Lesen Sie hier die wichtigsten Fragen und Antworten zur Strom- und Gaspreisbremse

Wichtige Informationen zur Energiepreisbremse

Laut Aussage des Bundesfinanzministers vom Freitag, 24.11.2023, sollen die Energiepreisbremsen zum 31.12.2023 wie ursprünglich geplant beendet werden. Am Wochenende gab es aus der Regierungskoalition allerdings auch abweichende Stimmen. Die Verlängerung ist nach der in den Medien geäußerten Ansicht des Bundesfinanzministeriums nach dem Haushaltsurteil durch das Bundesverfassungsgericht jedoch ausgeschlossen. Sobald eine finale Entscheidung getroffen wurde und alle rechtlichen Vorgaben durch die Bundesregierung vorliegen, werden wir Sie umgehend informieren.

Die Entlastungen für 2023 sind in den Jahresabrechnungen weiterhin berücksichtigt.


Sie profitieren automatisch von der Preisbremse - wir kümmern uns!

Privatkundinnen und -kunden sowie alle kleinen und mittleren Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch von maximal 30.000 kWh profitieren ab März automatisch von den Preisbremsen. Sie werden auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar angewendet.

Strompreisbremse

Alle Kundinnen und Kunden der BELKAW profitieren ab März automatisch von der Vergünstigung. Sie haben Fragen zur Strompreisbremse? Wir beantworten sie.

Erdgaspreisbremse & Soforthilfe

Wir erklären, wie sich die Erdgaspreisbremse auf Ihre Abschläge auswirkt und was es mit der Soforthilfe auf sich hat.

Preisinformation

Aufgrund der Entspannungen am Energiemarkt werden wir die Strompreise zum 1.10.2023 senken und den Vorteil der gesunkenen Beschaffungskosten an Sie weitergeben.

Die Erdgaspreise bleiben unverändert. Für einen kleinen Teil unserer Erdgaskunden steigen die Preise aufgrund eines auslaufenden Festpreises zum 1.10.2023. Diese Kunden haben besonders lange von sehr niedrigen Preisen profitiert.

Unsere Preisanpassungen erfolgen nach aktuell geltendem Recht. Sollte der Gesetzgeber Änderungen verabschieden, werden wir die neuen Vorgaben schnellstmöglich umsetzen. Dies gilt auch für die Soforthilfe sowie die Energiepreisbremsen, über die wir Sie auf einer eigenen Seite informieren.

Preise Strom

Wann wird die Preisanpassung umgesetzt?

Der Arbeitspreis sinkt zum 1.10.2023. Die Preise werden rechtzeitig in der Presse veröffentlicht und die von der Preisanpassung betroffenen Kunden werden separat angeschrieben.

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Wie entwickeln sich die Verbrauchs-/Arbeitspreise bei Strom in den kommenden Monaten?

Eine Prognose der Preisentwicklung ist nicht möglich, da viele Faktoren den Strompreis beeinflussen. Wir beschaffen die benötigten Liefermengen eher langfristig, um kurzfristige Preisschwankungen ausgleichen zu können. Dieses Vorgehen hat sich bewährt. Wir stehen für eine sichere Energieversorgung und langfristig faire Preise.

Gewinnen Sie Planungssicherheit, indem Sie jetzt ein günstigen Festpreistarif abschließen. Prüfen Sie hier, wie hoch Ihre individuelle Ersparnis wäre.

Sicher ist: Die von der Bundesregierung beschlossene Strompreisbremse gilt weiterhin bis mindestens zum 31.12.2023.

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Die Preise an der Börse sinken wieder. Warum sinken die Preise nicht stärker?

Wir beschaffen die benötigte Energie für unsere Bestandskundinnen und -kunden mittel- bis langfristig im Voraus. Kurzfristige Schwankungen an den Energiebörsen – und dort v.a. an den sogenannten Spotmärkten, an denen kurzfristig benötigte Energie beschafft wird – schlagen sich daher nicht unmittelbar in unseren Preisen nieder. Durch unsere Beschaffungsstrategie ist es uns gelungen, die extremen Peaks des vergangenen Jahres auszugleichen.

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Kann ich eine genaue Aufteilung nach altem/neuen Preis vornehmen?

Ja. In der nächsten Jahresabrechnung wird automatisch eine Aufteilung des Verbrauchs vorgenommen.

Wenn Sie die Aufteilung nach abgelesenem Wert wünschen, notieren Sie bitte Ihre Zählerstände zum Stichtag der Preisänderung zum 30.9.2023 und übermitteln Sie uns diesen Zählerstand innerhalb einer Woche. Das geht am schnellsten über unseren OnlineService.

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Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

Im Wesentlichen setzt sich der Strompreis aus drei Bestandteilen zusammen:

  • Mehr als ein Viertel machen Steuern, Abgaben und staatlich festgelegte Umlagen aus.
  • Rund ein Sechstel des Strompreises sind Netzentgelte sowie gesetzlich regulierte Zählerkosten. Damit werden z. B. Versorgungsnetze betrieben und weiter ausgebaut.
  • Der dritte Anteil entfällt an den jeweiligen Energieversorger, der damit die Beschaffung, Vertrieb und Service finanziert. Lediglich dieser Anteil kann teilweise durch uns beeinflusst werden.

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Profitiere ich weiterhin von der Strompreisbremse?

Ja, sicher ist: Die von der Bundesregierung beschlossene Strompreisbremse gilt weiterhin mindestens bis zum 31.12.2023.

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Abschlag Strom

Kann ich meinen Abschlag senken?

