Diese Stufe wird ausgerufen, wenn ernstzunehmende Hinweise darauf vorliegen, dass ein Ereignis eintreten kann, das wahrscheinlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt. In dieser Frühwarnstufe befinden wir uns aktuell. Sie dient dazu, sich systematisch auf einen möglichen Lieferstopp vorzubereiten. Vor allem soll so sichergestellt werden, dass es ein deutschland- und europaweit einheitliches Vorgehen gibt.
Diese Stufe wird ausgerufen, wenn eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt. Zu diesem Zeitpunkt ist der Markt aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen.
Diese Stufe wird ausgerufen, wenn eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere beträchtliche Verschlechterung der Versorgungslage vorliegt. Und bereits alle einschlägigen marktbasierten Maßnahmen umgesetzt wurden, die Gasversorgung danach aber dennoch nicht ausreicht, um die noch verbleibende Gasnachfrage zu decken. Um insbesondere die Gasversorgung der geschützten Kunden gemäß Artikel 6 sicherzustellen, könnten in der Notfallstufe zusätzlich auch nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden.
Das Anschreiben erfolgt vor dem Hintergrund der gesetzlichen Verpflichtung des Gasnetzbetreibers RNG, gemeinsam mit den anderen Gasnetzbetreibern die Systemsicherheit der Gasversorgung sicherzustellen. Hierzu ist eine Mitwirkung der Unternehmen erforderlich, damit sich der jeweilige Netzbetreiber einen Überblick über den Gaseinsatz verschaffen. Nur so kann er seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkommen.
Die Gasnetzbetreiber sind gesetzlich ( § 16 und § 16 a EnWG) zu einer Zusammenarbeit und zur Aufrechterhaltung der Systemsicherheit der Gasversorgung verpflichtet. Zunächst würden marktbezogene Instrumente wie Flexibilitäten in Lieferverträgen, Netzschaltungen oder Mengenverlagerungen genutzt, bevor netzbezogene Maßnahmen zur Aufrechterhaltung einer Systemstabilität herangezogen würden (wie etwa die Abschaltung von nicht geschützten Kunden).
Zu den Kunden, die zur Aufrechterhaltung der Gasversorgung in Deutschland bei einer Mangellage abgeschaltet werden müssten, gehören sogenannte „nicht geschützte Kunden". Das sind Kunden, die nicht zu der in § 53 a EnWG beschriebenen Kundengruppe gehören: Haushaltskunden, SLP-Kunden (Jahresstromverbrauch bis 100.000 kWh), Anlagen, die grundlegende soziale Dienste nach EU-Verordnung 2017/1938 sowie Fernwärme-Anlagen, die Haushaltskunden oder o. g. grundlegende soziale Dienste beliefern. Eine Abschaltreihenfolge hängt von der jeweiligen Situation im Ferngasnetz, dem Verteilnetz und der betroffenen Region ab.
Falls ein nicht geschützter Kunde durch eine Abschaltung zur Systemstabilität beitragen muss, erfolgt eine entsprechende Anforderung durch die Querverbundleitstelle der RheinEnergie (als Dienstleister der Rheinischen NETZGesellschaft), die Leistung zu reduzieren bzw. eine Abschaltung vorzunehmen. Eine Vorlaufzeit kann nicht garantiert werden, da dies von der jeweiligen Situation abhängt bzw. der Vorlaufzeit, mit der die RNG von vorgelagerten Netzbetreibern aufgefordert wird, die Leistung zu reduzieren.
Solange die Gasnetzbetreiber mit marktbasierten Maßnahmen nach dem Notfallplan der Bundesregierung bzw. EnWG ( § 16, § 16 a, § 53a) agieren, liegt diese Entscheidung in der Systemverantwortung der Gasnetzbetreiber. Wenn jedoch von der Bundesregierung laut Notfallplan die sogenannte Notfallstufe ausgerufen wird, liegt das Handeln in der Hand des Staats, dann würden entsprechende Vorgaben des Bundeslastverteilers an die Gasnetzbetreiber erfolgen
Die Abschaltung würde so lange andauern, wie es für die Systemstabilität der Gasversorgung in Deutschland notwendig ist. Da ein solcher Fall bisher noch nicht eingetreten ist, ist hierzu keine Aussage möglich.
Grundsätzlich hilft jede Reduktion des Gasverbrauchs eine Situation zu vermeiden, die zu Problemen mit der Gasversorgung und zu Abschaltanforderungen führt.