BELKAW senkt Strompreis zum zweiten Mal in Folge

Zum zweiten Mal in Folge gibt die BELKAW günstigere Beschaffungskosten an ihre Kunden weiter und senkt zum 1. Januar abermals ihre Strompreise. Zum 1. Oktober hatte der bergsiche Energiedienstleister und -versorger die Preise schon einmal kräftig reduziert.
Für Privatkunden in der Grundversorgung sinkt der Arbeitspreis um 2,51 Cent und beträgt vom 1. Januar 2024 an 38,77 Cent brutto pro Kilowattstunde. Damit liegt er unter der eventuell weiterhin geltenden Strompreisbremse (s.u.). Aufgrund gestiegener Netznutzungsentgelte erhöht sich allerdings der Grundpreis um 17,85 Euro auf 220,03 Euro pro Jahr. Ein Durchschnittshaushalt mit einem Jahresverbrauch von rund 3.000 Kilowattstunden spart jährlich rund 60 Euro.
Noch günstiger – und damit ebenfalls deutlich unterhalb der Strompreisbremse – liegt beispielsweise der Tarif Fair Ökostrom 24. Bei eine Grundpreis von 287,75 Euro kostert die Kilowattstunde 32,72. Cent. Dieser Tarif bietet zudem Sicherheit vor Preisschwankungen und damit Planungssicherheit.
Erdgas
Die Preise für Erdgas für Privat- und Gewerbekunden bleiben zum Jahreswechsel unverändert – allerdings könnte sich der vorübergehend reduzierte Mehrwertsteuersatz zum 1. Januar 2024 wieder erhöhen.
Allgemeine Hinweise
Kunden, die eine genaue Aufteilung nach altem/neuen Preis wünschen, können über den Onlineservice der BELKAW zum Stichtag der Preisänderung den Zählerstand mitteilen.
Die von der Bundesregierung beschlossene Strompreisbremse gilt derzeit bis zum 31.12.2023. Über eine Verlängerung bis Ende April 2024 wird derzeit noch mit der EU-Kommission verhandelt.Sollte eine Verlängerung beschlossen werden, gilt: Falls der Brutto-Strompreis mehr als 0,40 Euro (bzw. 0.28 Euro bei Heizstrom oder Nachtstromspeicherheizungen mit eigenem Zähler) beträgt, sind 80 Prozent des Jahresverbrauchs auf diese Werte gedeckelt. Alles, was darüber hinausgeht, wird zum vollen Preis berechnet, der im Abrechnungszeitraum gilt.
Sollten die Energiepreisbremsen zum 31. Dezember 2023 auslaufen, gelten vom Januar 2024 für den gesamten Jahresverbrauch die jeweils gültigen Endpreise.