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Laut Aussage des Bundesfinanzministers vom Freitag, 24.11.2023, sollen die Energiepreisbremsen zum 31.12.2023 wie ursprünglich geplant beendet werden. Am Wochenende gab es aus der Regierungskoalition allerdings auch abweichende Stimmen. Die Verlängerung ist nach der in den Medien geäußerten Ansicht des Bundesfinanzministeriums nach dem Haushaltsurteil durch das Bundesverfassungsgericht jedoch ausgeschlossen. Sobald eine finale Entscheidung getroffen wurde und alle rechtlichen Vorgaben durch die Bundesregierung vorliegen, werden wir Sie umgehend informieren.Die Entlastungen für 2023 sind in den Jahresabrechnungen weiterhin berücksichtigt.
Privatkundinnen und -kunden sowie alle kleinen und mittleren Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch von maximal 30.000 kWh profitieren ab März automatisch von den Preisbremsen. Sie werden auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar angewendet.
Alle Kundinnen und Kunden der BELKAW profitieren ab März automatisch von der Vergünstigung. Sie haben Fragen zur Strompreisbremse? Wir beantworten sie.
Wir erklären, wie sich die Erdgaspreisbremse auf Ihre Abschläge auswirkt und was es mit der Soforthilfe auf sich hat.
Aufgrund der Entspannungen am Energiemarkt werden wir die Strompreise zum 1.10.2023 senken und den Vorteil der gesunkenen Beschaffungskosten an Sie weitergeben.
Die Erdgaspreise bleiben unverändert. Für einen kleinen Teil unserer Erdgaskunden steigen die Preise aufgrund eines auslaufenden Festpreises zum 1.10.2023. Diese Kunden haben besonders lange von sehr niedrigen Preisen profitiert.
Unsere Preisanpassungen erfolgen nach aktuell geltendem Recht. Sollte der Gesetzgeber Änderungen verabschieden, werden wir die neuen Vorgaben schnellstmöglich umsetzen. Dies gilt auch für die Soforthilfe sowie die Energiepreisbremsen, über die wir Sie auf einer eigenen Seite informieren.
Der Arbeitspreis sinkt zum 1.10.2023. Die Preise werden rechtzeitig in der Presse veröffentlicht und die von der Preisanpassung betroffenen Kunden werden separat angeschrieben.
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Eine Prognose der Preisentwicklung ist nicht möglich, da viele Faktoren den Strompreis beeinflussen. Wir beschaffen die benötigten Liefermengen eher langfristig, um kurzfristige Preisschwankungen ausgleichen zu können. Dieses Vorgehen hat sich bewährt. Wir stehen für eine sichere Energieversorgung und langfristig faire Preise.
Gewinnen Sie Planungssicherheit, indem Sie jetzt ein günstigen Festpreistarif abschließen. Prüfen Sie hier, wie hoch Ihre individuelle Ersparnis wäre.
Sicher ist: Die von der Bundesregierung beschlossene Strompreisbremse gilt weiterhin bis mindestens zum 31.12.2023.
Wir beschaffen die benötigte Energie für unsere Bestandskundinnen und -kunden mittel- bis langfristig im Voraus. Kurzfristige Schwankungen an den Energiebörsen – und dort v.a. an den sogenannten Spotmärkten, an denen kurzfristig benötigte Energie beschafft wird – schlagen sich daher nicht unmittelbar in unseren Preisen nieder. Durch unsere Beschaffungsstrategie ist es uns gelungen, die extremen Peaks des vergangenen Jahres auszugleichen.
Ja. In der nächsten Jahresabrechnung wird automatisch eine Aufteilung des Verbrauchs vorgenommen.
Wenn Sie die Aufteilung nach abgelesenem Wert wünschen, notieren Sie bitte Ihre Zählerstände zum Stichtag der Preisänderung zum 30.9.2023 und übermitteln Sie uns diesen Zählerstand innerhalb einer Woche. Das geht am schnellsten über unseren OnlineService.
Im Wesentlichen setzt sich der Strompreis aus drei Bestandteilen zusammen:
Ja, sicher ist: Die von der Bundesregierung beschlossene Strompreisbremse gilt weiterhin mindestens bis zum 31.12.2023.
Passen Sie Ihren Abschlag im besten Fall nicht an. Durch die Strompreisbremse wurde Ihr Abschlag bereits gesenkt. Wir werden Ihren Abschlag in der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung neu kalkulieren und Ihrem Verbrauch anpassen.
