Versorgungssicherheit FAQ für Geschäftskunden

Krieg in der Ukraine: Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Versorgungssicherheit zusammengefasst.

Wir sind tief betroffen vom Krieg in der Ukraine. Unser Mitgefühl gilt den Menschen, die um ihr Leben oder das ihrer Angehörigen und Freunde bangen.

Der Krieg hat auch zur Folge, dass viele Privatleute und Unternehmer unsicher sind, ob ihre Energieversorgung weiterhin gewährleistet ist. Wichtig zu wissen: Trotz der jüngsten Entwicklungen auf dem Energiemarkt gibt es in Deutschland aktuell keine Lieferengpässe für Erdgas – auch nicht bei BELKAW.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am Mittwoch, 30. März 2022, die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Sie dient der Prävention und beinhaltet eine noch genauere Beobachtung der Situation sowie die Vorbereitung von Maßnahmen, die bei einer möglichen Verknappung des Erdgasangebots umgesetzt werden könnten.

Die Frühwarnstufe erfordert von Verteilnetzbetreibern wie der Rheinischen NETZGesellschaft (RNG), sich vorsorglich auf eine mögliche Verknappung des Gasangebots vorzubereiten. Um ihre Kundendaten zu aktualisieren, schreibt die RNG daher zurzeit Unternehmen in ihrem Netzgebiet an. Mit diesem Schritt kommt die RNG ihrer Auskunftspflicht gegenüber den Behörden nach. Mit dem Schreiben sind keine Einschränkungen oder Netzmaßnahmen für die Unternehmen verbunden.

Um Sie über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten, haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten zur Versorgungslage für Sie zusammengefasst.

Fragen zu Lieferung und Versorgungssicherheit

Wie sieht die generelle Versorgungssituation in Deutschland/Europa aus?

Nach aktueller Einschätzung aller Experten ist die Versorgung mit Erdgas derzeit sichergestellt. 

Wie sieht die Versor­gungs­sicher­heit durch BELKAW aus?

Wir kaufen Erdgas in Deutschland und den Niederlanden ein. Dabei nutzen wir mehrere Börsen und arbeiten mit einer Vielzahl bilateraler Handelspartner. Die physische Bereitstellung des Gases erfolgt durch die Gasnetzbetreiber. Das deutsche Gastransportnetz ist eng miteinander verknüpft und verfügt über zahlreiche Kopplungspunkte zu Nachbarstaaten. Die konkreten Lastflüsse steuern dabei die Fernleitungsnetzbetreiber.

Für den Kölner Raum ist aufgrund der Ausgestaltung der vorhandenen Leitungsinfrastruktur sowie der verwendeten Gasqualität (low calorific gas) davon auszugehen, dass überwiegend aus den Niederlanden importiertes Erdgas an die Letztverbraucher geliefert wird. Engpässe bestehen derzeit nicht.

Hat BELKAW ihre Einkaufs­strate­gie aufgrund der Markt­situ­ation bereits geändert?

Die Einkaufsstrategie unserer Handelsgesellschaft RheinEnergie Trading (RET) ist sehr breit aufgestellt. Neben der Beschaffung über die Energiebörsen hat die RET eine Vielzahl von Lieferanten. Dadurch wird das finanzielle und physische Ausfallrisiko soweit wie möglich verringert.

Ist die Versorgung durch die erdgas­be­triebe­nen Heiz­kraft­werke der BELKAW sicher?

Engpässe in der deutschen Strom- und Wärmeerzeugung gibt es momentan nicht. Die Kraftwerke produzieren plan- und bedarfsgerecht.

Gibt es Änderungen an der Markt­raum­um­stel­lung von L- auf H-Gas?

Nein, aktuell wird die Marktraumumstellung von L- auf H-Gas weiterverfolgt.

Am 24. August wurden vom Bundeskabinett zwei Energieeinspar-Verordnungen verabschiedet. Was regeln die Verordnungen und an wen richten sich die beschlossenen Maßnahmen?

Die beiden aktuellen Verordnungen basieren auf dem Energiesicherungsgesetz und sollen vor dem Hintergrund der angespannten Gasversorgungslage einen Beitrag zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit leisten.
Es wurden konkrete Maßnahmen zur Energieeinsparung beschlossen, die sich an öffentliche Körperschaften wie beispielsweise Hochschulen, Unternehmen und an private Haushalte richten.
Die Maßnahmen sollen sowohl den Gas als auch den Stromverbrauch senken um die Stromversorgung mit Gas zu reduzieren und sind ab dem 01. September gültig. Alle Details zur Verordnung finden Sie auf der Internetseite des Bundesministerium für Klimaschutz und Gas.


Fragen zur Gasrationierung im Notfall

Wann wird die Früh­warn­stufe Gas ausgerufen?

Diese Stufe wird ausgerufen, wenn ernstzunehmende Hinweise darauf vorliegen, dass ein Ereignis eintreten kann, das wahrscheinlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt. In dieser Frühwarnstufe befinden wir uns aktuell. Sie dient dazu, sich systematisch auf einen möglichen Lieferstopp vorzubereiten. Vor allem soll so sichergestellt werden, dass es ein deutschland- und europaweit einheitliches Vorgehen gibt.

