Beschaffungsumlage für Erdgas: Keine Weitergabe an Kunden

Mitte bis Ende September hat die BELKAW ihre Erdgaskunden darüber informiert, zum 1. November die von der Bundesregierung neu eingeführten Umlagen zur Gasbeschaffung und zur Gasspeicherung weiterzugeben. Die Weitergabe der Beschaffungsumlage wird jetzt nicht erfolgen: Durch die Beschlüsse der Bundesregierung von Ende September, auf die Beschaffungsumlage für Gas zu verzichten, ist dies nicht mehr nötig.
Aus diesen Beschlüssen ergeben sich folgende Änderungen (Angaben sind Brutto-Preise):
• Die umstrittene Beschaffungsumlage in Höhe von 2,588 Cent pro Kilowattstunde entfällt ersatzlos.
• Die Gasspeicherumlage in Höhe von 0,063 Cent pro Kilowattstunde bleibt bestehen.
• Die erhöhte Bilanzierungsumlage besteht fort. Diese beträgt 0,61 Cent pro Kilowattstunde und ist gegenüber der Vorperiode deutlich gestiegen.
• Die Umsatzsteuer für Erdgas wird von 19 Prozent auf sieben Prozent gesenkt.
Die BELKAW gibt die gesenkte Umsatzsteuer selbstverständlich an ihre Kunden weiter.
Der aktuelle Arbeitspreis inklusive aller Abgaben in der Grundversorgung beläuft sich somit auf 16,85 Cent pro Kilowattstunde (nach bisherigem Stand mit der dritten Umlage wären es 19,44 Cent pro Kilowattstunde gewesen). Wichtig: Der Grundversorgungstarif der BELKAW gilt ausschließlich für die Netzgebiete, in denen sie auch Grundversorgerin ist, außerhalb dieses Gebietes sind diese Tarife nicht abschließbar. Die aktuellen Preise auch für andere Tarife finden sich im OnlineService oder in den Preisblättern auf der BELKAW-Homepage.
Die monatlichen Abschläge werden nicht automatisiert angepasst. Kunden können sie über den Onlineservice jedoch selbst senken. Um hohe Nachzahlungen zu vermeiden, rät die BELKAW jedoch davon ab.
Viele Rückfragen im Kundenservice
Durch die diversen neuen Entscheidungen sind bei den Kundinnen und Kunden viele Rückfragen aufgekommen. Darum ist die telefonische Erreichbarkeit trotz vergrößerter Kapazitäten derzeit eingeschränkt; es ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Dafür bittet die BELKAW um Verständnis. Antworten auf viele Fragen beantwortet das Unternehmen auch in seinem Online-Hilfecenter.
Sobald die Regierung bekanntgibt, in welcher Form die Gaspreis-Entlastung für die Privathaushalte und Betriebe erfolgen soll, wird die BELKAW die entsprechenden Schritte einleiten und alle Kundinnen und Kunden direkt sowie über die allgemeinen Informationskanäle benachrichtigen.