Im Rahmen der Umsetzung der durch die Bundesregierung beschlossenen Strompreisbremse haben wir Ihren Abschlag bereits angepasst. Der kommunizierten Abschlagsplan deckt das neue Preisniveau gut ab.
Die Erdgaspreise der BELKAW bleiben zum 1.10.2023 unverändert – mit einer Ausnahme, die allerdings nur einen kleinen Teil der Kunden betrifft: Ende September läuft Ihr Festpreis „Konstant 2023-Option“ aus, der noch vor Einsetzen der Preisturbulenzen am Energiemarkt angeboten worden ist. Sie haben während der Laufzeit von einem äußerst niedrigen Gaspreis profitiert, während sich dieser in der Zwischenzeit zeitweise vervierfacht hatte.
Der Festpreis endet zum 30.9.2023. Ab dem 1.10.2023 gelten daher die Preise Ihres Rahmenvertrages. Diese sind durch die Gaspreisbremse für 80 % Ihres prognostizierten Verbrauches auf 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt.
Schließen Sie jetzt ein günstigen Festpreistarif unterhalb der Preisbremse ab. Prüfen Sie hier, wie hoch Ihre individuelle Ersparnis wäre.
Eine Prognose der Preisentwicklung ist nicht möglich, da viele Faktoren den Gaspreis beeinflussen. Wir beschaffen die benötigten Liefermengen eher langfristig, um kurzfristige Preisschwankungen nicht sofort an unsere Kunden weitergeben zu müssen. Dieses Vorgehen hat sich bewährt. Wir stehen für eine sichere Energieversorgung und langfristig faire Preise.
Sicher ist: Die von der Bundesregierung beschlossene Gaspreisbremse gilt weiterhin mindestens bis zum 31.12.2023.
Sie müssen Ihren Abschlag nicht selbstständig anpassen. In der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung passen wir Ihren Abschlag an Ihren Verbrauch an. Die Gaspreisbremse federt die Preisanpassung zu Ihrem Vorteil ab. Prüfen Sie auch gerne unsere Festpreistarife, um wie in der Vergangenheit von der Planungssicherheit zu profitieren.
Wir haben Ihren aktuellen Abschlag prozentual an die neuen Preise ab 1.10.2023 bereits angepasst, wenn Sie seit Oktober 2022 eine Jahresverbrauchsabrechnung erhalten haben. Wir raten daher von einer Senkung des Abschlags ab.
Wenn Sie Ihren aktuellen Energieverbrauch senken möchten, lesen Sie sich gerne unsere Energiespartipps durch. Wenn Sie Probleme haben, Ihre gestiegenen Abschläge oder Rechnungen zu bezahlen, finden Sie auf unseren Infoseiten zum Thema Zahlungen sowie Mahnung & Sperrung Hilfe.
Für 80 % Ihres aktuell prognostizierten Jahresverbrauchs zahlen Sie, unabhängig vom vertraglich festgeschriebenen Arbeitspreis, nur 40 ct/kWh (brutto)
Der restliche Stromverbrauch wird zum vertraglich vereinbarten Arbeitspreis (Cent je Kilowattstunde) abgerechnet.
Für 80 % Ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs zahlen Sie, unabhängig vom vertraglich festgeschriebenen Arbeitspreis, nur 12 ct/kWh (brutto)
Der restliche Gasverbrauch wird zum vertraglich vereinbarten Arbeitspreis (Cent je Kilowattstunde) abgerechnet.
Hinweis: Für Großverbraucher gelten abweichende Werte. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den entsprechenden Unterseiten zur Strompreisbremse und Gaspreisbremse.
Sie wollen nochmal in Ruhe nachlesen, wie die Strom- und Gaspreisbremse genau funktionieren? Wir haben Ihnen alle wichtigen Informationen zu den Preisbremsen in einem Dokument zusammengefasst.
Infoblatt zur Preisbremse
Profitieren Sie jetzt mit unserem Erdgas und Ökostrom von der Gas- und Strompreisbremse. Wir kümmern uns um alles!
Durch den Wegfall der EEG-Umlage sinkt der Arbeitspreis für Strom um 4,43 Cent pro Kilowattstunde (brutto). Diese Ersparnis geben wir selbstverständlich an alle Kunden weiter, unabhängig davon, wann der Vertrag geschlossen wurde.