Wann wird die Alarm­stufe Gas ausgerufen?

Diese Stufe wird ausgerufen, wenn eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt. Zu diesem Zeitpunkt ist der Markt aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Wann wird die Notfall­stufe Gas ausgerufen?

Diese Stufe wird ausgerufen, wenn eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere beträchtliche Verschlechterung der Versorgungslage vorliegt. Und bereits alle einschlägigen marktbasierten Maßnahmen umgesetzt wurden, die Gasversorgung danach aber dennoch nicht ausreicht, um die noch verbleibende Gasnachfrage zu decken. Um insbesondere die Gasversorgung der geschützten Kunden gemäß Artikel 6 sicherzustellen, könnten in der Notfallstufe zusätzlich auch nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden.

Auf welcher Grund­lage erfolgt das An­schrei­ben der Netz­betrei­ber in Bezug auf Abschaltung von Leistung?

Das Anschreiben erfolgt vor dem Hintergrund der gesetzlichen Verpflichtung des Gasnetzbetreibers RNG, gemeinsam mit den anderen Gasnetzbetreibern die Systemsicherheit der Gasversorgung sicherzustellen. Hierzu ist eine Mitwirkung der Unternehmen erforderlich, damit sich der jeweilige Netzbetreiber einen Überblick über den Gaseinsatz verschaffen. Nur so kann er seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkommen.

Was passiert bei einer Gas­rationierung?

Die Gasnetzbetreiber sind gesetzlich ( § 16 und § 16 a EnWG) zu einer Zusammenarbeit und zur Aufrechterhaltung der Systemsicherheit der Gasversorgung verpflichtet. Zunächst würden marktbezogene Instrumente wie Flexibilitäten in Lieferverträgen, Netzschaltungen oder Mengenverlagerungen genutzt, bevor netzbezogene Maßnahmen zur Aufrechterhaltung einer Systemstabilität herangezogen würden (wie etwa die Abschaltung von nicht geschützten Kunden).

Wie lautet die Abschalt­reihen­folge, sofern es zu einem Engpass in der Lieferung mit Gas kommt?

Zu den Kunden, die zur Aufrechterhaltung der Gasversorgung in Deutschland bei einer Mangellage abgeschaltet werden müssten, gehören sogenannte „nicht geschützte Kunden". Das sind Kunden, die nicht zu der in § 53 a EnWG beschriebenen Kundengruppe gehören: Haushaltskunden, SLP-Kunden (Jahresstromverbrauch bis 100.000 kWh), Anlagen, die grundlegende soziale Dienste nach EU-Verordnung 2017/1938 sowie Fernwärme-Anlagen, die Haushaltskunden oder o. g. grundlegende soziale Dienste beliefern. Eine Abschaltreihenfolge hängt von der jeweiligen Situation im Ferngasnetz, dem Verteilnetz und der betroffenen Region ab.

Wie erfolgt der Ab­schaltungs­prozess, falls es Gas­knapp­heit gibt? Gibt es eine Vorlaufzeit?

Falls ein nicht geschützter Kunde durch eine Abschaltung zur Systemstabilität beitragen muss, erfolgt eine entsprechende Anforderung durch die Querverbundleitstelle der RheinEnergie (als Dienstleister der Rheinischen NETZGesellschaft), die Leistung zu reduzieren bzw. eine Abschaltung vorzunehmen. Eine Vorlaufzeit kann nicht garantiert werden, da dies von der jeweiligen Situation abhängt bzw. der Vorlaufzeit, mit der die RNG von vorgelagerten Netzbetreibern aufgefordert wird, die Leistung zu reduzieren.

Wer entscheidet, welche Verbraucher abgeschaltet werden?

Solange die Gasnetzbetreiber mit marktbasierten Maßnahmen nach dem Notfallplan der Bundesregierung bzw. EnWG ( § 16, § 16 a, § 53a) agieren, liegt diese Entscheidung in der Systemverantwortung der Gasnetzbetreiber. Wenn jedoch von der Bundesregierung laut Notfallplan die sogenannte Notfallstufe ausgerufen wird, liegt das Handeln in der Hand des Staats, dann würden entsprechende Vorgaben des Bundeslastverteilers an die Gasnetzbetreiber erfolgen

Mit welchen Abschaltungs­dauern muss gerechnet werden?

Die Abschaltung würde so lange andauern, wie es für die Systemstabilität der Gasversorgung in Deutschland notwendig ist. Da ein solcher Fall bisher noch nicht eingetreten ist, ist hierzu keine Aussage möglich.

Was kann ich tun, um Ab­schaltungs­risiken zu minimieren?

Grundsätzlich hilft jede Reduktion des Gasverbrauchs eine Situation zu vermeiden, die zu Problemen mit der Gasversorgung und zu Abschaltanforderungen führt.