Soforthilfe Gas und Wärme für BELKAW-Kunden

Die Bundesregierung wird die Bürgerinnen und Bürger sowie kleinere und mittlere Betriebe von den anhaltend hohen Energiepreisen entlasten. Dazu hat sie für den Monat Dezember eine Einmalzahlung für alle Erdgas- und Wärmekunden vorgesehen. Grundlage dafür ist ein eigenes Gesetz. Die Entlastung erfolgt, indem die BELKAW im Monat Dezember auf die Abschlagszahlung für Gas und Wärme verzichtet.

Bei Personen, die am SEPA-Lastschriftverfahren der BELKAW teilnehmen, wird im Dezember keine Abbuchung in den Sparten Gas und Wärme vom Konto erfolgen.

Diejenigen, die ihren monatlichen Abschlag für Gas und Wärme selbst überweisen, sind angehalten, die Überweisung im Dezember nicht auszuführen. Sollte die Überweisung dennoch erfolgen, wird die Gutschrift aus der Soforthilfe automatisch in der nächsten Jahresabrechnung verrechnet.

Alle, die ihre Abschläge per Dauerauftrag begleichen, können diesen für Gas- und Wärme im Dezember pausieren lassen. Sollte der Dauerauftrag weiterlaufen, wird die Soforthilfe ebenfalls automatisch in der nächsten Jahresabrechnung verrechnet.

Die Soforthilfe für Gas berechnet sich auf Basis der am 1. Dezember geltenden Arbeits- und Grundpreise und berücksichtigt ein Zwölftel des prognostizierten Jahresverbrauchs an Erdgas. Dies kann daher von der Höhe der monatlichen Abschlagszahlungen abweichen. Die Soforthilfe („Dezemberhilfe“) wird in der nächsten Jahresabrechnung eindeutig ausgewiesen sein und verrechnet. Die Soforthilfe für Wärme beträgt 120 Prozent des Septemberabschlags.

Personen, die neben Gas oder Wärme auch für Strom oder Wasser einen Abschlag an die BELKAW zahlen, finden die Anteile für Gas und Wärme am einfachsten im OnlineService. Alternativ in der letzten Rechnung, in der Vertragsbestätigung oder im Preisinformationsschreiben, das im August zugestellt worden ist.

Fragen und Antworten zur Soforthilfe Gas und Wärme sowie weiterführende Informationen hält die BELKAW auch in ihrem Online-Hilfecenter bereit: belkaw.de