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Energiepreisbremsen werden wirksam – BELKAW senkt Abschläge

Die vom Gesetzgeber beschlossenen Preisbremsen für Energie (Strom, Erdgas, Wärme) werden in diesem Monat wirksam. Dann gelten für 80 Prozent des Jahresverbrauchs gedeckelte Preise von 40 Cent pro Kilowattstunde Strom und zwölf Cent pro Kilowattstunde Erdgas. Der Preisdeckel gilt auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar. Eine entsprechende Rückvergütung bekommen Kundinnen und Kunden der BELKAW automatisch.
Außerdem verschickt das Unternehmen in der zweiten Monatshälfte einen neuen Abschlagsplan mit niedrigeren Beträgen. Bis zu deren individueller Ermittlung zieht die BELKAW kein Geld ein. Kundinnen und Kundinnn, die ihre Abschläge selbst überweisen, sollten damit bis zum Erhalt des Kundenanschreibend warten.
Aufwendige Umsetzung
Ebenso wie alle anderen Eenrgieversorger arbeitet auch die BELKAW seit Wochen mit allen dafür verfügbaren Kolleginnen und Kollegen an der Umsetzung der Preisbremsen – ein Vorgang, für den es keinen Präzendenzfall gibt und für den die IT-Systeme der Branche nicht ausgelegt sind. Zur Bewältigung dieser vom Gesetzgeber initiierten Sonderaufgaben sind darum umfassende Überarbeitungen, Anpassungen und Tests erforderlich.
Die notwendigen neuen Module greifen tief in die ohnehin hochkomplexen Systeme ein. Zudem verdoppelt sich die Anzahl der erforderlichen Berechnungen für die eizelnen Kundenkonton, da die Werte für die Preisbremse (80 Prozent) und den Rest (20 Prozent Vorjahres-/Durchschnittsverbrauch) gesondert ausgewiesen werden müssen.