wird von ASWE bereit gestellt. Wenn Sie den Inhalt aktivieren, werden ggf. personenbezogene Daten verarbeitet und Cookies gesetzt. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Zustimmen