Passen Sie Ihren Abschlag im besten Fall nicht an. Durch die Strompreisbremse wurde Ihr Abschlag bereits gesenkt. Wir werden Ihren Abschlag in der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung neu kalkulieren und Ihrem Verbrauch anpassen.

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Warum wurde mein Abschlag trotz Preissenkung nicht abgepasst?

Im Rahmen der Umsetzung der durch die Bundesregierung beschlossenen Strompreisbremse haben wir Ihren Abschlag bereits angepasst. Der kommunizierten Abschlagsplan deckt das neue Preisniveau gut ab.

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Die Erdgaspreise der BELKAW bleiben zum 1.10.2023 unverändert – mit einer Ausnahme, die allerdings nur einen kleinen Teil der Kunden betrifft: Ende September läuft Ihr Festpreis „Konstant 2023-Option“ aus, der noch vor Einsetzen der Preisturbulenzen am Energiemarkt angeboten worden ist. Sie haben während der Laufzeit von einem äußerst niedrigen Gaspreis profitiert, während sich dieser in der Zwischenzeit zeitweise vervierfacht hatte.

Preise Gas

Wann wird die Preisanpassung für die Konstant 2023-Option umgesetzt?

Der Festpreis endet zum 30.9.2023. Ab dem 1.10.2023 gelten daher die Preise Ihres Rahmenvertrages. Diese sind durch die Gaspreisbremse für 80 % Ihres prognostizierten Verbrauches auf 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt.

Schließen Sie jetzt ein günstigen Festpreistarif unterhalb der Preisbremse ab. Prüfen Sie hier, wie hoch Ihre individuelle Ersparnis wäre.

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Wie entwickeln sich die Verbrauchs-/Arbeitspreise bei Gas in den kommenden Monaten?

Eine Prognose der Preisentwicklung ist nicht möglich, da viele Faktoren den Gaspreis beeinflussen. Wir beschaffen die benötigten Liefermengen eher langfristig, um kurzfristige Preisschwankungen nicht sofort an unsere Kunden weitergeben zu müssen. Dieses Vorgehen hat sich bewährt. Wir stehen für eine sichere Energieversorgung und langfristig faire Preise.

Gewinnen Sie Planungssicherheit, indem Sie jetzt ein günstigen Festpreistarif abschließen. Prüfen Sie hier, wie hoch Ihre individuelle Ersparnis wäre.

Sicher ist: Die von der Bundesregierung beschlossene Gaspreisbremse gilt weiterhin mindestens bis zum 31.12.2023.

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Die Preise an der Börse sinken wieder. Warum sinken die Preise nicht?

Wir beschaffen die benötigte Energie für unsere Bestandskundinnen und -kunden mittel- bis langfristig im Voraus. Kurzfristige Schwankungen an den Energiebörsen – und dort v.a. an den sogenannten Spotmärkten, an denen kurzfristig benötigte Energie beschafft wird – schlagen sich daher nicht unmittelbar in unseren Preisen nieder. Durch unsere Beschaffungsstrategie ist es uns gelungen, die extremen Peaks des vergangenen Jahres auszugleichen.

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Abschlag Gas

Trotz Preiserhöhung habe ich keinen neuen Abschlag erhalten, soll ich diesen eigenständig anpassen?

Sie müssen Ihren Abschlag nicht selbstständig anpassen. In der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung passen wir Ihren Abschlag an Ihren Verbrauch an. Die Gaspreisbremse federt die Preisanpassung zu Ihrem Vorteil ab. Prüfen Sie auch gerne unsere Festpreistarife, um wie in der Vergangenheit von der Planungssicherheit zu profitieren.

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Mein aktueller Abschlag ist zu hoch, kann ich den Abschlag wieder senken?

Wir haben Ihren aktuellen Abschlag prozentual an die neuen Preise ab 1.10.2023 bereits angepasst, wenn Sie seit Oktober 2022 eine Jahresverbrauchsabrechnung erhalten haben. Wir raten daher von einer Senkung des Abschlags ab.

Wenn Sie Ihren aktuellen Energieverbrauch senken möchten, lesen Sie sich gerne unsere Energiespartipps durch. Wenn Sie Probleme haben, Ihre gestiegenen Abschläge oder Rechnungen zu bezahlen, finden Sie auf unseren Infoseiten zum Thema Zahlungen sowie Mahnung & Sperrung Hilfe.

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Darum zahlen Sie jetzt weniger

Strom

Für 80 % Ihres aktuell prognostizierten Jahresverbrauchs zahlen Sie, unabhängig vom vertraglich festgeschriebenen Arbeitspreis, nur 40 ct/kWh (brutto)

Der restliche Stromverbrauch wird zum vertraglich vereinbarten Arbeitspreis (Cent je Kilowattstunde) abgerechnet.

Gas

Für 80 % Ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs zahlen Sie, unabhängig vom vertraglich festgeschriebenen Arbeitspreis, nur 12 ct/kWh (brutto)

Der restliche Gasverbrauch wird zum vertraglich vereinbarten Arbeitspreis (Cent je Kilowattstunde) abgerechnet.

Hinweis: Für Großverbraucher gelten abweichende Werte. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den entsprechenden Unterseiten zur Strompreisbremse und Gaspreisbremse.

Alle Informationen im Überblick

Sie wollen nochmal in Ruhe nachlesen, wie die Strom- und Gaspreisbremse genau funktionieren? Wir haben Ihnen alle wichtigen Informationen zu den Preisbremsen in einem Dokument zusammengefasst.

Infoblatt zur Preisbremse

Jetzt auch die Entlastung nutzen!

Profitieren Sie jetzt mit unserem Erdgas und Ökostrom von der Gas- und Strompreisbremse. Wir kümmern uns um alles!

Strom
Erdgas